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Volume 13. Februar 1969

Full text: Dienstblatt des Senats von Berlin (Public Domain) Ausgabe 1969 (Public Domain)

1V/1969 
Seite 28 | 
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Nr. 9 
trennen, am zweckmäßigsten durch einen. durch-' 
gehenden Wickeltisch, der. von beiden Seiten be- 
nutzt werden kann. Die den Schwestern zugekehrte 
Seite ist als Regal zur Aufbewahrung der täglich 
zu benutzenden Wäsche herzurichten. Die den 
Eltern zugängliche Seite des Wickeltisches ist mit 
9 Garobenfächern je Gruppe zu versehen. 
Ein gut lüftbarer Topfraum mit Topfspülapparat. 
Ist auch eine Laufkrippe vorhanden, so ist er mög- 
lichst gemeinsam mit dieser zu benutzen und. ent- 
sprechend auszustatten (vgl. Nummer 7 Buchst. d) 
Eine Waschküche mit Windelspülbecken, Wasch- 
maschine, Schleuder, Trockengerät und Bügelma- 
schine für die täglich anfallende Kleinwäsche. 
Eine gegen zu starke Sonneneinwirkung geschützte 
Terrasse bzw. ein Balkon oder eine Liegehalle für 
ELuft- und Sonnenbäder. 
1) 
In der Laufkrippe sollen für die Aufenthaltsräume je 
Kind 2,5 bis 3 qm Bodenfläche berechnet werden. Es 
sollen nicht mehr als 10 Kinder in einem Raum unter- 
gebracht werden, jedoch soll Platz für 12 Liegen vor- 
handen sein. Außerdem müssen vorhanden sein: 
a) Ein gut lüftbarer Abstellraum für Kinderwagen, 
gegebenenfalls- gemeinsam mit der Liegekrippe zu 
benutzen. Die Größe des Raumes ist so zu .bemes- 
sen, daß für jedes aufzunehmende Kind ein Wagen 
Platz hat. Für Sportwagen kann eine Abstellmög- 
lichkeit über den Kinderwagen geschaffen werden, 
um Raum zu sparen. 
Eine gut lüftbare Garderobenablage außerhalb der 
Aufenthaltsräume. 
Ein Waschraum mit einer Vorrichtung zum Auf- 
bewahren der Handtücher, Seiftücher und Kämme, 
einer Badewanne (Größe etwa 91X 46 X30 cm, untere 
Weite 63X28 cm) oder Handdusche mit erhöhter 
Brausetasse und für je 10 Kinder einem Hand- 
waschbecken. Die Armaturen sollen in einer für 
die Kinder erreichbaren Höhe angebracht sein. 
Ein gut lüftbarer Topfraum, möglichst gemeinsam 
mit der Liegekrippe zu benutzen, mit Topfspül- 
apparat, mit Regal für 10 Töpfchen und mit einem 
Toilettenbecken für je 10 Kinder in angemessener 
Höhe. Es wird empfohlen, neben jedem Toiletten- 
becken Haltegriffe anzubringen. 
Im Kindergarten soll für je 15 Kinder ein Gruppen- 
raum mit 2,5 bis 3 qm Bodenfläche je Kind vorhanden 
sein. Es sollen 18 Liegen Platz finden. Bei Einrichtun- 
gen mit mehr als einer Gruppe soll zusätzlich zum 
Gruppenraum ein weiterer Raum geschaffen werden, 
üer von allen Kindern gemeinsam als Mehrzweckraum 
(Schlaf-, Gymnastik- und Spielraum) genutzt werden 
kann. Die Bodenfläche der Gruppenräume kann dann 
geringer bemessen sein, jedoch keinesfalls unter 2 qm 
je Kind. Für den zusätzlichen Raum ist mindestens 
1 qm Bodenfläche je Kind.erforderlich. Zwischen zwei 
nebeneinanderliegenden Gruppenräumen kann ‚ eine 
Falt- oder Schiebetür oder eine Faltwand angeordnet 
werden. Außerdem müssen vorhanden sein: 
Eine gut lüftbare Garderobenablage in einer für die 
Kinder erreichbaren Höhe außerhalb der Aufent- 
haltsräume. 
Ein Toilettenraum mit einem Toilettenbecken für 
je 10 bis 15 Kinder in einer für die Kinder ange- 
messenen Höhe. Die Toilettenbecken sollen durch 
halbhohe Trennwände in einfacher Bauweise von- 
einander abgeteilt sein. 
Ein .Waschraum mit einer Vorrichtung zum Auf- 
bewahren der Handtücher, Seiftücher, Kämme, 
Mundspülbecher und Zahnbürsten und für” je 
10 Kinder ein Handwaschbecken mit Armaturen in 
einer für die Kinder erreichbaren Höhe sowie eine 
Handdusche über einer Brausetasse mit Sitzgele-- 
genheit zum Füßewaschen. Zusätzlich kann eine 
Kinderbadewanne aufgestellt werden. Es wird emp- 
fohlen, ein Speibecken mit Randspülung einzubauen. 
9. 
10. 
11: 
12. 
13. 
Im Hort soll für je 20 Kinder ein Gruppenraum mit 
mindestens 1,5 qm Bodenfläche je Kind vorhanden 
sein. Zusätzlich sind ein Schularbeitsraum und ein 
Bastelraum zu schaffen. Bei Einrichtungen mit nur 
einer Gruppe kann auf den Bastelraum verzichtet 
werden. Für Schularbeitsraum und Bastelraum ins- 
gesamt sollen 1,5 qm Bodenfläche je Kind vorhanden 
sein. Für Schularbeits-, Bastel- und Gruppenarbeits- 
zwecke soll insgesamt eine Bodenfläche von 3 .qm je 
Kind, auch wenn auf den Bastelraum verzichtet wird, 
vorhanden sein. Zwischen zwei nebeneinanderliegenden 
Gruppenräumen kann eine Falt- oder Schiebetür oder 
eine Faltwand angeordnet werden. Außerdem müssen 
vorhanden sein: 
a) Eine gut lüftbare Garderobenablage in einer für 
die Kinder erreichbaren Höhe außerhalb der Auf- 
enthaltsräume. 
Toilettenräume, für Knaben und Mädchen getrennt; 
für je 10 Kinder 1 Toilettenbecken in Normalhöhe 
und in einer Kabine mit Tür. Die Trennwände 
zwischen den einzelnen Kabinen sollen etwa 2 m 
hoch sein. 
Waschräume, für Knaben und Mädchen getrennt, 
mit einer Vorrichtung zum Aufbewahren der Hand- 
tücher, Seiftücher, Kämme, Mundspülbecher und 
Zahnbürsten und für je 10 Kinder einem Hand- 
waschbecken mit Armaturen in einer für die Kinder 
erreichbaren Höhe. Für jeden Waschraum eine 
Handdusche über einer Brausetasse mit Sitzgele- 
heit zum Füßewaschen. Es wird empfohlen, ein 
Speibecken mit Randspülung einzubauen. 
In den Sondergruppen oder -einrichtungen sind die 
Räume nach der Art der Behinderung der Kinder .den 
jeweiligen Bedürfnissen anzupassen. 
{1H.: 
Gesundheitspflege 
Ein Kind darf erst dann in eine Kindertagesstätte auf- 
genommen werden, wenn die Bescheinigung eines 
Arztes der Säuglings- und Kleinkinderfürsorge oder 
der Schulgesundheitsfürsorge über die Unbedenklich- 
keit der Aufnahme (Vordruck Ges VB 226) vorgelegt 
worden ist. Der Zeitraum zwischen Aufnahme und 
Datum der Bescheinigung soll nicht mehr als eine 
Woche betragen. 
Der Arzt der Säuglings- und Kleinkinderfürsorge oder 
der Schulgesundheitsfürsorge hat das Kind draufhin 
zu untersuchen, ob seine Aufnahme in die ‚Xinder- 
tagesstätte gesundheitlich unbedenklich ist. Er nat sich 
außerdem zu diesem Zweck Impfnachweise vor:;egen zu 
lassen. Bei der Untersuchung des Kindes solien nach 
Möglichkeit die Personensorgeberechtigten oder deren 
Beauftragte anwesend sein. Diese Personen sind auf 
die Wichtigkeit der Schutzimpfungen hinzuweisen, Be- 
steht bei dem Kind kein ausreichender Impfschutz, so 
soll es, sofern die Personensorgeberechtigten einwilli- 
gen, aus Anlaß der Aufnahme in die Kindertagesstätte 
geimpft oder wiedergeimpft werden. Kinder, die für die 
Aufnahme in eine Krippe oder einen Kindergarten in 
Betracht kommen und die nicht mit Erfolg gegen 
Tuberkulose geimpft oder nicht bereits als tuberkulin- 
positiv bekannt sind, sollen einer geeigneten Tuber- 
kulin-Diagnostik unterzogen werden, wenn die letzte 
derartige Maßnahme länger als drei Monate zurück- 
liegt. Bei Kindern, die für die Aufnahme in einen Hort 
in Betracht kommen, soll geprüft werden, ob sie regel- 
mäßig an Tuberkulose-Kontrollen im Zusammenhang 
mit Reihenuntersuchungen in der Schule teilgenommen 
haben. Anderenfalls ist zu klären, ob sie frei von einer 
aktiven Tuberkulose sind. 
Die Aushändigung der Bescheinigung über die Un- 
bedenklichkeit der Aufnahme des Kindes ist davon ab- 
hängig, daß die Personensorgeberechtigten bei der 
Aufnahmeuntersuchung auf Vordruck Ges VB 247 eine 
Versicherung darüber abgeben, daß ihnen innerhalb
	        
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