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Volume Nr. 11, 29. Dezember 1980

Full text: Dienstblatt des Senats von Berlin (Public Domain) Ausgabe 1980 (Public Domain)

109 Dienstblatt des Senats von Berlin TeilIV XNr.1l1 29. Dezember 1980 
Der Senator . hören (I 8 34 Abs.1 SGB). Im übrigen ist der‘ Minder- 
für Familie, Jugend und Sport jährige bei allen ihn persönlich berührenden Entscheidun- 
gen, insbesondere über die Gewährung und Aufhebung der 
An die Bezirksämter Hilfe, insoweit maßgeblich zu beteiligen, als das mit seinem 
Entwicklungsstand vereinbar ist. 
Ausführungsvorschriften 
für die Erziehungsbeistandschaft 8 — Persönliche Voraussetzungen 
(Erziehungsbeistandschaftsvorschriften — EBeistV) (1). Erziehungsbeistand kann nur eine natürliche Person 
Vom 13. November 1980 werden; sie muß volljährig sein. 
Jug II B 14 (2) Die Bestellung eines ehrenamtlichen Erziehungsbei- 
Fernruf: 26 04 — 24 55 oder 26 04 — 1, intern 9 76 — 24 55 standes setzt seine Zustimmung voraus. Wird die Bereit- 
schaft später widerrufen, so muß der Erziehungsbeistand 
Auf Grund des 8 66 Abs.1 des Gesetzes zur Ausführung entlassen und eine andere Person bestellt werden. Das 
des Gesetzes für Jugendwohlfahrt und zur Regelung der Jugendamt ist nicht verpflichtet, Personen, die bereit sind, 
öffentlichen Jugend- und Familienhilfe (AGJWG) in der eine Erziehungsbeistandschaft zu übernehmen, zum Er- 
Fassung vom 18. September 1972 (GVBl. S.1919) wird Ziehungsbeistand zu bestellen. 
nach Anhörung des .Landesjugendwohlfahrtsausschusses 
bestimmt; 9 — Hauptamtliche Erziehungsbeistände 
£ — Allgemeines Stehen keine ehrenamtlichen Kräfte zur Verfügung, So ist 
. ein Erziehungsbeistand aus dem Kreis der Dienstkräfte 
(1) Die Erziehungsbeistandschaft ist eine der im JWG des Jugendamtes zu bestellen. Erziehungsbeistandschaften 
und im JGG vorgesehenen Erziehungshilfen. Sie wird von mit einem erheblichen Schwierigkeitsgrad sollten von einem 
ehrenamtlichen Erziehungsbeiständen durchgeführt, sofern in der Jugendhilfe erfahrenen Sozialarbeiter hauptamtlich 
hiermit nicht ein Sozialarbeiter des Jugendamtes im Rah- geführt werden. Soll diese Tätigkeit ausnahmsweise einem 
men seiner dienstlichen Obliegenheiten betraut ist (vgl. Sozialarbeiter außerhalb seiner sonstigen Aufgaben über- 
Nummer 9 Satz 1). tragen werden, kann vorher, seine Zustimmung eingeholt 
(2) Eine Erziehungsbeistandschaft kann neben einer werden. $ 28 LBG ist zu berücksichtigen. 
Vormundschaft, Pflegschaft oder Beistandschaft bestellt ; 
werden. 10 — Führungszeugnis 
(3) Eine Erziehungsbeistandschaft kommt auch für Min- Für jede Person, die zum Erziehungsbeistand bestellt 
derjährige in Betracht, die nicht die deutsche Staats- werden soll, hat das Jugendamt ein Führungszeugnis 
angehörigkeit besitzen und nach dem innerstaatlichen anzufordern. Bei behördlichen Dienstkräften kann davon 
Recht ihres Heimatlandes ebenfalls noch nicht volljährig abgesehen werden. Enthält das Führungszeugnis Ein- 
sind. * tragungen, die sich negativ auf die Entscheidung über die 
Bestellung auswirken können, so ist dem Betroffenen 
2 — Zuständigkeit mitzuteilen, wann und wo er das Zeugnis einsehen kann. 
Zuständig für die Gewährung der Erziehungsbeistandschaft 3 z a . 
ist das Jugendamt; in dessen Bezirk der Minderjährige 11 — Bewertung der Eintragung im Führungszeugnis 
seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat ($:11 Satz 1 JWG). Bei Bewertung von im Führungszeugnis enthaltenen Vor- 
Innerhalb des Bezirksamtes —- Abteilung Jugend und strafen ist ein strenger Maßstab anzulegen. Eine straf- 
Sport -, im folgenden „Jugendamt‘“ genannt, ist für gerichtliche Verurteilung in einer Sittlichkeits- oder Ju- 
Fragen der Erziehungsbeistandschaft das Sachgebiet gendschutzsache schließt die Bestellung zum Erziehungs- 
„Helferwerbung und Helferberatung“ zuständig. beistand in jedem Fall aus. Ist die als Erziehungsbeistand 
vorgesehene Person in eine Sittlichkeits- oder Jugend- 
3 —- Voraussetzungen der Bestellung schutzsache verwickelt gewesen, ohne daß es zu einer 
; & : : strafgerichtlichen Verurteilung gekommen ist, so ist dies 
(3) Die Bestellung eines Brziehungsbeistandes bedarf N ann en berücksichtigen, wenn Anhaltspunkte dafür vor- 
a) des Antrages des Personensorgeberechtigten oder liegen, daß das Wohl des Minderjährigen durch die. Be- 
b) der Anordnung des Vormundschafts- oder des Jugend- stellung gefährdet werden könnte. 
gerichts. 
(2) Der Antrag soll schriftlich oder zur Niederschrift 1? —- Anhörung anderer Stellen 
gestellt werdren. Sind im Falle des Absatzes 1 Buchstabe a per Sozialpsychiatrische Dienst und die Tbc-Fürsorgestelle 
beide Elternteile sorgeberechtigt, so sollen beide den An- ges zuständigen Gesundheitsamtes, die Soziale Gerichts- 
trag unterzeichnen. Zumindest muß eine Zustimmungs- yilfe und die Jugendgerichtshilfe sind in jedem Fall zu 
erklärung des anderen Elternteils vorliegen. befragen, ob die Person bekannt ist. Die Bestellung soll 
N nur vorgenommen werden, wenn. sich anhand der Aus- 
14 — Antragsprüfung künfte keine erheblichen Bedenken ergeben. 
Auf Grund des Antrages ist zu prüfen, ob die gesetzlichen 
Voraussetzungen vorliegen. Das Ergebnis ist schriftlich 13 — Form der Bestellung 
festzuhalten. (1) Die Bestellung des Erziehungsbeistandes ist nach Vor- 
: A . 7 druck zu verfügen und dem AErziehungsbeistand, dem 
5 — Mitarbeit eines Personensorgeberechtigten Minderjährigen und den Personensorgeberechtigten schrift- 
Sofern das Jugendamt beim Vormundschaftsgericht die lich bekanntzugeben. 
Anordnung der Erziehungsbeistandschaft beantragt, soll s x : 
& ; N x ; (2) Der Erziehungsbeistand ist durch das für das Jugend- 
Een mindestens eines Personensorgeberechtigten wesen zuständige Mitglied des Bezirksamtes oder einen 
5 Sein. Beauftragten zur gewissenhaften Ausübung seines Amtes 
& und zur Verschwiegenheit gegenüber Dritten zu verpflich- 
6 ARE DETEHLNETEN. dschaff‘ auf Wunsch‘ des. Personen. ten. Dabei ist der „Ausweis für den Erziehungsbeistand“ 
; | auszuhändigen, aus dem Rechte und Pflichten des HEr- 
Dem Wunsch der Personensorgeberechtigten, eine be- ziehungsbeistandes zu ersehen sind. Hierzu sollen neben 
stimmte Person zum Erziehungsbeistand zu bestellen, soll dem Minderjährigen und den Personensorgeberechtigten 
entsprochen werden, sofern dies vertretbar ist. die beteiligten Sozialarbeiter und gegebenenfalls der Vor- 
mund oder Pfleger eingeladen werden. 
7 -— Beteiligung des Minderfährigen (3) Über die Bekanntgabe und Verpflichtung des Er- 
Vor der Bestellung eines Erziehungsbeistandes auf Antrag ziehungsbeistandes ist eine Niederschrift nach Vordruck 
der Personensorgeberechtigten ist der Minderjährige zu zu fertigen. Alle Beteiligten erhalten eine Durchschrift. 
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