Dienstblatt des Senats von Berlin TeilIV Nr.2?2 8. Februar 1979
Der Senator
für Familie, Jugend und Sport
An die Bezirksämter ABI. S. 132
nachrichtlich
an den Präsidenten des Rechnungshofes_
das Deutsche Zentralinstitut für soziale Fragen
Ausführungsvorschriften
über die Unterbringung von Minderjährigen in
Pflegestellen (Pflegekindervorschriften — PKV)
Vom 28. September 1978
Jug II A 1
Fernruf: 26 04 - 27 33/27 26 oder 26 04 - 1,
intern 9 76 - 27 33/27 26
Inhaltsverzeichnis
I. Allgemeines
A. Geltungsbereich, Zuständigkeiten
1 — Geltungsbereich
2 — Zweck der Unterbringung in Pflegestellen im Rahmen
der öffentlichen Jugendhilfe
Verhältnis der Unterbringung in Pflegestellen zu an-
deren Jugendhilfeangeboten
4 — Sachliche Zuständigkeit des Jugendamtes
5 — Örtliche Zuständigkeit des Jugendamtes
5 — Zuständigkeit des Landesjugendamtes
3
B. Öffentlichkeitsarbeit und Werbung von Pflegestellen
7 — Allgemeines
8 — Bedarfsanalysen
9 — Inhalte der Werbung
10 — Werbeträger, Werbematerial
11 — Werbung für einzelne Minderjährige
II. Voraussetzungen, Vermittlung
12 — Mitwirkung der Minderjährigen
13 — Auswahl und Eignung der Minderjährigen
14 — Psychosoziale und medizinische Begutachtung
15 — Persönliche Voraussetzungen der Pflegepersonen
16 — Ermittlungen zu den Pflegepersonen
17 — Weitere Voraussetzungen
18 — Formen der Pflegestellen
19 — Heilpädagogische Pflegestellen
20 — Großpflegestellen
21 — Kurzpflegestellen
22 — Wochenpflegestellen
23 — Tagespflegestellen
24 — Vermittlung
25 — Überregionaler Nachweis
26 — Unbedenklichkeitsbescheinigung
MI. Pflegekinderschutz
A. Erlaubnis
27 — Antrag
28 — Überprüfung
29 — Bescheid über Erteilung der Erlaubnis
30 — Eingeschränkte Erlaubnis
31 — Anerkennung als Großpflegestelle
32 — Verweigerung der Erlaubnis
33 — Verweigerung der Erlaubnis zur Fortsetzung der
Pflege
34 — Verweigerung der Anerkennung als Großpflegestelle
35 — Erlöschen der Erlaubnis
36 — Erlöschen der Anerkennung als Großpflegestelle
37 — Rücknahme und Widerruf der Erlaubnis
38 — Widerruf der Anerkennung als Großpflegestelle
39 — Sofortige Entfernung aus der Pflegestelle
B. Aufsicht
40 — Umfang der Aufsicht
41 — Hausbesuche und andere Kontakte
42 — Zusammenarbeit mit dem Gesundheitsamt
43 — Befreiung von der Beaufsichtigung
44 — Ende der Aufsicht
45 — Verfahren wegen Ordnungswidrigkeiten
C. Beratung, Fortbildung
46 — Beratung
47 — Fortbildung
[V. Pflegevertrag
48 — Pflegevertrag
49 — Inhalt des Pflegevertrages
50 — Umzug der Pflegepersonen
öl — Enden des Pflegevertrages
52 — Kündigung des Pflegevertrages
V. Materielle Leistungen des Jugendamtes
A. Leistungen für den Minderjährigen
53 — Allgemeines
54 — Pflegegeld
55 — Tagespflegegeld
56 — Erhöhtes Pflegegeld
57 — Sonstige Leistungen
B. Leistungen für die Pflegepersonen
58 — Pauschales Erziehungsgeld
59 — Besonderes Erziehungsgeld für heilpädagogische
Pflegestellen
60 — Erhöhtes Erziehungsgeld für Großpflegestellen
61 — Erziehungsgeld für Kurzpflegestellen
62 — Erziehungsgeld für Wochenpflegestellen
63 — Erziehungsgeld für Tagespflegestellen
54 — Erziehungsgeld für Mischformen
65 — Freihaltegeld für Kurzpflegestellen
66 — Freihaltegeld für Tagespflegestellen
C. Sonstiges
67 — Höhe der geldlichen Leistungen, Zahlungsweise
68 — Vorübergehende anderweitige Unterbringung
VI. Pflegestellen außerhalb Berlins
69 — Voraussetzungen
70 —- Zusammenarbeit mit dem örtlichen Jugendamt
71 — Pflegevertrag
72 — Pflegegeld
73 — Vertrauenspfleger
74 — Unterbringung im Ausland
VI. Sonstiges
75 — Sonstige Pflegestellen
VIII. Übergangs- und Schlußvorschriften
76 — Bisherige Pflegeverträge
77 — Volljährige
78 — Inkrafttreten
Auf Grund des $ 66 Abs. 1 des Gesetzes zur Ausführung des
Gesetzes für Jugendwohlfahrt und zur Regelung der öffent-
lichen Jugend- und Familienhilfe (AGJWG) in der Fassung
vom 18. September 1972 (GVBl. S.1919) wird nach An-
hörung des Landesjugendwohlfahrtsausschusses bestimmt: