Dienstblatt des Senats von Berlin TeilIV Nr.5 28. Mai 1980 59
Der Senator übrigen Maßnahmen (Röntgenaufnahmen u. ä.) be-
für Familie, Jugend und Sport: dürfen der Einverständniserklärung der Personensorge-
; berechtigen.“
An die Bezirksämter ABl.S. 708 2 Buchstabe b Abs. 2 Satz 2 erhält folgende Fassung:
nachrichtlich . „Die Testkörper werden im Kühlschrank bei + 2°C
an den Präsidenten des Rechnungshofes > bis + 10° C aufbewahrt.“
"das Deutsche Zentralinstitut für soziale Fragen R
3. Buchstabe b Abs.2 letzter Satz erhält folgende Fas-
Verwaltungsvorschriften sung:
zur Änderung der Ausführungsvorschriften „Als positiv gilt eine Reaktion, die mindestens 2 Papeln
en En EEE EEE von Minderjährigen von einer Größe von über 2 mm zeigt.“
e; —
in Pnegestelen ( 5° HE VORSCHEAHEN EKV) 4 In Buchstabe d werden die Worte „bis zur Schul-
Vom 27. März 1980 entlassung bzw. bis zur Untersuchung der 10. Klasse
Jug IM A113 . OG“ gestrichen.
Fernruf: 26 04 - 27 26 oder 26 04 - 1, i 1- x
6 tern DOLZ2E26 Stichwort. „Maßnahmen des Jugendgesundheitsdienstes
Auf Grund des $ 66 Abs. 1 des Gesetzes zur Ausführung 7 Säuglinge und Kleinkinder —“:
des Gesetzes für Jugendwohlfahrt und zur Regelung der 1. Buchstabe b erster Halbsatz erhält folgende Fassung:
öffentlichen Jugend- und Familienhilfe (AGJWG) in der „Im Säuglings- oder. Kleinkinderalter BCG-geimpfte
Fassung vom 18. September 1972 (GVBl. S. 1919) wird Kinder sind danach grundsätzlich bis zur Unter-
bestimmt: suchung in den Abschlußklassen der Haupt-, Real-
und Sonderschulen sowie in den 10. Klassen der Gym-
L. nasien. keiner weiteren Tuberkulosediagnostik zu un-
Die Ausführungsvorschriften über die Unterbringung von terziehen,“.
Minderjährigen in Pflegestellen (Pflegekindervorschrif- 2. In Buchstabe c wird hinter dem Wort „jährlich“ ein-
ten — PKV) vom 28. September 1978 (ABl. 1979 S. 132 gefügt:
— DBl. 1979 IV S. 10) werden wie folgt geändert: S „- beginnend im 2. Lebenshalbjahr —“.
Nummer 75 Abs. 4 wird gestrichen.
Stichwort „Maßnahmen ‘des Jugendgesundheitsdienstes
al. — Schüler —“
Diese Verwaltungsvorschriften treten mit Wirkung vom 1. Buchstabe a erhält folgende Fassung:
1. Januar 1980 in Kraft. „Bei Einschulungsuntersuchungen sollen lediglich die
. Kinder tuberkulingetestet werden, die nicht BCG-ge-
Reiche! impft und nicht durch Spontaninfektion zu Positiv-
Reagenten geworden sind, sowie die mit unbekannter
AZ Tuberkulin-Anamnese, insbesondere, wenn sie aus ei-
nem Land mit hoher Tuberkulose-Häufigkeit kommen.“
Der Senator 2 Die Buchstaben b, c, d und f werden gestrichen.
für Gesundheit und Umweltschutz 3 Büchstabe e wird in „b‘“ geändert und erhält folgende
N Cs Fassung:
An Se Bezirksämter „In den Abschlußklassen der Haupt-, Real- und Son-
nachrichtlich = derschulen sowie in den 10. Klassen der Gymnasien
an den Senator für Familie, Jugend und Sport sollen’ alle Schüler — mit Ausnahme der durch Spontan-
den Senator für Schulwesen infektion positiv reagierenden Jugendlichen -— "einer
. Intrakutantestung unterzogen werden. Bei positivem
über Tuberkul ander nn ET Jugendlich Ausfall des Intrakutantestes überweist der Jugend-
+ FEWOSCCHAEN ce: Dindern und -BBendlichen gesundheitsdienst den Schüler an die Tuberkulosefür-
Vom 14. April 1980 sorge (Schirmbildstelle) .“
. GesVU III H 4 . 46
Fernruf: 21 22 — 28 46 oder 2122 —1, intern 9.79 2846. Stichwort „Sondermaßnahmen‘:
Buchstabe b Satz 2 erster Halbsatz soll lauten: _
Das Rundschreiben über Tuberkulosediagnostik bei Kin- ‚Weitere Kontrollen sollen bei. Kleinkindern bis zum 6. Le-
dern und Jugendlichen in der Fassung vom 28. September pensjahr in jährlichen Abständen durchgeführt werden,“.
1978 (DBl.IV S. 65), geändert durch Rundschreiben vom
5. April 1979 (DBI. IV S. 35), wird wie folgt geändert: Im ‚Auftrag
Stichwort „Tuberkulosediagnostik“: Dr. Mattheis
1. Buchstabe a erhält folgende Fassung:
„Nach 8 47 Abs. 4 in Verbindung mit $ 48 Abs. 1 Bun-
des-Seuchengesetz in der Fassung vom 18. Dezember
1979 (BGBl.I S.2262 / GVBl.1980 S.40) sind bei Hinweis
Schülern und Kindern, die in Gemeinschaftseinrich-
tungen (z. B. Säuglingsheimen, Kindertagesstätten, Das Rundschreiben über Datenanforderungen beim Statisti-
Ferienlagern) Aufnahme finden, die perkutane und schen Landesamt Berlin ist im DBl. 1980 I S. 72 veröffent-
intrakutane Tuberkulinprobe duldungspflichtig. Alle licht worden.
Schriftleitung: Senatsverwaltung für Inneres - IB 11 -, Fehrbelliner Platz 2, 1000 Berlin 31, Fernruf: 8 67 - 44 61, intern 95 - 4461
Reservelager: Senatsverwaltung für Arbeit und Soziales, An der Urania 4-10, 1000 Berlin 30, Fernruf: 21 22 - 22 66, intern 979 - 22 66
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