Nr. 9
40 — Aufenthalt in der Infektionsabteilung
Befindet sich der Pockenkranke oder. Krankheitsverdäch-
tige zur Zeit der Stellung der Diagnose bereits in der In-
fektionsabteilung des _Rudolf-Virchow-Krankenhauses,
treffen der Chefarzt und der Amtsarzt des Gesundheits-
amtes Wedding die erforderlichen Maßnahmen.
Dienstblatt des Senats von Berlin Teil IV
33
46 — Verfolgung von Infektketten
Bei Infektketten der zweiten und dritten Pockengeneration
werden die zuständigen Amtsärzte weitgehend mit ihren
bezirklichen Sachverständigen tätig.
47 — Zusammenarbeit der Ärzte
In allen Fällen informieren und unterstützen sich die zu-
ständigen Amtsärzte gegenseitig. Sie halten den Einsatz-
leiter über alle Ereignisse auf dem laufenden.
41 — Aufenthalt in einem anderen Krankenhaus
Wird ein Pockenkranker oder Krankheitsverdächtiger in
einem anderen Krankenhaus ermittelt, ist er in die Pocken-
station des Rudolf-Virchow-Krankenhauses zu verlegen.
Die Ermittlung von Ansteckungsverdächtigen ist hier be-
sonders wichtig. Die Impfungen werden unverzüglich vor-
genommen. Impfrisiko und Erkrankungsrisiko müssen bei
Krankenhauspatienten außerordentlich sorgfältig abgewo-
gen werden, eventuell wird auf Vakzinia-Antigen, Gam-
maglobin oder Vakzinia-Immunglobulin ausgewichen. Die
Absonderung von Ansteckungsverdächtigen darf nur nach
Zustimmung des Pockeneinsatzleiters in dem betroffenen
Krankenhaus selbst bei Vorhandensein geeigneter Bau-
lichkeiten erfolgen. Über eine Entlassungs- und Aufnah-
mesperre entscheidet der zuständige Amtsarzt im HEin-
vernehmen mit dem Einsatzleiter.
Abschnitt V
Impfungen während eines Pockenausbruches
48 — Bereitstellung von Impfstoff
Der HEinsatzleiter sorgt für die Bereitstellung ausreichen-
der Impfstoffmengen durch die Landesimpfanstalt Berlin.
Es wird zunächst nur soviel Impfstoff abgerufen, wie in
ein‘ bis' zwei Tagen verimpft werden kann. Bei Impfak-
tionen werden nicht Einzelportionen, sondern Abfüllungen
zu 200 Portionen angefordert.
49 —- Impfungen durch Amtsärzte
Impfungen bei Ansteckungsverdächtigen (Kontaktpersonen
1. und 2. Grades) werden vom zuständigen Amtsarzt, des-
sen Beauftragten oder den Ärzten in der Quarantäneabtei-
lung des Jugendgästehauses „Egmont“ oder des AVK
durchgeführt.
42 — Aufenthalt in Gemeinschaftseinrichtungen
Nummer 41 gilt für andere Gemeinschaftseinrichtungen
sinngemäß.
PL
a
43 — Auf dem Wege in das Land Berlin befindliche Patien-
ten
za
PP
Erhält der Amtsarzt oder die Senatsverwaltung für Ge-
sundheit und Umweltschutz davon Kenntnis, daß sich ein
Pockenkranker oder Krankheitsverdächtiger auf dem
Wege in das Land Berlin befindet, werden so früh wie
möglich Ermittlungen mit dem Ziel angestellt, seinen
Aufenthalt festzustellen, seine Absonderung durchzuführen
und die Ansteckungsverdächtigen zu ermitteln. Der Ein-
satzleiter, der zuständige Amtsarzt und gegebenenfalls der
Flughafenarzt unterrichten sich gegenseitig und handeln in
Übereinstimmung. Eine zweckdienliche Unterrichtung der
Flughafenleitung, der Zollbeamten und der Polizei ist er-
forderlich. Der Patient wird schnellstmöglich, eventuell in
dem mit einer schutzgeimpften und mit Schutzkleidung
ausgestatteten Besatzung im Krankenkraftwagen der
Feuerwehr oder einem anderen geeigneten Fahrzeug oder
in dem auf dem Flughafen vorgesehenen Quarantäneraum
vorläufig abgesondert, bis eine Diagnose gestellt und wei-
tere Anordnungen getroffen werden. Die Ermittlung von
Ansteckungsverdächtigen und gegebenenfalls die Impfun-
gen werden an Ort und Stelle vorgenommen.
44 — Behandlung von Pockenleichen
Wird außerhalb der II. med. Abteilung (vgl. Nummer 9)
des Rudolf-Virchow-Krankenhauses eine Pockenleiche oder
eine Leiche mit Pockenverdacht festgestellt, so verhält sich
der zuständige Amtsarzt sinngemäß entsprechend den
Nummern 29 bis 43. Er entnimmt Untersuchungsmaterial
für eine Laboratoriumsdiagnose der Pocken und läßt die
Leiche in einer Schutzhülle mit dem mit einer schutz-
geimpften und mit Schutzkleidung ausgerüsteten Besat-
zung im Wagen der Feuerwehr oder einem anderen ge-
eigneten Fahrzeug zu einem vom Einsatzleiter zu bestim-
menden Pathologischen Institut zur pathologisch-anato-
mischen Diagnose abtransportieren. Hat sich die Pocken-
diagnose bestätigt, erfolgt die Bestattung der Leiche nach
den hierfür geltenden besonderen Rechtsvorschriften.
50 — Impfungen durch niedergelassene Ärzte
Bei Impfungen anderer Personen können niedergelassene
Ärzte beteiligt werden.
51 - Zeitpunkt der Impfungen
Das Problem der zeitgerechten Impfung wird sorgfältig
beachtet. Die Impfungen werden nur bis zum 4. Tag nach
der möglichen ersten Exposition vorgenommen. Nach dem
4. Tag werden andere immunprophylaktische Maßnahmen,
wie z. B. unter Nummer 53 ausgeführt, vorgenommen.
52 — Impfschnitte
Zahl und Länge der Impfschnitte. werden nach dem Ge-
fährdungsgrad des Impflings variiert.
53 — Kontraindikationen im engeren Kontaktkreis
Bei Ansteckungsverdächtigen aus dem engeren Kontakt-
kreis (Nummer 22 Buchst. a) werden bezüglich der Kontra-
indikationen strengste Maßstäbe angelegt und ein erfahre-
ner Impfarzt hinzugezogen. Risikoimpfungen sind unter
immunbiologischen Voraussetzungen durchzuführen.
a
a
54 — Kontraindikationen im weiteren Kontaktkreis
Ansteckungsverdächtige des weiteren Kontaktkreises
(Nummer 22 Buchstabe b) und Kontaktpersonen 2. Grades
(Nummer 23) werden unter Anwendung strenger Maßstäbe
hinsichtlich von Kontraindikationen geimpft. Es werden
Impfrisiko und Erkrankungsrisiko abgewogen. Der zustän-
dige Amtsarzt entscheidet über die anzuwendenden Impf-
methoden, gegebenenfalls unter Beteiligung der Landes-
impfanstalt Berlin.
55 - Beurteilung der Impffähigkeit
Alle bezüglich ihrer Impffähigkeit schwer zu beurteilenden
Personen werden in gesonderten Terminen durch erfahrene
Impfärzte versorgt.
45 —- Absonderungen außerhalb der Pockenstation
Kann nach Absonderung des ersten Kranken und der An-
steckungsverdächtigen der Pockenausbruch nicht einge-
dämmt werden und kommt es zu weiteren Infektketten der
zweiten und dritten Pockengeneration, organisiert der Ein-
satzleiter nach Bedarf Absonderungsmöglichkeiten außer-
halb. der Pockenstation des Rudolf-Virchow-Krankenhau-
ses.
56 — Nachschau und Wiederholungsimpfungen
Bei. Ansteckungsverdächtigen (Kontaktpersonen 1. und
2. Grades) wird eine Nachschau am 3. Tag durchgeführt und