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Volume 23. Februar 1971

Full text: Dienstblatt des Senats von Berlin (Public Domain) Ausgabe 1971 (Public Domain)

Ausgegeben am 23. 2.1971 
IV/1971 
Seite 1 
® 8 m x » 
Dienstblaitt des Senats von Berlin 
Teil IV Soziales, Gesundheit, Jugend und Sport 
en 
"A 
Nr. 1-2 
Inhalt 
DO. 
Nr. 1 
Verwaltungsvorschriften zur Änderung der Richtlinien zur Förderung der Durchführung von 
Deutschkursen für ausländische Arbeitnehmer ............. EEE HF Eee 
Verwaltungsvorschriften zur Änderung der Richtlinien für das Blutspende- und Transfusionswesen 
in Berlin 1 Ka EC CE a 
Ausführungsvorschriften zum Blinden- und Hilflosenpflegegeldgesetz (AV-BHPflG) ............ 
Verwaltungsvorschriften zur Änderung der Ausführungsvorschriften zur Verordnung über melde- 
pflichtige, Tierkrankheiten 0.00 00 rl WEN HH RU m min Kar Sit nA RE NE ET Un 
Ausführungsvorschriften zum Gesetz über Vergünstigungen für Beschädigte .... N 
Verwaltungsvorschriften zur Änderung der Ausführungsvorschriften über die Gewährung von 
Taschengeld an Altenheimbewohner, volljährige und minderjährige Kranke in Krankenanstalten, 
Anstalten (Hospitälern), Abteilungen für Chronischkranke und in psychiatrischen Krankenanstalten 
Ausführungsvorschriften über die Gewährung der altersbedingten laufenden Zuwendung an über 
95 Jahre alte Einwohner Berlins ..... 0.0504 EC 
Verwaltungsvorschriften zur Änderung der Ausführungsvorschriften zur Verordnung .zum Schutz 
gegen die Tollwut... ar En ra ten 
Verwaltungsvorschriften zur Änderung der Richtlinien über die Hinzuziehung von Fachärzten .. 
Richtlinien über die Besonderheiten bei der Einziehung der Einnahmen der Abteilungen Sozial- 
wesen. der Bezirksämter von Berlin 1.00000r. 0 VWEHEEKHENERHELTEAKRADEE ARE NEED 
Richtlinien über die Besonderheiten bei der Einziehung von Einnahmen auf dem Gebiet des 
Jugendwesens einschl. der Sozialhilfe (Jugend) ............0.00000000 . 
Ausführungsvorschriften für die Ausgabe von Jugendgruppenleiterausweisen (JGLV) ..........-. 
Richtlinien über die fachärztliche Untersuchung sprach- und sinnesbehinderter Schüler ........ 
Ausführungsvorschriften zur Freibankfleisch-Veroränung (AV-FFIV) ........- pe 
Richtlinien zur Durchführung der Berichterstattung der Gesundheitsämter auf dem Gebiet der 
Lebensmittelaufsicht ........... 
Richtlinien über die Absperrung des Leitungswassers wegen rückständiger Wassergeldzahlungen .. 
Allgemeine Anweisung über Pflegesätze und Nebenkosten in den Krankenanstalten des Landes 
Berlin .... 
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Nr. 2 
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Nr. 3 
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Nr. 5 
Nr. 6 
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Nr.:7 
Nr. 8 
Nr. 9 
Nr. 10 
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Nr. 11 
Seite 19 
Seite 22 
Seite 23 
Seite 24 
Nr. 12 
Nr. 13 
Nr. 14 
Nr. 15 
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Seite 26 
Nr. 16 
Nr. 17 
Seite 26 
j— mm.“ Arh/GeS/Soz — II € 2? — 4448/02 
| IV-1 | ‚Fernruf: 212 21 — (979) 386 
(10: 11.1970 
Ka 
ABI 1970 
An die Senatsverwaltung für Arbeit, Gesundheit und ı Ss. 1282 
Soziales 
nachrichtlich 
an die Mitglieder des Senats 
die Bezirksämter 
den Präsidenten des Rechnungshofes 
IV > Arb/Ges/Soz - IX B 1 — 5520/1 
z Fernruf: 21 22 724 — (979) 724 
| 
An die Bezirksämter 
einschl. Krankenanstalten 
die Landesnervenklinik Berlin 
den Berliner Blutspendedienst 
nachrichtlich 
an den Präsidenten des Rechnungshofes 
den Präsidenten der Freien Universität Berlin 
)17. 11. 1970| 
ABI 1970 
S. 1304 
DbI. 1/1971 
Nr. 3 
GR 
Verwaltungsvorschriften 
zur Änderung der Richtlinien 
zur Förderung der Durchführung 
von Deutschkursen 
für ausländische Arbeitnehmer 
Der Senat von Berlin hat am 17. November 1970 mit 
Beschluß Nr. 2977/70 die nachstehenden Verwaltungsvor- 
schriften erlassen, die ich hiermit bekanntgebe. 
Im Auftrage 
Dr. Unger 
Die Richtlinien ‚zur Förderung der Durchführung vor 
Deutschkursen für ausländische Arbeitnehmer vom 24. Apri 
1970 (Dbl. IV/1970 Nr. 23) werden wie folgt geändert: 
1. Ziffer 1 erhält folgenden Wortlaut: 
Der Senator für Arbeit, Gesundheit und Soziales 
fördert im Rahmen der verfügbaren Haushalts- 
mittel Kurse in der deutschen Sprache, die ein 
Arbeitgeber für die von ihm beschäftigten aus- 
Jändischen Arbeitnehmer durchführen läßt.‘ 
2. Ziffer 4 f erhält folgenden Wortlaut: 
„4. f) die Deutschkurse müssen bis zum 31. Dezember 
1971 beendet sein.“ 
Dr. Bodin 
Verwaltungsvorschriften 
zur Änderung der Richtlinien 
für das Blutspende- und Transfusionswesen 
in Berlin 
Vom 17. November 1970 
Auf Grund des 8 6 Abs. 1 AZG wird bestimmt: 
I 
Abschnitt II Nr:.20 Buchst.a und c und Nr.31 sowie 
Abschnitt III _Nr.49 Buchst. a und b der Richtlinien für 
das Blutspende- und Transfusionswesen in Berlin vom 
25. März 1969 (ABl. S. 452 — Dbl.I/1969 Nr.24, Dbl.IV/ 
„1969 Nr. 14). werden wie folgt geändert:
	        
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