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Volume 13. August 1976

Full text: Dienstblatt des Senats von Berlin (Public Domain) Ausgabe 1976 (Public Domain)

Senats DiDz0 
Berlit 
Dienstblatt des Senats von Berlif 
Teil I/ Soziales - Gesundheit 
Jugend und Sport 
Ausgabetag 13. August 1976 
BERLIN 
Nr. 42 
Inhalt 
Nr.42 Ausführungsvorschriften über zugelassene chemische Desinfektionsmittel und Desinfektionsverfahren 
für behördlich angeoränete Desinfektionen 4 ....00 444: 45 000 EEE EHE REE GM Kenn ale kn WR allen in men DEUE 163 
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| IV-42_ | rernruf: 21 11 2732 — (979) 2732 [29-6 1976 
ABI. SS. 1068 
An die Bezirksämter 
die Krankenhausbetriebe 
das Landesmedizinaluntersuchungsamt Berlin 
die Medizinaluntersuchungsämter I, II und III Berlin 
die Landesimpfanstalt Berlin 
mit tropenmedizinischer Beratungsstelle 
nachrichtlich 
an die Berliner Feuerwehr 
Ausführungsvorschriften 
über zugelassene chemische Desinfektionsmittel 
und Desinfektionsverfahren 
für behördlich angeordnete Desinfektionen 
Auf Grund des 8 6 Abs. 2 Buchst. b AZG wird bestimmt: 
1 — Geltungsbereich 
Diese Ausführungsvorschriften gelten in den Einrichtungen 
des Gesundheitswesens des Landes Berlin. 
2 — Verwendung der Händedesinfektionsmittel 
In der Seuchenbekämpfung, beim Betrieb in Infektions- 
stationen, bei Arbeiten mit Krankheitserregern, beim Trans- 
port von Infektionskranken und bei nach $ 39 Bundes- 
Seuchengesetz — BSeuchG —- anzuordnenden Desinfektions- 
maßnahmen sind zur Händedesinfektion nur die in der 
Liste A (s. Anlage) angeführten Desinfektionsmittel zu ver- 
wenden. 
3 — Führung der Liste A 
Die Liste der chemischen Händedesinfektionsmittel wird bei 
mir — II C 1 — geführt und auf dem laufenden gehalten; sie 
wird im Dienstblatt Teil IV und Amtsblatt veröffentlicht. 
— Voraussetzung für die Aufnahme von Händedesinfek- 
tionsmitteln in die Liste A 
In die Liste A werden auf Antrag der Hersteller Hände- 
desinfektionsmittel aufgenommen, wenn zwei Gutachten 
vorliegen, die nach den Richtlinien der Deutschen Gesell- 
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schaft für Hygiene und Mikrobiologie ausgeführt sind und 
eine ausreichende Sicherung der Desinfektionswirkung 
hachweisen. 
5 —- Verwendung der Desinfektionsmittel 
Bei behördlich angeordneten Entseuchungen und Entwesun- 
gen dürfen nur Mittel und Verfahren verwendet werden, die 
vom Bundesgesundheitsamt — BGA — geprüft und in eine 
von diesem zu veröffentlichende Liste aufgenommen sind. 
6 — Bekanntgabe der Liste B 
Die vom BGA herausgegebene 6. Ausgabe der Liste der von 
ihm geprüften und anerkannten Desinfektionsmittel und 
Verfahren — Liste B — (s. Anlage) wird hiermit bekannt- 
gemacht. 
7 — Geltungsdauer 
Diese Ausführungsvorschriften treten am 1. Juli 1976 in 
Kraft. Sie treten mit Ablauf des 30. Juni 1981 außer Kraft. 
Gleichzeitig treten die Ausführungsvorschriften vom 1. Au- 
gust 1972 (ABl. S. 1214 — DBI. IV/1972 Nr. 49) außer Kraft. 
Im Auftrag 
Dr. Mattheis
	        
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