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Volume 25. April 1974

Full text: Dienstblatt des Senats von Berlin (Public Domain) Ausgabe 1974 (Public Domain)

Ausgegeben am 25.471 
A 
Dienstblatt des Senats’vohn Berl in 
Teil IV Soziäles, Gesundheit, Jugend und Sport 
IV/1974' 
| Seite 19 N 
Nrn. 16-18 
AA Se A 
Nr. 16 
Nr. 17 
Inhalt 
Verwaltungsvorschriften zur Änderung der Ausführungsvorschriften für die Ausgabe von Jugend: 
gruppenleiterausweisen (JGLV) ........0..0..0.0..0.... WE 
Verwaltungsvorschriften zur Änderung der Ausführungsvorschriften über die geldlichen Lei- 
stungen des Jugendamtes in der Familienpflege (Familien pflegegeldvorschriften — FPGV) 44.15, 
Richtlinien über Maßnahmen zum Schutz der Arbeitnehmer gegen den Lärm am Arbeitsplatz 
(Arbeitsplatzlärmschutzrichtlinien — N AA ;> 
Grundsätze für die Rechtsberatungsstellen der Bezirksämter von Berlin ....... RE 
Ausführungsvorschriften über die Neufestsetzung des Tagespflegesatzes in den Berliner Mütter- 
heimen des Deutschen Mütter-GenesungswerkesS ‚1.0.0000 $ 
Ausführungsvorschriften über die Hilfe für werdende Mütter und Wöchnerinnen ............... 
Ausführungsvorschriften über die Bekämpfung von Ratten ......0.0000000000 Web 
Rundschreiben über eine Vereinbarung über die Zusammenarbeit zur Wohnraumbeschaffung für 
zugewanderte ausländische Arbeitnehmer ERLERNEN ET a 
Verwaltungsvorschriften zur Änderung der Ausführungsvorschriften über das Verhältnis der So- 
zial- und Jugendhilfe zum Bundeskindergeldgesetz ................. TE TE 
Rundschreiben über die örtliche Zuständigkeit auf dem Gebiete der Sozialhilfe, bei der Gewäh- 
rung von Pflegegeld nach dem Blinden- und Hilflosenpflegegeldgesetz und bei der Kostenerstattung 
nach den $$ 103 ff. BSHG im Bereich des Jugendwesens — Rdschr. OZ — SH — Jung - .......... 
Seite 19 
Seite 19 
Nr. 18 
Nr. 19 
Nr. 20 
Seite 19 
Seite 20 
Nr. 21 
Nr. 22 
Nr. 23 
Seite 21 
Seite 22 
Seite 23 
Nr. 24 
Seite 24 
Seite 25 
Nr. 25 
= 
Seite 25 
nn IV-16 Fam/Jug/Sport II D 1 — 4927 
[_IV-16_} Fernzufs 26 04 976 — (P76) DT6 
An die Bezirksämter 
Verwaltungsvorschriften 
zur Änderung der Ausführungsvorschriften 
für die Ausgabe von Jugendgruppenleiterausweisen 
(JGLV) 
Auf Grund des 8 66 Abs.1 des Gesetzes zur Ausführung 
des Gesetzes für Jugendwohlfahrt und zur Regelung der 
öffentlichen Jugend- und Familienhilfe (AGJWG) in der 
Fassung vom 18. September 1972 (GVBl. S. 1919) wird be- 
stimmt: 
X. 
Die Ausführungsvorschriften für die Ausgabe von Ju- 
zendgruppenleiterausweisen (JGLV) vom 3. Dezember 1970 
(Dbl. IV/1971 Nr. 12) werden wie folgt geändert: 
Nummer 5 erhält folgenden Wortlaut: 
„Der Jugendgruppenleiterausweis wird kostenlos 
ausgestellt. Er bleibt im Eigentum der ausstellen- 
den Behörde und ist nicht übertragbar. Die Gültig- 
keitsdauer beträgt drei Jahre vom Tage der Aus- 
stellung oder Verlängerung an, wenn nicht vom 
Antragsteller eine kürzere Gültigkeitsdauer aus- 
drücklich beantragt wird.“ 
öffentlichen Jugend- und Familienhilfe (AGJWG) in der 
Fassung vom 18. September 1972 (GVBl. S. 1919) wird 
bestimmt: 
Die Ausführungsvorschriften über die geldlichen Leistun- 
gen des Jugendamtes in der Familienpflege (Familien- 
pflegegeldvorschriften — FPGV) vom 17. November 1972 
(ABl. S. 1585 — Dbl. IV/1972 Nr. 68), zuletzt geändert durch 
die Verwaltungsvorschriften vom 14. November 1973 (ABl. 
S. 1500 — Dbl. IV/1974 Nr. 11), werden wie folgt geändert: 
In Nummer 1 Buchst. c wird der Betrag 
„183,— DM“ in „354,— DM“ 
geändert. 
IL, 
X]. 
Diese Verwaltungsvorschriften treten am 1. April 1974 
n Kraft. 
Reichel 
Arb/Soz V A —- 4462/05 
IV-18 Fernruf: 21 22 282 — (979) 282 
| 17.1.1974 ] 
ABI. S. 140 
ZL. 
Diese Verwaltungsvorschriften treten mit Wirkung vom 
1. Januar 1974 in Kraft. 
An das Gewerbeaufsichtsamt Berlin 
das Landesinstitut für Arbeitsmedizin 
nachrichtlich 
an die Eigenunfallversicherung Berlin 
Im Auftrage 
Tuchel 
Richtlinien 
über Maßnahmen zum Schutz der Arbeitnehmer 
gegen den Lärm am Arbeitsplatz 
(Arbeitsplatzlärmschutzrichtlinien — ArTbLRL) 
[ IV-17 | Fam/Jug/Sport III A 13 — 4765 
rn | Fernruf: 26 04 726 — (976) 726 
An die Bezirksämter 
nachrichtlich 
an den Präsidenten des Rechnungshofes 
das Deutsche Zentralinstitut für soziale Fragen 
EEE 
| 27.2.1974] 
WETTE 
ABI. S. 466 
Auf Grund des 8 4 Abs.4 des Polizeizuständigkeits- 
gesetzes vom 2. Oktober 1958 (GVBl. Sb. IT 2001-2), zuletzt 
geändert durch Gesetz vom 22. Juni 1970 (GVBl. S. 928), 
wird bestimmt: 
Zum Schutz der Arbeitnehmer gegen den Lärm am 
Arbeitsplatz wird die vom Verein Deutscher Ingenieure 
im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Arbeit 
und Sozialordnung herausgegebene VDI-Richtlinie 
2058 Blatt 2 „Beurteilung von Arbeitslärm am Arbeits- 
platz hinsichtlich Gehörschäden“ (ArbSch.*) 1970 
S. 346) nach Maßgabe dieser Verwaltungsvorschriften 
für die Gewerbeaufsicht eingeführt. 
Verwaltungsvorschriften zur Änderung der Ausführungs- 
vorschriften über die geldlichen Leistungen des Jugend- 
amtes in der Familienpflege 
(Familienpflegegeldvorschriften — FPGV) 
Auf Grund des $ 66 Abs. 1 des Gesetzes zur Ausführung 
des Gesetzes für Jugendwohlfahrt und zur Regelung der 
*) Heft Arbeitsschutz — Fachteil des Bundesarbeitsblattes
	        
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