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trennen, am zweckmäßigsten durch einen. durch-'
gehenden Wickeltisch, der. von beiden Seiten be-
nutzt werden kann. Die den Schwestern zugekehrte
Seite ist als Regal zur Aufbewahrung der täglich
zu benutzenden Wäsche herzurichten. Die den
Eltern zugängliche Seite des Wickeltisches ist mit
9 Garobenfächern je Gruppe zu versehen.
Ein gut lüftbarer Topfraum mit Topfspülapparat.
Ist auch eine Laufkrippe vorhanden, so ist er mög-
lichst gemeinsam mit dieser zu benutzen und. ent-
sprechend auszustatten (vgl. Nummer 7 Buchst. d)
Eine Waschküche mit Windelspülbecken, Wasch-
maschine, Schleuder, Trockengerät und Bügelma-
schine für die täglich anfallende Kleinwäsche.
Eine gegen zu starke Sonneneinwirkung geschützte
Terrasse bzw. ein Balkon oder eine Liegehalle für
ELuft- und Sonnenbäder.
1)
In der Laufkrippe sollen für die Aufenthaltsräume je
Kind 2,5 bis 3 qm Bodenfläche berechnet werden. Es
sollen nicht mehr als 10 Kinder in einem Raum unter-
gebracht werden, jedoch soll Platz für 12 Liegen vor-
handen sein. Außerdem müssen vorhanden sein:
a) Ein gut lüftbarer Abstellraum für Kinderwagen,
gegebenenfalls- gemeinsam mit der Liegekrippe zu
benutzen. Die Größe des Raumes ist so zu .bemes-
sen, daß für jedes aufzunehmende Kind ein Wagen
Platz hat. Für Sportwagen kann eine Abstellmög-
lichkeit über den Kinderwagen geschaffen werden,
um Raum zu sparen.
Eine gut lüftbare Garderobenablage außerhalb der
Aufenthaltsräume.
Ein Waschraum mit einer Vorrichtung zum Auf-
bewahren der Handtücher, Seiftücher und Kämme,
einer Badewanne (Größe etwa 91X 46 X30 cm, untere
Weite 63X28 cm) oder Handdusche mit erhöhter
Brausetasse und für je 10 Kinder einem Hand-
waschbecken. Die Armaturen sollen in einer für
die Kinder erreichbaren Höhe angebracht sein.
Ein gut lüftbarer Topfraum, möglichst gemeinsam
mit der Liegekrippe zu benutzen, mit Topfspül-
apparat, mit Regal für 10 Töpfchen und mit einem
Toilettenbecken für je 10 Kinder in angemessener
Höhe. Es wird empfohlen, neben jedem Toiletten-
becken Haltegriffe anzubringen.
Im Kindergarten soll für je 15 Kinder ein Gruppen-
raum mit 2,5 bis 3 qm Bodenfläche je Kind vorhanden
sein. Es sollen 18 Liegen Platz finden. Bei Einrichtun-
gen mit mehr als einer Gruppe soll zusätzlich zum
Gruppenraum ein weiterer Raum geschaffen werden,
üer von allen Kindern gemeinsam als Mehrzweckraum
(Schlaf-, Gymnastik- und Spielraum) genutzt werden
kann. Die Bodenfläche der Gruppenräume kann dann
geringer bemessen sein, jedoch keinesfalls unter 2 qm
je Kind. Für den zusätzlichen Raum ist mindestens
1 qm Bodenfläche je Kind.erforderlich. Zwischen zwei
nebeneinanderliegenden Gruppenräumen kann ‚ eine
Falt- oder Schiebetür oder eine Faltwand angeordnet
werden. Außerdem müssen vorhanden sein:
Eine gut lüftbare Garderobenablage in einer für die
Kinder erreichbaren Höhe außerhalb der Aufent-
haltsräume.
Ein Toilettenraum mit einem Toilettenbecken für
je 10 bis 15 Kinder in einer für die Kinder ange-
messenen Höhe. Die Toilettenbecken sollen durch
halbhohe Trennwände in einfacher Bauweise von-
einander abgeteilt sein.
Ein .Waschraum mit einer Vorrichtung zum Auf-
bewahren der Handtücher, Seiftücher, Kämme,
Mundspülbecher und Zahnbürsten und für” je
10 Kinder ein Handwaschbecken mit Armaturen in
einer für die Kinder erreichbaren Höhe sowie eine
Handdusche über einer Brausetasse mit Sitzgele--
genheit zum Füßewaschen. Zusätzlich kann eine
Kinderbadewanne aufgestellt werden. Es wird emp-
fohlen, ein Speibecken mit Randspülung einzubauen.
9.
10.
11:
12.
13.
Im Hort soll für je 20 Kinder ein Gruppenraum mit
mindestens 1,5 qm Bodenfläche je Kind vorhanden
sein. Zusätzlich sind ein Schularbeitsraum und ein
Bastelraum zu schaffen. Bei Einrichtungen mit nur
einer Gruppe kann auf den Bastelraum verzichtet
werden. Für Schularbeitsraum und Bastelraum ins-
gesamt sollen 1,5 qm Bodenfläche je Kind vorhanden
sein. Für Schularbeits-, Bastel- und Gruppenarbeits-
zwecke soll insgesamt eine Bodenfläche von 3 .qm je
Kind, auch wenn auf den Bastelraum verzichtet wird,
vorhanden sein. Zwischen zwei nebeneinanderliegenden
Gruppenräumen kann eine Falt- oder Schiebetür oder
eine Faltwand angeordnet werden. Außerdem müssen
vorhanden sein:
a) Eine gut lüftbare Garderobenablage in einer für
die Kinder erreichbaren Höhe außerhalb der Auf-
enthaltsräume.
Toilettenräume, für Knaben und Mädchen getrennt;
für je 10 Kinder 1 Toilettenbecken in Normalhöhe
und in einer Kabine mit Tür. Die Trennwände
zwischen den einzelnen Kabinen sollen etwa 2 m
hoch sein.
Waschräume, für Knaben und Mädchen getrennt,
mit einer Vorrichtung zum Aufbewahren der Hand-
tücher, Seiftücher, Kämme, Mundspülbecher und
Zahnbürsten und für je 10 Kinder einem Hand-
waschbecken mit Armaturen in einer für die Kinder
erreichbaren Höhe. Für jeden Waschraum eine
Handdusche über einer Brausetasse mit Sitzgele-
heit zum Füßewaschen. Es wird empfohlen, ein
Speibecken mit Randspülung einzubauen.
In den Sondergruppen oder -einrichtungen sind die
Räume nach der Art der Behinderung der Kinder .den
jeweiligen Bedürfnissen anzupassen.
{1H.:
Gesundheitspflege
Ein Kind darf erst dann in eine Kindertagesstätte auf-
genommen werden, wenn die Bescheinigung eines
Arztes der Säuglings- und Kleinkinderfürsorge oder
der Schulgesundheitsfürsorge über die Unbedenklich-
keit der Aufnahme (Vordruck Ges VB 226) vorgelegt
worden ist. Der Zeitraum zwischen Aufnahme und
Datum der Bescheinigung soll nicht mehr als eine
Woche betragen.
Der Arzt der Säuglings- und Kleinkinderfürsorge oder
der Schulgesundheitsfürsorge hat das Kind draufhin
zu untersuchen, ob seine Aufnahme in die ‚Xinder-
tagesstätte gesundheitlich unbedenklich ist. Er nat sich
außerdem zu diesem Zweck Impfnachweise vor:;egen zu
lassen. Bei der Untersuchung des Kindes solien nach
Möglichkeit die Personensorgeberechtigten oder deren
Beauftragte anwesend sein. Diese Personen sind auf
die Wichtigkeit der Schutzimpfungen hinzuweisen, Be-
steht bei dem Kind kein ausreichender Impfschutz, so
soll es, sofern die Personensorgeberechtigten einwilli-
gen, aus Anlaß der Aufnahme in die Kindertagesstätte
geimpft oder wiedergeimpft werden. Kinder, die für die
Aufnahme in eine Krippe oder einen Kindergarten in
Betracht kommen und die nicht mit Erfolg gegen
Tuberkulose geimpft oder nicht bereits als tuberkulin-
positiv bekannt sind, sollen einer geeigneten Tuber-
kulin-Diagnostik unterzogen werden, wenn die letzte
derartige Maßnahme länger als drei Monate zurück-
liegt. Bei Kindern, die für die Aufnahme in einen Hort
in Betracht kommen, soll geprüft werden, ob sie regel-
mäßig an Tuberkulose-Kontrollen im Zusammenhang
mit Reihenuntersuchungen in der Schule teilgenommen
haben. Anderenfalls ist zu klären, ob sie frei von einer
aktiven Tuberkulose sind.
Die Aushändigung der Bescheinigung über die Un-
bedenklichkeit der Aufnahme des Kindes ist davon ab-
hängig, daß die Personensorgeberechtigten bei der
Aufnahmeuntersuchung auf Vordruck Ges VB 247 eine
Versicherung darüber abgeben, daß ihnen innerhalb