Senats DiDz0
Berlit
Dienstblatt des Senats von Berlif
Teil I/ Soziales - Gesundheit
Jugend und Sport
Ausgabetag 13. August 1976
BERLIN
Nr. 42
Inhalt
Nr.42 Ausführungsvorschriften über zugelassene chemische Desinfektionsmittel und Desinfektionsverfahren
für behördlich angeoränete Desinfektionen 4 ....00 444: 45 000 EEE EHE REE GM Kenn ale kn WR allen in men DEUE 163
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| IV-42_ | rernruf: 21 11 2732 — (979) 2732 [29-6 1976
ABI. SS. 1068
An die Bezirksämter
die Krankenhausbetriebe
das Landesmedizinaluntersuchungsamt Berlin
die Medizinaluntersuchungsämter I, II und III Berlin
die Landesimpfanstalt Berlin
mit tropenmedizinischer Beratungsstelle
nachrichtlich
an die Berliner Feuerwehr
Ausführungsvorschriften
über zugelassene chemische Desinfektionsmittel
und Desinfektionsverfahren
für behördlich angeordnete Desinfektionen
Auf Grund des 8 6 Abs. 2 Buchst. b AZG wird bestimmt:
1 — Geltungsbereich
Diese Ausführungsvorschriften gelten in den Einrichtungen
des Gesundheitswesens des Landes Berlin.
2 — Verwendung der Händedesinfektionsmittel
In der Seuchenbekämpfung, beim Betrieb in Infektions-
stationen, bei Arbeiten mit Krankheitserregern, beim Trans-
port von Infektionskranken und bei nach $ 39 Bundes-
Seuchengesetz — BSeuchG —- anzuordnenden Desinfektions-
maßnahmen sind zur Händedesinfektion nur die in der
Liste A (s. Anlage) angeführten Desinfektionsmittel zu ver-
wenden.
3 — Führung der Liste A
Die Liste der chemischen Händedesinfektionsmittel wird bei
mir — II C 1 — geführt und auf dem laufenden gehalten; sie
wird im Dienstblatt Teil IV und Amtsblatt veröffentlicht.
— Voraussetzung für die Aufnahme von Händedesinfek-
tionsmitteln in die Liste A
In die Liste A werden auf Antrag der Hersteller Hände-
desinfektionsmittel aufgenommen, wenn zwei Gutachten
vorliegen, die nach den Richtlinien der Deutschen Gesell-
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schaft für Hygiene und Mikrobiologie ausgeführt sind und
eine ausreichende Sicherung der Desinfektionswirkung
hachweisen.
5 —- Verwendung der Desinfektionsmittel
Bei behördlich angeordneten Entseuchungen und Entwesun-
gen dürfen nur Mittel und Verfahren verwendet werden, die
vom Bundesgesundheitsamt — BGA — geprüft und in eine
von diesem zu veröffentlichende Liste aufgenommen sind.
6 — Bekanntgabe der Liste B
Die vom BGA herausgegebene 6. Ausgabe der Liste der von
ihm geprüften und anerkannten Desinfektionsmittel und
Verfahren — Liste B — (s. Anlage) wird hiermit bekannt-
gemacht.
7 — Geltungsdauer
Diese Ausführungsvorschriften treten am 1. Juli 1976 in
Kraft. Sie treten mit Ablauf des 30. Juni 1981 außer Kraft.
Gleichzeitig treten die Ausführungsvorschriften vom 1. Au-
gust 1972 (ABl. S. 1214 — DBI. IV/1972 Nr. 49) außer Kraft.
Im Auftrag
Dr. Mattheis