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Dienstblatt des Senats von Berlih 7 Adtliok 8 F ad | | hy
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Teil IV Soziales - Gesundheit .
Jugend und Sport
Nr. 5 Berlin den 12. Juni 1981
Inhalt
30.03.1981 Ausführungsvorschriften für die Gewährung von Sozialhilfe an Besucher aus der DDR und Berlin
(Ost) und den ost- und südosteuropäischen Staaten ... SA 49
09. 04.1981 Gemeinsame Verwaltungsvorschriften zur Änderung der Gemeinsamen Ausführungsvorschriften
über die Hilfe für werdende Mütter und Wöchnerinnen .............-. Rd 50
14.04.1981 Ausführungsvorschriften über das Anmeldeverfahren sowie die Aufnahme von Kindern in städtische
Kindertagesstätten (Kita-Anmeldungsverfahrensvorschriften —- KTAnmV) ........ AR 51
21.04.1981 Ausführungsvorschriften über die Gewährung eines Eigenmittelausgleichs nach $ 13 des Kranken-
hausfinanzierungsgesetzes —- AV 8 13 Abs.1 und 2 KHG - ........ AR 52
06. 05. 1981 Ausführungsvorschriften für die Tätigkeit der Erziehungs- und Familienberatung (Erziehungs- und
Familienberatungsvorschriften — EFBV) ......... _ Da BERATER GE 54
Der Senator für Arbeit und Soziales kunft in angemessener Höhe übernommen werden. In
diesen Fällen sind die Besucher nach Maßgabe der
An die Bezirksämter verfügbaren Plätze grundsätzlich in landeseigenen oder
E: : in Einrichtungen der Verbände der freien Wohlfahrts-
_. Ausführungsvorschriften pflege unterzubringen. Wünschen der Besucher, in
für die Gewährung von Sozialhilfe einer bestimmten Einrichtung untergebracht zu wer-
an Besucher aus der DDR und Berlin (Ost) den, soll nach Möglichkeit entsprochen werden ($ 3
und den ost- und südosteuropäischen Staaten Abs. 2 BSHG).
Vom 30. März 1981 © Ce z n - N
5. Wird bei einer derartigen Unterbringung in der Ein-
ArbSoz VII A 13 richtung auch Verpflegung gewährt, sind die Kosten
Fernruf: 21.22 — 22 17 oder 21 22 — 1, intern 9 79 — 22 17 bis zur Höhe des jeweils zulässigen Tagespflegesätzes
zu übernehmen. Daneben ist dem Besucher ein ange-
Auf Grund des 8 3 des Gesetzes zur Ausführung des Bun- messenes Taschengeld je Aufenthaltstag zu gewähren:
dessozialhilfegesetzes vom 21. Mai 1962 (GVBl. S. 471) wird Die Höhe des Taschengeldsatzes wird gesondert be-
bestimmt: kanntgegeben.
* Besuchern aus der DDR, Berlin (Ost) sowie den ost- 6. Der Bedarf ist für die Dauer des Aufenthaltes, läng-
und südosteuropäischen Staaten, die deutsche Staats- stens: jedoch für 30 Tage, festzusetzen. Wird Hilfe
oder Volkszugehörige sind, ist nach Maßgabe dieser mehrmals innerhalb eines Kalenderjahres in Anspruch
Ausführungsvorschriften Sozialhilfe zu gewähren, so- genommen, ist die Hilfe gleichfalls auf insgesamt
weit sie hilfebedürftig nach den Bestimmungen des 30 Tage zu begrenzen. In begründeten Ausnahmefällen
Bundessozialhilfegesetzes sind. kann die Hilfe über. diesen Zeitraum hinaus gewährt
. werden.
Als Hilfeart kommt im Regelfalle die Hilfe zum Le-
bensunterhalt in Betracht. In begründeten Einzelfällen 7 Bei Unterbringung in einer Einrichtung des Landes
kann auch eine Hilfe in besonderen Lebenslagen ge- Berlin bzw. eines Verbandes der freien Wohlfahrts-
währt werden. pflege kann die Aufenthaltsdauer nach Maßgabe der
; verfügbaren Plätze beschränkt werden. Eine schema-
Für die Bemessung der Hilfe zum Lebensunterhalt tische Begrenzung der Aufenthaltsdauer in Heimen
nach $ 22 Abs.1 in Verbindung mit $ 23 Abs. 1 BSHG soll jedoch vermieden werden; bei der entsprechenden
wird als Regelbedarf ein angemessener Betrag je Entscheidung sind auch individuelle Gesichtspunkte zu
Aufenthaltstag festgesetzt, der jeweils gesondert be- berücksichtigen.
kanntgegeben wird.
8. Bei einer Aufenthaltsdauer bis zu drei Tagen wird eine
Sind die Besuchten nicht imstande, die Besucher bei Hilfe in der Regel nicht gewährt.
sich aufzunehmen, und bietet sich ihnen auch keine |
Möglichkeit, sie anderweitig unterzubringen, können 9. Voraussetzung für die Gewährung von Sozialhilfe ist,
darüber hinaus die entstehenden Kosten der Unter- daß der um Hilfe Nachsuchende sich nicht selbst helfen