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Volume Nr. 1, 28. Januar 1980

Full text: Dienstblatt des Senats von Berlin (Public Domain) Ausgabe 1980 (Public Domain)

Dienstblatt des Senats von Berlir-- 2} = R | ) N 
Teil IV Soziales - Gesundheit 
Jugend und Sport 
Nr. 1 Berlin, den 28. Januar. 1980 
Inhalt 
18.12.1979 Entgeltordnung für die städtischen Bäder Berlins ......... ae 
18.12.1979 Verwaltungsvorschriften zur Änderung der Grundsätze für das Blutspende- und Transfusionswesen 
in Berlin ....... a VA 
05.12.1979 Ausführungsvorschriften über die Streusalzverwendung beim Straßenwinterdienst ............... 
30.11.1979 Verwaltungsvorschriften zur Änderung der Ausführungsvorschriften über die Gewährung der sta- 
tionären und fahrbaren Mittagstische nach dem Bundessozialhilfegesetz (AV — Mittagstisch) ...... 
Amtliche Mitteilung .......... Perez r ans . 
Der Senat von Berlin gegen Vorlage eines Ausweises der Schule, Fach- 
schule, Hochschule oder Universität sowie 
An I DEE KSÖNEEr ABl. 1980 S. 58 Auszubildenden (im Sinne des Berufsbildungsgeset- 
nachrichtlich zes) 
an den Senator für Inneres . 
den Präsidenten des Rechnungshofes BCREn Vorlage einer Bescheinigung des Ausbilden- 
en; 
Entgeltordnung 
für die städtischen Bäder Berlins c) Sozialhilfeempfängern 
gegen Vorlage der grünen Ausweiskarte (Vor- 
Vom 18. Dezember 1979 druck Soz HIN 1) 
ug IV DS sowie ; 
u 
. ; Erwerbslosen (Arbeitslosengeld- und Arbeitslosen- 
Fernruf: 26 04 - 24 90 oder 26 04 - 1, intern 9 76 - 24 90 hilfeempfängern) ' 
gegen Vorlage des Bewilligungsbescheides und des 
FG 6 g Zahlabschnittes. S 
Auf Grund des 5 6 Abs. 1 AZG wird bestimmt: In den Stadtbädern und Reinigungsbädern wird die- 
sem Personenkreis eine Preisermäßigung nur von 
7. Allgemeines Montag bis Donnerstag jeweils bis 15 Uhr gewährt. 
1. Diese Entgeltordnung gilt für alle allgemein zugäng- Sofern die unter Buchstaben b und c genannten Aus- 
lichen städtischen Bäder Berlins. weise und Bescheinigungen nicht mit einem Lichtbild 
n Es versehen sind, kann die Vorlage des Personalauswei- 
+ Neben dieser Entgeltoränung gelten für Vereine, Ver- ses verlangt werden. 
einsmitglieder, Stellen der Berliner Verwaltung und 
Privatschulen die in besonderen Bestimmungen vorge- 
sehenen Regelungen. 5. Die Benutzungsdauer der einzelnen Bäderabteilungen 
. ist den Haus- und Badeordnungen zu entnehmen. 
Die Entgelte für die Abgabe von Leistungen in den 
medizinischen Abteilungen und Saunaanlagen der 
Stadtbäder werden durch diese Entgeltordnung nicht 56. Die Preise für Frei- und Sommerbäder schließen die 
berührt. Garderobenaufbewahrung nach Maßgabe freier Garde- 
at robenplätze ein. 
Die vorgesehenen Ermäßigungen werden nur ge- 
währt: 
a) Kindern und Schülern bis einschließlich 15 Jahre 7. a) Einzelkarten sind nur am Lösungstag gültig. 
(Auf Verlangen des Kassenpersonals ist für Schü- N 
ler ab vollendetem 12. Lebensjahr ein mit Lichtbild b) Soweit keine besonderen Tarifpositionen vorgese- 
versehener Schülerausweis vorzulegen.) ; hen sind, können Sammelkarten für jeweils 10 Ein- 
kb Schülern und . Studierenden, die Vollzeitunter- zelbäder ohne Ermäßigung abgegeben werden. 
richt erhalten und in keinem Beschäftigungsver- Sammelkarten gelten in allen Stadtbädern und den 
hältnis stehen, von Berlin betriebenen Frei- und Sommerbädern.
	        
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