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Volume Nr. 4, 7. Mai 1981

Full text: Dienstblatt des Senats von Berlin (Public Domain) Ausgabe 1981 (Public Domain)

Dienstblatt des Senats von Berlin TeilIV Nr.4 7. Mai 1981 47 
4. Vorschlagsberechtigt sind für die Vertreter . Der Senator 
a) der Kriegsbeschädigten und Kriegshinterbliebenen für Familie, Jugend und Sport 
die Kriegsopferorganisationen, die ihre Wirksam- 
keit auf den Bereich des Landes Berlin erstrecken An die Bezirksämter 
und auf Grund ihrer Mitgliederzahl von Bedeutung z 
sind Ausführungsvorschriften 
. X x über die Hilfe zur Erziehung in der Familie 
b) der auf dem Gebiet der Kriegsopferfürsorge erfah- x . Z 
renen Personen <Eamlenbeltervorschräften FHV) 
die Verbände der freien Wahlfahrtspflege in Berlin, Vom 31. März 1981 
e) der Arbeitnehmer Jug II B 14 
die örtlichen‘ Spitzenorganisationen der  Gewerk- Fernruf: 26 04 — 24 55 oder 26 04 — 1, intern 9 76 — 24 55 
schaften, . 
Os Auf Grund des $ 66 Abs.1 des Gesetzes zur Ausführung 
a) der Ar Peiner Berli ‚Arbeitgebe bände des Gesetzes für Jugendwohlfahrt und zur Regelung der 
Zentralvereinigung Berliner Arbeitgeberverbänd®. ffentlichen Jugend- und Familienhilfe (AGJWG) in der 
5. Die Mitglieder des Beirates und ihre Stellvertreter Fassung vom 18. September 1972 (GVBl. S.1919) wird 
können nur durch die Bezirksverordnetenversammlung nach Anhörung des Landesjugendwohlfahrtsausschusses 
aus wichtigem Grund, insbesondere wegen Verletzung bestimmt: 
ihrer Amtspflichten, abberufen werden. 
Die Mitglieder des Beirates sind ehrenamtlich tätig. I. Allgemeines 
Sie erhalten ein Sitzungsgeld nach den Vorschriften = & 
über die Entschädigung ehrenamtlich tätiger Personen. 1° = Art, Inhalt’ und Form der Hilfe 
£ a A vw (1) Die Hilfe zur Erziehung in der Familie ist eine ambu- 
Der Beirat ist beschlußfähig, wenn SUußer dem Vor- ante vorbeugende Form der Jugendhilfe auf der Grundlage 
sitzenden fünf Miteleder anwesend sind, der 85 5, 6 JWG. Sie dient der Unterstützung von Minder- 
Bei Stimmengleichheit gibt die Stimme des Vorsitzen- jährigen und deren Erziehungsberechtigten zur‘ Gewähr- 
den den Ausschlag. leistung des Anspruchs auf Erziehung im Sinne des 8 1 
Die Sitzungen des Beirates sind nicht öffentlich. Die AbS. 3 JWG. | 
Mitglieder des Beirates sind darauf hinzuweisen, daß (2) Die Hilfe soll die Entwicklung der Minderjährigen und 
sie zur Geheimhaltung verpflichtet sind und daß sie das Erziehungsverhalten der Erziehungsberechtigten im 
bei Verstößen als Amtsträger im Sinne von $ 11 Abs.1 Interesse der Minderjährigen fördern. In diesem Rahmen 
Nr.2 Buchstabec StGB insbesondere nach $ 203 und sollen Erziehungsberechtigte bei der Wahrnehmung ihrer 
nach 8 353 b StGB bestraft werden können. Erziehungsaufgaben und bei der Bewältigung ihrer ge- 
) : k & : ih: inzel: Auf- samten Lebenssituation unterstützt werden. Die Hilfe kann 
3  DeD AurSChUSe Dilden. Durchführung einzelner Au auch als Familiengruppenarbeit geleistet werden. 
S . x (3) Die Hilfe stellt eine Sachleistung an die Familie dar. 
LO. 2Diese Verwaltungsvorschriften treten am 1. Juni 1981 S;0 wird durch Vermittlung eines Familienhelfers und der 
in Kraft. Sie treten mit Ablauf des 31. Mai 1991 außer ‚<ypernahme der Kosten für ihn geleistet 
Kraft. . 
2 — Zuständigkeit 
(1) Zuständig für die Gewährung der Hilfe ist das Jugend- 
Der Senator amt, in dessen Bezirk sich der Haushalt der Minderjährigen 
für Gesundheit und Umweltschutz und ihrer Erziehungsberechtigten befindet ($ 11 Satz 1 
JWG). Innerhalb der Abteilung Jugend und Sport ist das 
An die Bezirksämter ABI. S. 716 Amt III zuständig. 
die Krankenhäuser des Landes Berlin ; (2) Wird der Haushalt in den Zuständigkeitsbereich eines 
Bas Pandesmenizinaluniersuchungsamt-Berkin =: anderen Berliner Jugendamtes verlagert, bleibt das bis- 
Zn N al . en JH u herige Jugendamt so lange zuständig, bis ihm das andere 
on  Ferichtlicht CHAMie Bellen Yznelmittel- Jugendamt den Übergang der Zuständigkeit schriftlich 
die. Landesanstalt für Veterinärmedizin bestätigt. 
und Lebensmittelhygiene Berlin 
das Landesinstitut für gerichtliche und soziale Medizin Berlin II. Voraussetzungen und Verfahren 
die Akademie für Arbeitsmedizin Berlin 3 
die Landesimpfanstalt Berlin 3 — Personenkreis 
mit ER U Die Gewährung der Hilfe kommt in Betracht, wenn die 
die Sportärztliche EEE SEN Berlin Unterstützung eines Erziehungsberechtigten geboten ist, 
en Berliner: Blutspendedienst um eine Gefährdung oder Störung. der Entwicklung der 
nachrichtlich Sr Minderjährigen abzuwenden und soweit nicht andere An- 
an den Senator für Familie, Jugend und Sport gebote der Jugend- und Familienhilfe ausreichen und in 
den Präsidenten des Rechnungshofes Anspruch genommen werden können. Der HErziehungs- 
Rundschreiben berechtigte sollte mit zwei oder mehreren Minderjährigen 
über eine Anderung der Preise für Bäder, Packungen und Zusammenleben. 
andere physikalische Anwendungen in Krankenhaus- | = “ 
betrieben und Stadtbädern für Selbstzahler $ = Ausländer und Stantenlose:” 
Vom 26. März 1981 Die Hilfe kommt auch für Minderjährige in Betracht, die 
Om A8. METZ nicht die. deutsche Staatsangehörigkeit besitzen. 
GesU III B 42 
Fernruf: 21 22 - 26 52 oder 21 22 - 1, intern 9 79 - 26 52 5 — Antrag 
ER ad nn Die Gewährung der Hilfe bedarf eines schriftlichen Antrags 
Das Entgelt der Position 91 der Preisliste tür Bäder, Pak- ger  Erziehunssberechtigten. Sind die Erziehungsperechtig- 
zungen und andere physikalische Anwendungen m Kran: ton nicht Inhaber des Personensorgerechts, so ist auch die 
kenhausbetrieben und Stadtbädern für Selbstzahler (ABl. Zustimmung der Personensorgeberechtigten erforderlich 
1980 S.1668 — DBl. IV S. 86) wird von 2,10 DM geändert ß 5 * 
in 6 — Prüfverfahren 
„91 Krankengymnastik in Gruppen (Orthopä- „Das Jugendamt hat zu prüfen, ob die Hilfe geboten und 
disches Gruppenturnen), je Teilnehmer 2,80 DM“. ausreichend ist, die in diesen Ausführungsvorschriften 
Im Auft festgelegten Voraussetzungen vorliegen und diese von den 
m AUFETAS Antragstellern sowie dem _Familienhelfer anerkannt 
Matthies werden.
	        
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