Nr. 50
Dienstblatt des Senats von Berlin Teil IV
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a) bei den Diagnosegruppen 1 und 2
Geschlecht
Alter (Altersgruppe 0 bis unter 1, 1 bis unter 5,
5 bis unter 10 usw. bis 80 bis unter 85 sowie 85 Jahre
und älter
Staatsangehörigkeit (siehe Nummer 8)
Art des Zugangs (siehe Nummer 9)
b) bei der Diagnosegruppe 3
(siehe Nummer 13)
bei den Diagnosegruppen 4 bis 7
Geschlecht
d) bei der Diagnosegruppe 8
(siehe Nummer 18)
8. Staatsangehörigkeit
(1) Deutscher im Sinne dieser Statistik ist, wer die
deutsche Staatsangehörigkeit besitzt.
(2) Als Ausländer sind auch Staatenlose und Personen mit
ungeklärter Staatsangehörigkeit zu zählen.
9. Art des Zugangs
Bei der Art des Zugangs werden unterschieden:
a) Ersterkrankungen
Das sind Fälle, bei denen eine alte Erkrankung weder
anamnestisch bekannt noch nach dem Befund anzu-
nehmen ist. Eine vorherige Registrierung in den Dia-
gnosegruppen 6 und 7 schließt eine Einordnung als
Ersterkrankung nicht aus.
Wiedererkrankungen
Das sind alle Fälle einer aktiven Tuberkulose, bei der
alte Herde bestehen oder eine frühere Tuberkulose
bekannt ist. Die frühere Krankheit braucht nicht den
gleichen Organbereich betroffen zu haben. In der Län-
derstatistik werden in dieser Gruppe die Fälle gesondert
ausgewiesen, die vor der Wiedererkrankung wegen
inaktiver Tuberkulose (Diagnosegruppe 4 oder 5) in
laufender Überwachung des Gesundheitsamtes gestan-
den haben.
Zuzüge
Als Zuzug gilt, wer bereits als bekannter Tuberkulöser
aus dem Zuständigkeitsbereich eines Gesundheitsamtes
in den eines anderen zuzieht, unabhängig davon, ob
eine formale Überweisung erfolgt ist oder nicht. Zu-
züge werden in der Statistik beim Bestand und nicht
bei den Zugängen berücksichtigt.
10. Bestand
(1) Der Bestand wird nach Anlage 2 aufgeschlüsselt, im
übrigen, mit Ausnahme „Art des Zugangs“, wie unter
Nummer 7 ausgeführt.
(2) Kriterium für die Dauer der Einordnung in die Dia-
gnosegruppe 1.1 ist der Bakteriennachweis, bei den Dia-
gnosegruppen 1.2 und 2 die Behandlungsbedürftigkeit. Fälle
vorsorglicher Behandlung im Rahmen der Rezidivprophy-
laxe, bei Konversion oder bei Exposition werden von der
Behandlung aktiver Erkrankungen abgegrenzt und dürfen
nicht in die Diagnosegruppen 1 und 2 aufgenommen werden.
sätzlichem Nachweis in anderem Material erfolgt die
Einreihung unter Diagnosegruppe 1.1.1.
Sobald drei negative Kulturen im Abstand von je
einem Monat vorliegen, sonst spätestens zwölf Monate
nach dem letzten Bakteriennachweis, wird der Fall in
die Diagnosegruppe 1.2 überführt; das gilt auch nach
operativer Sanierung und für die chronische Tuber-
kulose (Diagnosegruppe 1.1.9).
Beim Bestand zählen als chronische Tuberkulose (Dia-
gnosegruppe 1.1.9) alle Fälle, bei denen länger als vier-
undzwanzig Monate Bakterien nachgewiesen wurden.
In der Diagnosegruppe 1.1.0 des Bestandes verbleiben
alle Fälle, bei denen innerhalb der letzten zwölf Mo-
nate wenigstens einmal, jedoch nicht länger als vier-
undzwanzig Monate Bakterien nachgewiesen wurden.
Die Miliartuberkulose mit Nachweis von Bakterien
wird in der Diagnosegruppe 1.1 erfaßt.
(2) ohne Bakteriennachweis (Diagnosegruppe 1.2)
(Diagnosegruppen 1.2.1, 1.2.2 und 1.2.8 bei Zugängen; 1.2
beim Bestand)
a) Als Kriterium der Aktivität gelten entsprechender
Röntgen- oder Organbefund bei positiver Tuberkulin-
reaktion. Ein entsprechender Röntgenbefund liegt vor,
wenn sich neue tuberkulöse Herde bilden, die vorhan-
denen in Resorption begriffen sind oder fortschreitende
und rückbildende Vorgänge nebeneinander ablaufen.
Mit Beendigung der Behandlungsbedürftigkeit werden
die Fälle sofort in die Diagnosegruppe 4 überführt.
Unter Primärtuberkulose (Diagnosegruppe 1.2.1) wer-
den endothorakale Lymphknotentuberkulosen mit und
ohne Parenchymbeteiligung sowie die unmittelbare
Weiterentwicklung des Primärkomplexes, jeweils ohne
Erregernachweis, eingereiht.
Als Pleuritis tuberculosa (Diagnosegruppe 1.2.2) wer-
den alle Fälle von Pleuraerkrankungen registriert, bei
denen die Tuberkulose als Ursache gesichert oder
wahrscheinlich ist. Nur vereinzelte Parenchymherde
stehen der Registrierung in dieser Gruppe nicht ent-
gegen, ebensowenig der Erregernachweis ausschließlich
im Exsudat.
Unter Diagnosegruppe 1.2.8 werden alle sonstigen
Formen der postprimären Tuberkulose der Atmungs-
organe einschließlich der Miliartuberkulose ohne Er-
regernachweis erfaßt.
>)
12. Tuberkulose anderer Organe (Diagnosegruppe 2)
(1) Sofern keine bakteriologische oder histologische Si-
cherung vorliegt, ist ein‘ entsprechender Röntgen- oder
Organbefund bei positiver Tuberkulinreaktion Voraus-
setzung für eine Aufnahme in diese Diagnosegruppe.
(2) Folgende Diagnosegruppen werden unterschieden:
2.1. Tuberkulose der Meningen
2.2. Tuberkulose des Urogenitaltraktes
2.3. Tuberkulose der Knochen und Gelenke
2.4. Tuberkulose der peripheren Lymphknoten
2.8. Tuberkulose sonstiger Organe.
Sobald keine Behandlungsbedürftigkeit mehr zu unter-
stellen ist, werden die Fälle in die Diagnosegruppe 5 über-
führt.
Abschnitt III — Erläuterungen zur Tuberkulosestatistik der
Gesundheitsämter (spezieller Teil)
11. Tuberkulose der Atmungsorgane (Diagnosegruppe 1)
(1) mit Nachweis von Bakterien (Diagnosegruppe 1.1)
(Diagnosegruppen 1.1.1 und 1.1.2 bei Zugängen; 1.1.0 und
1.1.9 beim Bestand)
a) Bei den Zugängen wird unterschieden, ob der Erreger-
nachweis bereits im Sputumausstrichpräparat (Dia-
gnosegruppe 1.1.1) oder in anderem Material (Aus-
nahme: alleiniger Erregernachweis im Pleuraexsudat)
oder mit anderen Methoden (Diagnosegruppe 1.1.2) ge-
lang. Auch bei Bestätigung des positiven Ausstrich-
befundes durch Kultur oder Tierversuch sowie bei zu-
13. Konvertoren (Diagnosegruppe 3)
(1) Als Konversion gilt jeder Umschlag der Tuberkulin-
reaktion nach positiv, der innerhalb Jahresfrist nach min-
destens einer als negativ beurteilten Tuberkulinreaktion
festgestellt wird. In diese Gruppe werden auch alle Fälle
von positiver Tuberkulinreaktion bis zum vollendeten 3. Le-
bensjahr eingeordnet, die nicht BCG-geimpft sind und keine
erkennbaren Herde haben, gleichgültig, ob Chemoprophy-
laxe durchgeführt wird oder nicht.
(2) Eine statistische Erfassung der Konvertoren erfolgt
nur in den Altersgruppen von 0 bis unter 5 Jahren.
(3) Ein Bestand an Konvertoren wird statistisch nicht
erfaßt.