12 Dienstblatt des Senats von Berlin TeilIV Nr.2. 9. März 1981
25. Die Bewilligung der Krankenkostzulagen ist zu be- I
fristen Magenerkrankungen
a) bei Diabetes mellitus + Übergewicht
) (Nummer 16 Ua EaT d) ut 6 Monate, Magenresektions-Syndrom (Zustand nach Magen-
" Operation
b) bei Magen-, Darm-, Leber-, Bauch- Billroth I und 11)
speicheldrüsen- und Nierenerkrankun- Magenulcus-Krankheit (Magengeschwüre)
gen sowie Erkrankungen, die nicht in
der Anlage 1 enthalten sind (Num-
mer 21 Abs. 3) auf 12 Monate,
c) bei allen anderen in der Anlage 1 auf-
geführten Erkrankungen auf 24 Monate, N
d) beiTuberkuloseerkrankungen unter Be- Darmerkrankungen
rücksichtigung der Nummer 13 Abs. 2. vn VE C
+ Colitis ulcerosa (geschwürige Dickdarm-
entzündung)
. -+ Zöliakie (Resorptionsstörungen
B. Weiterbewilligung durch Fermentmangel)
26. Die Weiterbewilligung einer Krankenkostzulage ist von 111]
der Vorlage eines erneuten ärztlichen Attestes — Vor- 5 . N
druck Soz III. D 13a (Anlage 4) — abhängig zu machen, Leber- und Bauchspeicheldrüsenerkrankungen
das die Krankheitsbezeichnung enthalten und das Er- = nl S .
fordernis der Weitergewährung begründen muß. Auch + Chronisch aktive (chronisch aktive Leber-
aus diesem Attest müssen Körperlänge und Gewicht Hepatitis entzündung)
des Hilfesuchenden zu ersehen sein. Schwere (schwere Funktionsstörung der
27. Im übrigen gelten die Nummern 20 bis 25 auch für die Fankreasinsuffizienz Bauchspeicheldrüse )
Weiterbewilligung von. Krankenkostzulagen. Iv
Herz- und Kreislauferkrankungen
V
VI. Schlußbestimmungen Nierenerkrankungen
: n See x . + ‚Schwere (mangelhafte Tätigkeit der
7 yom- 1. Januar 1961 in Kraft. Sie treten mit Ablauf MNiereninsuffizienz Niere; künstliche Niere)
des 31. Dezember 1990 außer Kraft. (z. B. Dialyse)
29 Sofern im Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Aus- vI
führungsvorschriften Krankenkostzulagen bereits ge- Stoffwechselkrankheiten
währt werden, die. nach diesen Ausführungsvorschrif-
ten nicht mehr oder nicht mehr im gleichen Umfange +7 Diabetes mellitus (Zuckerkrankheit)
gewährt werden könnten, verbleibt es. bis zum Zeit- z . n
punkt des Ablaufs des Bewilligungszeitraumes, läng- + N Dar DE ESTER RURU
stens jedoch bis zu einem Jahr, bei der Höhe der un pOSitaSs x ge
bereits bewilligten Beträge.
VII
Nervenieiden
Multiple Skleros
In Vertretung Multiple Srlerose
Werner Müller VIII
+ Bösartige Geschwulst-
krankheiten
Anlage 2
Anlage 1 Angabe des optimalen Gewichts sowie
Aufzeichnung der Übergewichtsbereiche
- it
Liste der Krankheiten A Frauen
Vorbemerkung:
Die einzelnen Krankheiten sind mit Pluszeichen versehen Länge Normalgewicht Übergewicht
bzw. weisen kein Zeichen auf. Das bedeutet: in cm inkg inkg
tim
a) Bei Krankheiten, vor denen ein Pluszeichen steht, ist _ SP ab 50%
nach der überwiegenden ärztlichen Meinung eine Kran- 140 44 8
kenkost erforderlich. ; 58,2
&‘\ Bei Krankheiten, die nicht mit einem Pluszeichen ver- 141 45,4 59,0
sehen sind, konnte eine einheitliche ärztliche Meinung 142 46,0 59,8
darüber nicht festgestellt werden, ob eine Kranken- 42 46,6
kost, die Mehrkosten verursacht, erforderlich ist oder Y 60,6
nicht. 144 47,2 61,4