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Volume 23. Januar 1976

Full text: Dienstblatt des Senats von Berlin (Public Domain) Ausgabe 1976 (Public Domain)

Nr. 9 
40 — Aufenthalt in der Infektionsabteilung 
Befindet sich der Pockenkranke oder. Krankheitsverdäch- 
tige zur Zeit der Stellung der Diagnose bereits in der In- 
fektionsabteilung des _Rudolf-Virchow-Krankenhauses, 
treffen der Chefarzt und der Amtsarzt des Gesundheits- 
amtes Wedding die erforderlichen Maßnahmen. 
Dienstblatt des Senats von Berlin Teil IV 
33 
46 — Verfolgung von Infektketten 
Bei Infektketten der zweiten und dritten Pockengeneration 
werden die zuständigen Amtsärzte weitgehend mit ihren 
bezirklichen Sachverständigen tätig. 
47 — Zusammenarbeit der Ärzte 
In allen Fällen informieren und unterstützen sich die zu- 
ständigen Amtsärzte gegenseitig. Sie halten den Einsatz- 
leiter über alle Ereignisse auf dem laufenden. 
41 — Aufenthalt in einem anderen Krankenhaus 
Wird ein Pockenkranker oder Krankheitsverdächtiger in 
einem anderen Krankenhaus ermittelt, ist er in die Pocken- 
station des Rudolf-Virchow-Krankenhauses zu verlegen. 
Die Ermittlung von Ansteckungsverdächtigen ist hier be- 
sonders wichtig. Die Impfungen werden unverzüglich vor- 
genommen. Impfrisiko und Erkrankungsrisiko müssen bei 
Krankenhauspatienten außerordentlich sorgfältig abgewo- 
gen werden, eventuell wird auf Vakzinia-Antigen, Gam- 
maglobin oder Vakzinia-Immunglobulin ausgewichen. Die 
Absonderung von Ansteckungsverdächtigen darf nur nach 
Zustimmung des Pockeneinsatzleiters in dem betroffenen 
Krankenhaus selbst bei Vorhandensein geeigneter Bau- 
lichkeiten erfolgen. Über eine Entlassungs- und Aufnah- 
mesperre entscheidet der zuständige Amtsarzt im HEin- 
vernehmen mit dem Einsatzleiter. 
Abschnitt V 
Impfungen während eines Pockenausbruches 
48 — Bereitstellung von Impfstoff 
Der HEinsatzleiter sorgt für die Bereitstellung ausreichen- 
der Impfstoffmengen durch die Landesimpfanstalt Berlin. 
Es wird zunächst nur soviel Impfstoff abgerufen, wie in 
ein‘ bis' zwei Tagen verimpft werden kann. Bei Impfak- 
tionen werden nicht Einzelportionen, sondern Abfüllungen 
zu 200 Portionen angefordert. 
49 —- Impfungen durch Amtsärzte 
Impfungen bei Ansteckungsverdächtigen (Kontaktpersonen 
1. und 2. Grades) werden vom zuständigen Amtsarzt, des- 
sen Beauftragten oder den Ärzten in der Quarantäneabtei- 
lung des Jugendgästehauses „Egmont“ oder des AVK 
durchgeführt. 
42 — Aufenthalt in Gemeinschaftseinrichtungen 
Nummer 41 gilt für andere Gemeinschaftseinrichtungen 
sinngemäß. 
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43 — Auf dem Wege in das Land Berlin befindliche Patien- 
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Erhält der Amtsarzt oder die Senatsverwaltung für Ge- 
sundheit und Umweltschutz davon Kenntnis, daß sich ein 
Pockenkranker oder Krankheitsverdächtiger auf dem 
Wege in das Land Berlin befindet, werden so früh wie 
möglich Ermittlungen mit dem Ziel angestellt, seinen 
Aufenthalt festzustellen, seine Absonderung durchzuführen 
und die Ansteckungsverdächtigen zu ermitteln. Der Ein- 
satzleiter, der zuständige Amtsarzt und gegebenenfalls der 
Flughafenarzt unterrichten sich gegenseitig und handeln in 
Übereinstimmung. Eine zweckdienliche Unterrichtung der 
Flughafenleitung, der Zollbeamten und der Polizei ist er- 
forderlich. Der Patient wird schnellstmöglich, eventuell in 
dem mit einer schutzgeimpften und mit Schutzkleidung 
ausgestatteten Besatzung im Krankenkraftwagen der 
Feuerwehr oder einem anderen geeigneten Fahrzeug oder 
in dem auf dem Flughafen vorgesehenen Quarantäneraum 
vorläufig abgesondert, bis eine Diagnose gestellt und wei- 
tere Anordnungen getroffen werden. Die Ermittlung von 
Ansteckungsverdächtigen und gegebenenfalls die Impfun- 
gen werden an Ort und Stelle vorgenommen. 
44 — Behandlung von Pockenleichen 
Wird außerhalb der II. med. Abteilung (vgl. Nummer 9) 
des Rudolf-Virchow-Krankenhauses eine Pockenleiche oder 
eine Leiche mit Pockenverdacht festgestellt, so verhält sich 
der zuständige Amtsarzt sinngemäß entsprechend den 
Nummern 29 bis 43. Er entnimmt Untersuchungsmaterial 
für eine Laboratoriumsdiagnose der Pocken und läßt die 
Leiche in einer Schutzhülle mit dem mit einer schutz- 
geimpften und mit Schutzkleidung ausgerüsteten Besat- 
zung im Wagen der Feuerwehr oder einem anderen ge- 
eigneten Fahrzeug zu einem vom Einsatzleiter zu bestim- 
menden Pathologischen Institut zur pathologisch-anato- 
mischen Diagnose abtransportieren. Hat sich die Pocken- 
diagnose bestätigt, erfolgt die Bestattung der Leiche nach 
den hierfür geltenden besonderen Rechtsvorschriften. 
50 — Impfungen durch niedergelassene Ärzte 
Bei Impfungen anderer Personen können niedergelassene 
Ärzte beteiligt werden. 
51 - Zeitpunkt der Impfungen 
Das Problem der zeitgerechten Impfung wird sorgfältig 
beachtet. Die Impfungen werden nur bis zum 4. Tag nach 
der möglichen ersten Exposition vorgenommen. Nach dem 
4. Tag werden andere immunprophylaktische Maßnahmen, 
wie z. B. unter Nummer 53 ausgeführt, vorgenommen. 
52 — Impfschnitte 
Zahl und Länge der Impfschnitte. werden nach dem Ge- 
fährdungsgrad des Impflings variiert. 
53 — Kontraindikationen im engeren Kontaktkreis 
Bei Ansteckungsverdächtigen aus dem engeren Kontakt- 
kreis (Nummer 22 Buchst. a) werden bezüglich der Kontra- 
indikationen strengste Maßstäbe angelegt und ein erfahre- 
ner Impfarzt hinzugezogen. Risikoimpfungen sind unter 
immunbiologischen Voraussetzungen durchzuführen. 
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54 — Kontraindikationen im weiteren Kontaktkreis 
Ansteckungsverdächtige des weiteren Kontaktkreises 
(Nummer 22 Buchstabe b) und Kontaktpersonen 2. Grades 
(Nummer 23) werden unter Anwendung strenger Maßstäbe 
hinsichtlich von Kontraindikationen geimpft. Es werden 
Impfrisiko und Erkrankungsrisiko abgewogen. Der zustän- 
dige Amtsarzt entscheidet über die anzuwendenden Impf- 
methoden, gegebenenfalls unter Beteiligung der Landes- 
impfanstalt Berlin. 
55 - Beurteilung der Impffähigkeit 
Alle bezüglich ihrer Impffähigkeit schwer zu beurteilenden 
Personen werden in gesonderten Terminen durch erfahrene 
Impfärzte versorgt. 
45 —- Absonderungen außerhalb der Pockenstation 
Kann nach Absonderung des ersten Kranken und der An- 
steckungsverdächtigen der Pockenausbruch nicht einge- 
dämmt werden und kommt es zu weiteren Infektketten der 
zweiten und dritten Pockengeneration, organisiert der Ein- 
satzleiter nach Bedarf Absonderungsmöglichkeiten außer- 
halb. der Pockenstation des Rudolf-Virchow-Krankenhau- 
ses. 
56 — Nachschau und Wiederholungsimpfungen 
Bei. Ansteckungsverdächtigen (Kontaktpersonen 1. und 
2. Grades) wird eine Nachschau am 3. Tag durchgeführt und
	        
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