Ausgegeben am 25.471
A
Dienstblatt des Senats’vohn Berl in
Teil IV Soziäles, Gesundheit, Jugend und Sport
IV/1974'
| Seite 19 N
Nrn. 16-18
AA Se A
Nr. 16
Nr. 17
Inhalt
Verwaltungsvorschriften zur Änderung der Ausführungsvorschriften für die Ausgabe von Jugend:
gruppenleiterausweisen (JGLV) ........0..0..0.0..0.... WE
Verwaltungsvorschriften zur Änderung der Ausführungsvorschriften über die geldlichen Lei-
stungen des Jugendamtes in der Familienpflege (Familien pflegegeldvorschriften — FPGV) 44.15,
Richtlinien über Maßnahmen zum Schutz der Arbeitnehmer gegen den Lärm am Arbeitsplatz
(Arbeitsplatzlärmschutzrichtlinien — N AA ;>
Grundsätze für die Rechtsberatungsstellen der Bezirksämter von Berlin ....... RE
Ausführungsvorschriften über die Neufestsetzung des Tagespflegesatzes in den Berliner Mütter-
heimen des Deutschen Mütter-GenesungswerkesS ‚1.0.0000 $
Ausführungsvorschriften über die Hilfe für werdende Mütter und Wöchnerinnen ...............
Ausführungsvorschriften über die Bekämpfung von Ratten ......0.0000000000 Web
Rundschreiben über eine Vereinbarung über die Zusammenarbeit zur Wohnraumbeschaffung für
zugewanderte ausländische Arbeitnehmer ERLERNEN ET a
Verwaltungsvorschriften zur Änderung der Ausführungsvorschriften über das Verhältnis der So-
zial- und Jugendhilfe zum Bundeskindergeldgesetz ................. TE TE
Rundschreiben über die örtliche Zuständigkeit auf dem Gebiete der Sozialhilfe, bei der Gewäh-
rung von Pflegegeld nach dem Blinden- und Hilflosenpflegegeldgesetz und bei der Kostenerstattung
nach den $$ 103 ff. BSHG im Bereich des Jugendwesens — Rdschr. OZ — SH — Jung - ..........
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Nr. 20
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Nr. 21
Nr. 22
Nr. 23
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Nr. 24
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=
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nn IV-16 Fam/Jug/Sport II D 1 — 4927
[_IV-16_} Fernzufs 26 04 976 — (P76) DT6
An die Bezirksämter
Verwaltungsvorschriften
zur Änderung der Ausführungsvorschriften
für die Ausgabe von Jugendgruppenleiterausweisen
(JGLV)
Auf Grund des 8 66 Abs.1 des Gesetzes zur Ausführung
des Gesetzes für Jugendwohlfahrt und zur Regelung der
öffentlichen Jugend- und Familienhilfe (AGJWG) in der
Fassung vom 18. September 1972 (GVBl. S. 1919) wird be-
stimmt:
X.
Die Ausführungsvorschriften für die Ausgabe von Ju-
zendgruppenleiterausweisen (JGLV) vom 3. Dezember 1970
(Dbl. IV/1971 Nr. 12) werden wie folgt geändert:
Nummer 5 erhält folgenden Wortlaut:
„Der Jugendgruppenleiterausweis wird kostenlos
ausgestellt. Er bleibt im Eigentum der ausstellen-
den Behörde und ist nicht übertragbar. Die Gültig-
keitsdauer beträgt drei Jahre vom Tage der Aus-
stellung oder Verlängerung an, wenn nicht vom
Antragsteller eine kürzere Gültigkeitsdauer aus-
drücklich beantragt wird.“
öffentlichen Jugend- und Familienhilfe (AGJWG) in der
Fassung vom 18. September 1972 (GVBl. S. 1919) wird
bestimmt:
Die Ausführungsvorschriften über die geldlichen Leistun-
gen des Jugendamtes in der Familienpflege (Familien-
pflegegeldvorschriften — FPGV) vom 17. November 1972
(ABl. S. 1585 — Dbl. IV/1972 Nr. 68), zuletzt geändert durch
die Verwaltungsvorschriften vom 14. November 1973 (ABl.
S. 1500 — Dbl. IV/1974 Nr. 11), werden wie folgt geändert:
In Nummer 1 Buchst. c wird der Betrag
„183,— DM“ in „354,— DM“
geändert.
IL,
X].
Diese Verwaltungsvorschriften treten am 1. April 1974
n Kraft.
Reichel
Arb/Soz V A —- 4462/05
IV-18 Fernruf: 21 22 282 — (979) 282
| 17.1.1974 ]
ABI. S. 140
ZL.
Diese Verwaltungsvorschriften treten mit Wirkung vom
1. Januar 1974 in Kraft.
An das Gewerbeaufsichtsamt Berlin
das Landesinstitut für Arbeitsmedizin
nachrichtlich
an die Eigenunfallversicherung Berlin
Im Auftrage
Tuchel
Richtlinien
über Maßnahmen zum Schutz der Arbeitnehmer
gegen den Lärm am Arbeitsplatz
(Arbeitsplatzlärmschutzrichtlinien — ArTbLRL)
[ IV-17 | Fam/Jug/Sport III A 13 — 4765
rn | Fernruf: 26 04 726 — (976) 726
An die Bezirksämter
nachrichtlich
an den Präsidenten des Rechnungshofes
das Deutsche Zentralinstitut für soziale Fragen
EEE
| 27.2.1974]
WETTE
ABI. S. 466
Auf Grund des 8 4 Abs.4 des Polizeizuständigkeits-
gesetzes vom 2. Oktober 1958 (GVBl. Sb. IT 2001-2), zuletzt
geändert durch Gesetz vom 22. Juni 1970 (GVBl. S. 928),
wird bestimmt:
Zum Schutz der Arbeitnehmer gegen den Lärm am
Arbeitsplatz wird die vom Verein Deutscher Ingenieure
im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Arbeit
und Sozialordnung herausgegebene VDI-Richtlinie
2058 Blatt 2 „Beurteilung von Arbeitslärm am Arbeits-
platz hinsichtlich Gehörschäden“ (ArbSch.*) 1970
S. 346) nach Maßgabe dieser Verwaltungsvorschriften
für die Gewerbeaufsicht eingeführt.
Verwaltungsvorschriften zur Änderung der Ausführungs-
vorschriften über die geldlichen Leistungen des Jugend-
amtes in der Familienpflege
(Familienpflegegeldvorschriften — FPGV)
Auf Grund des $ 66 Abs. 1 des Gesetzes zur Ausführung
des Gesetzes für Jugendwohlfahrt und zur Regelung der
*) Heft Arbeitsschutz — Fachteil des Bundesarbeitsblattes