Path:
Volume Nr. 7, 6. August 1981

Full text: Dienstblatt des Senats von Berlin (Public Domain) Ausgabe 1981 (Public Domain)

76 Dienstblatt des Senats von Berlin TeilIV Nr.7 6. Augüst 1981 
zuständigen‘ Krankenhausfachabteilung wird unverzüglich fern- wichenen veranlaßt. Darüber hinaus: sollte Strafanzeige erstattet 
mündlich und anschließend durch Arztbrief über den Grund der werden. 
Einweisung nach dem Muster der Anlage 2 unterrichtet, (13) Es wird darauf hingewirkt, daß die Einweisung so lange aufrecht 
©) Die im Einzelfall für erforderlich erachtete zwangsweise Abson- erhalten wird, bis die eingewiesene Person keine Gefahr mehr für 
derung durch Unterbringung in einem abgeschlossenen Kranken- die Umgebung darstellt. 
haus oder in einem abgeschlossenen Teil eines Krankenhauses ($37 (14) Ist die betreffende Person durch richterlichen Beschluß einge- 
Abs, 2 BSeuchG) wird nach Maßgabe des Gesetzes über‘das gericht- wiesen worden, so kann die Person erst entlassen werden, wenn das 
liche Verfahren bei Freiheitsentziehungen - FEVG - vom 29. Juni Gericht seine Entscheidung aufgehoben hat. Der Ärztliche Leiter 
1956 (BGBl. IS. 599/GVBl. S. 735) in der jeweils geltenden Fassung (eilt den Wegfall des Unterbringungsgrundes unverzüglich dem 
durchgeführt. Zu dieser Absonderung bedarf es eines richterlichen Gericht mit. 
Beschlusses ($ 6 FEVG). 
(3) Das Gesundheitsamt kann nach $ 10 Abs. 7 BSeuchG bei 
Gefahr im Verzuge eine vorläufige Freiheitsentziehung anordnen. Abschnitt VI 
(4) Zur Durchführung dieser Anordnung leistet nötigenfalls - vgl. Kostenregelung 
Nummer 20 Abs. 1 - der Polizeipräsident in Berlin nach 8 17 Abs. 3 
ASOG Bln Vollzugshilfe. Das entsprechende Ersuchen wird an den 22 - Kosten der ambulanten Beobachtung und Behandlung 
örtlich zuständigen Abschnitt gerichtet. In diesem Fall führt das im Humboldt-Krankenhaus (TPE-Ambulanz) 
Gesundheitsamt die richterliche Entscheidung unverzüglich herbei. Die Kosten für die ambulante Beobachtung und Behandlung in der 
Kann das Gesundheitsamt den Unterbringungsbeschluß des Amts- TPE-Ambulanz werden im Regelfall nach 8 62 BSeuchG aus öffent- 
gerichts nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit, d.h. bis zum lichen Mitteln übernommen. Zu diesem Zweck werden vom 
Ende des Tages nach der Einweisung, beschaffen, so wird die vorläu- Bezirksamt Reinickendorf von Berlin im Haushaltsplan entspre- 
fige Freiheitsentziehung aufgehoben und eine zwangsweise Abson- chende Mittel zur Abgeltung. der der TPE-Ambulanz entstehenden 
derung der Person in einem offenen Krankenhaus im Wege der Frei- Selbstkosten vorgesehen. 
heitsbeschränkung angeordnet. 23 - Kosten der bakteriologischen und serologischen Untersuchungen 
©) Der Antrag auf zwangsweise Unterbringung wird nach dem Die Untersuchung des in der TPE-Ambulanz entnommenen Mate- 
Muster der Anlage 3 unverzüglich - im Falle der vorläufigen Frei- „als der Ausscheider, Ausscheidungs- und Ansteckungsverdächti- 
heitsentziehung spätestens am Tage nach der Einweisung - bei dem gen wird vom Medizinaluntersuchungsamt I nach der Verordnung 
zuständigen Amtsgericht gestellt. über die Erhebung von Gebühren im Gesundheitswesen und im 
(6) Örtlich zuständig ist das Amtsgericht, in dessen Bezirk die Per- Umweltschutz (GesUGebO) in der jeweils geltenden Fassung, 
son, der die Freiheit entzogen werden soll, ihren gewöhnlichen Auf- Anmerkung nach Tarifstelle 45 520, kostenlos durchgeführt. Voraus- 
enthalt hat. Hat sie keinen gewöhnlichen Aufenthalt im Geltungsbe- setzung ist jedoch, daß auf dem „Begleitschein für Untersuchungs- 
reich des FEVG oder ist ihr gewöhnlicher Aufenthalt nicht feststell- material“ - Fachvordruck Ges Krkhs 205 - ausdrücklich angegeben 
bar, so ist das Amtsgericht zuständig, in dessen Bezirk das Bedürfnis wird, daß eine Untersuchung auf Erreger von Typhus-, Paratyphus-, 
für die Freiheitsentziehung besteht. Bei bereits vorläufig unterge- Enteritis-, Shigellenruhr- und Dyspepsiecolibakterien oder bei Blut 
brachten Personen ist das Amtsgericht zuständig, in dessen Bezirk eine Bestimmung der Agglutinationsreaktion auf Typhus und Para- 
das Krankenhaus liegt ($ 4 Abs. 1 Satz 2 FEVG). Das Amtsgericht typhus A, B und C gewünscht wird. 
wird vorher fernmündlich in Kenntnis gesetzt. Dabei wird auf die 24 - Kosten der stationären Behandlung 
besondere Dringlichkeit‘ hingewiesen. (1) Die Kosten für die Durchführung der Absonderungsmaßnah- 
(7) Kann der Antrag erst am Tage nach der Einweisung gestellt men werden nach $ 62 Abs. 1 Nr. 4 BSeuchG aus öffentlichen Mit- 
werden, so-wird der Eingewiesene erforderlichenfalls gleichzeitig {ejn bestritten, soweit nicht auf Grund anderer gesetzlicher Vor- 
dem Amtsgericht vorgeführt. Dabei ist die Ansteckungsgefahr zu schriften oder auf Grund Vertrages Dritte zur Kostentragung ver- 
berücksichtigen; gegebenenfalls werden entsprechende Schutzmaß- pflichtet sind. Es werden daher alle nicht von dritter Seite gedeckten 
nahmen getroffen. Kosten übernommen, die durch überwiegend im öffentlichen Inter- 
(8) Außerdem wird angegeben, ob eine einstweilige Anordnung ©SSe liegende Maßnahmen verursacht werden. 
nach $ 11 Abs. 1 FEVG erlassen oder die sofortige Wirksamkeit der (2) . Eine Kostenübernahme kommt nach dem in Absatz 1 genann- 
Entscheidung des Gerichts angeordnet werden soll ($ 8 FEVG). ten Subsidiaritätsprinzip nicht in Frage, wenn und soweit z. B. eine 
(9) Für die Vorführung bei dem Amtsgericht und die anschlie- gesetzliche oder private Krankenversicherung die Kosten zu tragen 
ßende Unterbringung in einem Krankenhaus im Falle der Freiheits- hat, weil wegen der übertragbaren Krankheit selbst der Kranken- 
entziehung kann das Gesundheitsamt nötigenfalls - vgl. Num- hausaufenthalt geboten ist oder weil ein Ansteckungsverdächtiger 
mer 20 Abs. 1 - nach $ 17 Abs. 3 ASOG Bin den Polizeipräsidenten 9der Ausscheider zugleich krank und krankenhauspflegebedürftig 
in Berlin um Vollzugshilfe ersuchen. Das Ersuchen wird an den ört- !St- 
lich zuständigen Abschnitt gerichtet. ©) Zur Deckung der Kosten für Krankenhausabsonderungen nach 
: . a . . Absatz 1 werden von den Gesundheitsämtern, in deren Bereich sich 
W ET m Krankenhäuser mit Infektionsstationen befinden. entsprechende 
Es ist mir bekannt, daß ich mich im Falle unerlaubten Verlassens MERAN Va am Rn 
des Krankenhauses strafbar mache und mit Freiheitsstrafe bestraft D ee 8 N RUHE et ra el 
werden kann ($ 64 Abs. 2 Nr. 4 des Bundes-Seuchengesetzes). jeweils geltenden Pflegesätze einschließlich Nebenkostenpauscha- 
Wird die Unterschrift verweigert, genügt eine einfache Belehrung, len. 
die aktenkundig gemacht wird. (5) In den Fällen von Absatz 2 werden von den Krankenhäusern 
(11) Eine Zuwiderhandlung gegen eine vollziehbare Anordnung auf nicht die Gesundheitsämter, sondern die sonstigen zuständigen 
Absonderung ist nach $ 69 Abs. 1 Nr. 4 BSeuchG eine Ordnungs- Kostenträger in Anspruch genommen. 
widrigkeit und kann nach $ 69 Abs. 3 BSeuchG mit einer Geldbuße (6) Für Personen aus Gemeinschaftseinrichtungen oder Kranken- 
bis zu 50000,- DM geahndet werden. Bezüglich des Verfahrens vgl. häusern oder Abteilungen für Chronischkranke (Nummer 13 Abs: 1 
Nummer 20 Abs. 5. und 2) werden die Kosten nicht von den Gesundheitsämtern, son- 
(12) Entweichungen aus einem Krankenhaus werden unverzüglich dern von dem Kostenträger bestritten, der die Kosten des Heim- 
dem Gesundheitsamt gemeldet, das die Wiederergreifung des Ent- oder Krankenhausaufenthaltes übernimmt.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.