Dienstblatt des Senats von Berlin TeilIV Nr.4 7. Mai 1981 47
4. Vorschlagsberechtigt sind für die Vertreter . Der Senator
a) der Kriegsbeschädigten und Kriegshinterbliebenen für Familie, Jugend und Sport
die Kriegsopferorganisationen, die ihre Wirksam-
keit auf den Bereich des Landes Berlin erstrecken An die Bezirksämter
und auf Grund ihrer Mitgliederzahl von Bedeutung z
sind Ausführungsvorschriften
. X x über die Hilfe zur Erziehung in der Familie
b) der auf dem Gebiet der Kriegsopferfürsorge erfah- x . Z
renen Personen <Eamlenbeltervorschräften FHV)
die Verbände der freien Wahlfahrtspflege in Berlin, Vom 31. März 1981
e) der Arbeitnehmer Jug II B 14
die örtlichen‘ Spitzenorganisationen der Gewerk- Fernruf: 26 04 — 24 55 oder 26 04 — 1, intern 9 76 — 24 55
schaften, .
Os Auf Grund des $ 66 Abs.1 des Gesetzes zur Ausführung
a) der Ar Peiner Berli ‚Arbeitgebe bände des Gesetzes für Jugendwohlfahrt und zur Regelung der
Zentralvereinigung Berliner Arbeitgeberverbänd®. ffentlichen Jugend- und Familienhilfe (AGJWG) in der
5. Die Mitglieder des Beirates und ihre Stellvertreter Fassung vom 18. September 1972 (GVBl. S.1919) wird
können nur durch die Bezirksverordnetenversammlung nach Anhörung des Landesjugendwohlfahrtsausschusses
aus wichtigem Grund, insbesondere wegen Verletzung bestimmt:
ihrer Amtspflichten, abberufen werden.
Die Mitglieder des Beirates sind ehrenamtlich tätig. I. Allgemeines
Sie erhalten ein Sitzungsgeld nach den Vorschriften = &
über die Entschädigung ehrenamtlich tätiger Personen. 1° = Art, Inhalt’ und Form der Hilfe
£ a A vw (1) Die Hilfe zur Erziehung in der Familie ist eine ambu-
Der Beirat ist beschlußfähig, wenn SUußer dem Vor- ante vorbeugende Form der Jugendhilfe auf der Grundlage
sitzenden fünf Miteleder anwesend sind, der 85 5, 6 JWG. Sie dient der Unterstützung von Minder-
Bei Stimmengleichheit gibt die Stimme des Vorsitzen- jährigen und deren Erziehungsberechtigten zur‘ Gewähr-
den den Ausschlag. leistung des Anspruchs auf Erziehung im Sinne des 8 1
Die Sitzungen des Beirates sind nicht öffentlich. Die AbS. 3 JWG. |
Mitglieder des Beirates sind darauf hinzuweisen, daß (2) Die Hilfe soll die Entwicklung der Minderjährigen und
sie zur Geheimhaltung verpflichtet sind und daß sie das Erziehungsverhalten der Erziehungsberechtigten im
bei Verstößen als Amtsträger im Sinne von $ 11 Abs.1 Interesse der Minderjährigen fördern. In diesem Rahmen
Nr.2 Buchstabec StGB insbesondere nach $ 203 und sollen Erziehungsberechtigte bei der Wahrnehmung ihrer
nach 8 353 b StGB bestraft werden können. Erziehungsaufgaben und bei der Bewältigung ihrer ge-
) : k & : ih: inzel: Auf- samten Lebenssituation unterstützt werden. Die Hilfe kann
3 DeD AurSChUSe Dilden. Durchführung einzelner Au auch als Familiengruppenarbeit geleistet werden.
S . x (3) Die Hilfe stellt eine Sachleistung an die Familie dar.
LO. 2Diese Verwaltungsvorschriften treten am 1. Juni 1981 S;0 wird durch Vermittlung eines Familienhelfers und der
in Kraft. Sie treten mit Ablauf des 31. Mai 1991 außer ‚<ypernahme der Kosten für ihn geleistet
Kraft. .
2 — Zuständigkeit
(1) Zuständig für die Gewährung der Hilfe ist das Jugend-
Der Senator amt, in dessen Bezirk sich der Haushalt der Minderjährigen
für Gesundheit und Umweltschutz und ihrer Erziehungsberechtigten befindet ($ 11 Satz 1
JWG). Innerhalb der Abteilung Jugend und Sport ist das
An die Bezirksämter ABI. S. 716 Amt III zuständig.
die Krankenhäuser des Landes Berlin ; (2) Wird der Haushalt in den Zuständigkeitsbereich eines
Bas Pandesmenizinaluniersuchungsamt-Berkin =: anderen Berliner Jugendamtes verlagert, bleibt das bis-
Zn N al . en JH u herige Jugendamt so lange zuständig, bis ihm das andere
on Ferichtlicht CHAMie Bellen Yznelmittel- Jugendamt den Übergang der Zuständigkeit schriftlich
die. Landesanstalt für Veterinärmedizin bestätigt.
und Lebensmittelhygiene Berlin
das Landesinstitut für gerichtliche und soziale Medizin Berlin II. Voraussetzungen und Verfahren
die Akademie für Arbeitsmedizin Berlin 3
die Landesimpfanstalt Berlin 3 — Personenkreis
mit ER U Die Gewährung der Hilfe kommt in Betracht, wenn die
die Sportärztliche EEE SEN Berlin Unterstützung eines Erziehungsberechtigten geboten ist,
en Berliner: Blutspendedienst um eine Gefährdung oder Störung. der Entwicklung der
nachrichtlich Sr Minderjährigen abzuwenden und soweit nicht andere An-
an den Senator für Familie, Jugend und Sport gebote der Jugend- und Familienhilfe ausreichen und in
den Präsidenten des Rechnungshofes Anspruch genommen werden können. Der HErziehungs-
Rundschreiben berechtigte sollte mit zwei oder mehreren Minderjährigen
über eine Anderung der Preise für Bäder, Packungen und Zusammenleben.
andere physikalische Anwendungen in Krankenhaus- | = “
betrieben und Stadtbädern für Selbstzahler $ = Ausländer und Stantenlose:”
Vom 26. März 1981 Die Hilfe kommt auch für Minderjährige in Betracht, die
Om A8. METZ nicht die. deutsche Staatsangehörigkeit besitzen.
GesU III B 42
Fernruf: 21 22 - 26 52 oder 21 22 - 1, intern 9 79 - 26 52 5 — Antrag
ER ad nn Die Gewährung der Hilfe bedarf eines schriftlichen Antrags
Das Entgelt der Position 91 der Preisliste tür Bäder, Pak- ger Erziehunssberechtigten. Sind die Erziehungsperechtig-
zungen und andere physikalische Anwendungen m Kran: ton nicht Inhaber des Personensorgerechts, so ist auch die
kenhausbetrieben und Stadtbädern für Selbstzahler (ABl. Zustimmung der Personensorgeberechtigten erforderlich
1980 S.1668 — DBl. IV S. 86) wird von 2,10 DM geändert ß 5 *
in 6 — Prüfverfahren
„91 Krankengymnastik in Gruppen (Orthopä- „Das Jugendamt hat zu prüfen, ob die Hilfe geboten und
disches Gruppenturnen), je Teilnehmer 2,80 DM“. ausreichend ist, die in diesen Ausführungsvorschriften
Im Auft festgelegten Voraussetzungen vorliegen und diese von den
m AUFETAS Antragstellern sowie dem _Familienhelfer anerkannt
Matthies werden.