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Nr. 8
Ansteckungsverdächtige (Diagnosegruppe 7)
Hier ist die Definition des $ 2 Buchst.c des Bundes-
Seuchengesetzes zugrunde zu legen. Voraussetzung für
die Aufnahme in diese Gruppe ist, daß
a) eine Exposition besteht oder bestanden hat,
b) eine ärztliche Untersuchung stattgefunden hat und
c) kein Befund vorliegt, der eine Einordnung in die
Gruppen 1-6 erfordert. .
Sarkoidose (Morbus Boeck)
Die Sarkoidose wird in Berlin als besondere Diagnose-
gruppe 8 ausgewiesen.
Es sind nur die Zugänge zu melden,
Anlage3
Synopsis der Statistikgruppen
Alt
Kr
z.Z. geltend Neu
— bis zum 31.12.1971 — — vom 1.1.1972 an —
FR 17
i.1
z
1.1.1 (Zugänge)
12
1.1.0 (Bestand)
1.1.9
F2 Ib
F3 Ic
N
1.2
Anlage 1
1 UM
1.2.1
1.2.2
1.2.8
Diagnosegruppe der Zugänge (Inzidenz)
1. Tuberkulose der Atmungsorgane
1.1 mit Nachweis von Tuberkulosebakterien
1.1.1 direkt im Sputumausstrich
1.1.2 in sonstigem Material oder mit anderen
Methoden
1.2 ohne Nachweis von Tuberkulosebakterien
1.2.1 Primärtuberkulose (ausgenommen Pleuritis
tuberculosa)
1.2.2 Pleuritis tuberculosa
1.2.8 postprimäre Tuberkulose (ausgenommen
Pleuritis tuberculosa)
Tuberkulose anderer Organe
2.1 Tuberkulose der Meningen
2.2 Tuberkulose des Urogenitaltraktes
2.3 Tuberkulose der Knochen und Gelenke
2.4 Tuberkulose der peripheren Lymphknoten
2.8 Tuberkulose sonstiger Organe
Konvertoren
Überwachungsbedürftige Tuberkulose der Atmungs-
organe
5. Überwachungsbedürftige Tuberkulose anderer Organe
5. Krankheitsverdächtige
7. Ansteckungsverdächtige
8. Sarkoidose
x
Id
Id 021, 022
Id 035
Id 032
Id 034
2.1
2.2
2.3
2.4
2,8
Ü1
Ü2
03
Ü4
B
IIa
IIb
Ic
IId
HI
5
z
u.
8.
Für die Berichterstattung sind von den Gesundheits-
ämtern die nachstehend aufgeführten Meldungen abzu-
geben:
3.1 Über die Zugänge an Tuberkuloseerkrankungen ist
eine monatliche Nachweisung unter Verwendung
des Vordruckes Ges 97 zu erstatten. Diese Nach-
weisung ist mir jeweils bis zum 10. des nachfol-
genden Kalendermonates zuzuleiten.
Über die Sterbefälle an Tuberkulose ist eine monat-
liche Nachweisung unter Verwendung des Vor-
druckes Ges 98 zu erstatten. Diese Nachweisung ist
mir jeweils bis zum 10. des nachfolgenden Kalen-
dermonates zuzuleiten.
Von den Gesundheitsämtern sind je eine jährliche
Nachweisung über
a) den Bestand (Prävalenz) an Tuberkulosekran-
ken am 31. Dezember 197 ....
b) vom Gesundheitsamt im Rahmen der Tuber-
kuloseüberwachung erfaßte Personen ohne ak-
tive Tuberkulose im Jahre 197 ....
zu erstellen.
Die ‚entsprechenden Nachweisungen sind mir je-
weils bis, zum 1. März des nachfolgenden Kalender-
jahres zuzuleiten. Die hierfür auszufüllenden Vor-
drucke werden den Gesundheitsämtern von meiner
Verwaltung rechtzeitig übersandt.
Anlage 2
Diagnosegruppen des Bestandes (Prävalenz)
Tuberkulose der Atmungsorgane
1.1 mit Nachweis von Tuberkulosebakterien
1.1.0 nichtchronische Tuberkulose
1.1.9 chronische Tuberkulose
1.2 ohne Nachweis von Tuberkulosebakterien
2. Tuberkulose anderer Organe
Überwachungsbedürftige Tuberkulose der Atmungs-
organe
5. Überwachungsbedürftige Tuberkulose anderer Organe
6. Krankheitsverdächtige
7. Ansteckungsverdächtige
De.
3.4
Mit Stichtag vom 31.Dezember eines Kalender-
jahres ist mir eine Übersicht über den Personal-
Ist-Bestand in der Tuberkulosefürsorgestelle und
der Schirmbildstelle zuzuleiten. Die hierfür erfor-
derlichen Vordrucke werden den‘ Gesundheits-