Path:
Volume 26. November 1976

Full text: Dienstblatt des Senats von Berlin (Public Domain) Ausgabe 1976 (Public Domain)

184 
14. Überwachungsbedürftige Tuberkulose der Atmungs- 
organe (Diagnosegruppe 4) 
Zur Diagnosegruppe 4 gehören 
a) alle Fälle von Tuberkulose der Atmungsorgane nach 
Beendigung der Behandlungsbedürftigkeit, 
erstmals entdeckte Fälle von Tuberkulose der At- 
mungsorgane ohne Behandlungsbedürftigkeit, soweit 
es sich nicht um isolierte Kalkherde, geringfügige 
Pleuritisresiduen oder rein indurative Veränderungen 
handelt, 
alle sonstigen Restzustände, insbesondere von mehr 
als minimaler (mehr als ein Segment) Ausdehnung, 
vor allem ohne oder ohne optimale Chemotherapie. 
Dienstblatt des Senats von Berlin Teil IV 
Nr. 50 
(2) Diese Nachweisungen werden jeweils bis zum 1. März 
des nachfolgenden Kalenderjahres zugeleitet. Die hierfür 
auszufüllenden Vordrucke werden. den Gesundheitsämtern 
rechtzeitig übersandt. 
(3) Mit Stichtag vom 31. Dezember eines Kalenderjahres 
wird eine Übersicht über den Personal-Ist-Bestand in der 
Tuberkulosefürsorgestelle und der Schirmbildstelle über- 
sandt. Die hierfür erforderlichen Vordrucke werden den 
Gesundheitsämtern rechtzeitig zur Verfügung gestellt. Die- 
ser Nachweis wird jeweils bis zum 31.Januar des nach- 
folgenden Kalenderjahres zugeleitet. 
(4) Über die im Kalenderjahr erbrachten Leistungen wird 
einmal jährlich ein Bericht der Tuberkulosefürsorgestelle 
für das jeweilige Jahr auf Grund der übersandten Berichts- 
bögen bis zum 1. März des nachfolgenden Kalenderjahres 
erstellt. 
15. Überwachungsbedürftige Tuberkulose anderer Organe 
(Diagnosegruppe 5) 
Zur Diagnosegruppe 5 gehören 
a) alle Fälle von Tuberkulose anderer Organe nach Be- 
endigung der Behandlungsbedürftigkeit, 
sonstige Fälle von nicht behandlungsbedürftiger Tu- 
berkulose anderer Organe, vor allem mit nennens- 
werten Restzuständen oder Funktionseinschränkungen. 
20. Inkrafttreten und Geltungsdauer 
Diese Verwaltungsvorschriften treten am 1. Januar 1977 in 
Kraft. Sie treten mit Ablauf des 31. Dezember 1981 außer 
Kraft. 
Pätzold 
16. Krankheitsverdächtige (Diagnosegruppe 6) 
(1) Fälle, die in. diese Gruppe eingereiht werden, müssen 
der Definition des $ 2 Buchst. b des Bundes-Seuchengeset- 
zes entsprechen. In Frage kommen unentschiedene Dia- 
gnosen, die der weiteren Beobachtung durch das Gesund- 
heitsamt bedürfen, weil die Tuberkulose im Vordergrund 
der differentialdiagnostischen Erwägungen steht. 
(2) Fälle mit geklärter Diagnose und Ausschluß einer 
Tuberkulose werden statistisch nicht erfaßt (Sarkoidose, 
vgl. Diagnosegruppe 8). 
Anlage 1 
Diagnosegruppe der Zugänge (Inzidenz) 
Tuberkulose der Atmungsorgane E 
1.1. mit Nachweis von Tuberkulosebakterien 
1.1.1. direkt im Sputumausstrich 
1.1.2. in sonstigem Material oder mit anderen Me- 
thoden 
1.2. ohne Nachweis von Tuberkulosebakterien 
1.2.1. Primärtuberkulose (ausgenommen Pleuritis 
tuberculosa) 
Pleuritis tuberculosa 
postprimäre Tuberkulose (ausgenommen 
Pleuritis tuberculosa) 
Tuberkulose anderer Organe 
2.1. Tuberkulose der Meningen 
2.2. Tuberkulose des Urogenitaltraktes 
2.3. Tuberkulose der Knochen und Gelenke 
2.4. Tuberkulose der peripheren Lymphknoten 
2.8. Tuberkulose sonstiger Organe 
Konvertoren 
Überwachungsbedürftige Tuberkulose der Atmungs- 
organe 
5. Überwachungsbedürftige Tuberkulose anderer Organe 
5. Krankheitsverdächtige 
7. Ansteckungsverdächtige 
8. Sarkoidose 
17. Ansteckungsverdächtige (Diagnosegruppe 7) 
Bei der Diagnosegruppe 7 wird die Definition des 8 2 
Buchst. c des Bundes-Seuchengesetzes zugrundegelegt. Vor- 
aussetzung für die Aufnahme in diese Gruppe ist, daß 
a) eine Exposition besteht oder bestanden hat, 
b) eine ärztliche Untersuchung stattgefunden hat und 
c) kein Befund vorliegt, der eine Einordnung in die 
Gruppen 1 bis 6 erfordert. 
18. Sarkoidose (Morbus Boeck) (Diagnosegruppe 8) 
Die Sarkoidose wird in Berlin als besondere Diagnose- 
gruppe 8 ausgewiesen. 
Abschnitt IV — Berichterstattung an den Senator für Ge- 
sundheit und Umweltschutz 
19. Arten der Meldungen 
(1) Für die Berichterstattung geben die Gesundheitsämter 
die nachstehend aufgeführten Meldungen ab: 
a) Über die Zugänge an Tuberkuloseerkrankungen wird 
eine monatliche Nachweisung unter Verwendung des 
Vordruckes Ges 97 erstattet. Diese Nachweisung wird 
jeweils bis zum 10. des nachfolgenden Kalendermonats 
übersandt. 
Über die Sterbefälle an Tuberkulose wird eine monat- 
liche Nachweisung unter Verwendung des Vordruckes 
Ges 98 jeweils bis zum 10. des nachfolgenden Kalender- 
monats übersandt. 
Von den Gesundheitsämtern wird je eine jährliche 
Nachweisung über 
aa) den Bestand (Prävalenz) an Tuberkulosekranken 
am 31. Dezember, 
bb) vom Gesundheitsamt im Rahmen der Tuberkulose- 
überwachung im Berichtsjahr erfaßte Personen 
ohne aktive Tuberkulose 
erstellt, 
Anlage 2 
Diagnosegruppen des Bestandes (Prävalenz) 
Tuberkulose der Atmungsorgane 
1.1. mit Nachweis von Tuberkulosebakterien 
1.1.0. -nichtchronische Tuberkulose 
1.1.9. chronische Tuberkulose 
1.2. ohne Nachweis von Tuberkulosebakterien 
Tuberkulose anderer Organe 
L. 
+8 
2, 
Überwachungsbedürftige Tuberkulose der Atmungs- 
organe 
5. Überwachungsbedürftige Tuberkulose anderer Organe 
6... Krankheitsverdächtige 
7. Ansteckungsverdächtige
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.