Dienstblatt des Senats von Berlir-- 2} = R | ) N
Teil IV Soziales - Gesundheit
Jugend und Sport
Nr. 1 Berlin, den 28. Januar. 1980
Inhalt
18.12.1979 Entgeltordnung für die städtischen Bäder Berlins ......... ae
18.12.1979 Verwaltungsvorschriften zur Änderung der Grundsätze für das Blutspende- und Transfusionswesen
in Berlin ....... a VA
05.12.1979 Ausführungsvorschriften über die Streusalzverwendung beim Straßenwinterdienst ...............
30.11.1979 Verwaltungsvorschriften zur Änderung der Ausführungsvorschriften über die Gewährung der sta-
tionären und fahrbaren Mittagstische nach dem Bundessozialhilfegesetz (AV — Mittagstisch) ......
Amtliche Mitteilung .......... Perez r ans .
Der Senat von Berlin gegen Vorlage eines Ausweises der Schule, Fach-
schule, Hochschule oder Universität sowie
An I DEE KSÖNEEr ABl. 1980 S. 58 Auszubildenden (im Sinne des Berufsbildungsgeset-
nachrichtlich zes)
an den Senator für Inneres .
den Präsidenten des Rechnungshofes BCREn Vorlage einer Bescheinigung des Ausbilden-
en;
Entgeltordnung
für die städtischen Bäder Berlins c) Sozialhilfeempfängern
gegen Vorlage der grünen Ausweiskarte (Vor-
Vom 18. Dezember 1979 druck Soz HIN 1)
ug IV DS sowie ;
u
. ; Erwerbslosen (Arbeitslosengeld- und Arbeitslosen-
Fernruf: 26 04 - 24 90 oder 26 04 - 1, intern 9 76 - 24 90 hilfeempfängern) '
gegen Vorlage des Bewilligungsbescheides und des
FG 6 g Zahlabschnittes. S
Auf Grund des 5 6 Abs. 1 AZG wird bestimmt: In den Stadtbädern und Reinigungsbädern wird die-
sem Personenkreis eine Preisermäßigung nur von
7. Allgemeines Montag bis Donnerstag jeweils bis 15 Uhr gewährt.
1. Diese Entgeltordnung gilt für alle allgemein zugäng- Sofern die unter Buchstaben b und c genannten Aus-
lichen städtischen Bäder Berlins. weise und Bescheinigungen nicht mit einem Lichtbild
n Es versehen sind, kann die Vorlage des Personalauswei-
+ Neben dieser Entgeltoränung gelten für Vereine, Ver- ses verlangt werden.
einsmitglieder, Stellen der Berliner Verwaltung und
Privatschulen die in besonderen Bestimmungen vorge-
sehenen Regelungen. 5. Die Benutzungsdauer der einzelnen Bäderabteilungen
. ist den Haus- und Badeordnungen zu entnehmen.
Die Entgelte für die Abgabe von Leistungen in den
medizinischen Abteilungen und Saunaanlagen der
Stadtbäder werden durch diese Entgeltordnung nicht 56. Die Preise für Frei- und Sommerbäder schließen die
berührt. Garderobenaufbewahrung nach Maßgabe freier Garde-
at robenplätze ein.
Die vorgesehenen Ermäßigungen werden nur ge-
währt:
a) Kindern und Schülern bis einschließlich 15 Jahre 7. a) Einzelkarten sind nur am Lösungstag gültig.
(Auf Verlangen des Kassenpersonals ist für Schü- N
ler ab vollendetem 12. Lebensjahr ein mit Lichtbild b) Soweit keine besonderen Tarifpositionen vorgese-
versehener Schülerausweis vorzulegen.) ; hen sind, können Sammelkarten für jeweils 10 Ein-
kb Schülern und . Studierenden, die Vollzeitunter- zelbäder ohne Ermäßigung abgegeben werden.
richt erhalten und in keinem Beschäftigungsver- Sammelkarten gelten in allen Stadtbädern und den
hältnis stehen, von Berlin betriebenen Frei- und Sommerbädern.