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Volume 30. Januar 1969

Full text: Dienstblatt des Senats von Berlin (Public Domain) Ausgabe 1969 (Public Domain)

IV /1969 
Seite 26 | 
Ar 9 
Werden Tatsachen festgestellt, die in diesen Einrich- 
tungen zum Auftreten einer. übertragbaren Krankheit 
führen können, so hat das Gesundheitsamt Maßnah- 
men zur Abwendung der dem einzelnen oder der All- 
gemeinheit hierdurch drohenden Gefahren zu treffen. 
Zur Beseitigung festgestellter Mängel in hygienischer 
Hinsicht können gesundheitsaufsichtliche Auflagen 
erteilt und der Badebetrieb solange beschränkt oder 
verboten werden, wie dies nach den Verhältnissen für 
notwendig erachtet wird. Soweit und solange es zur 
Verhinderung. der Verbreitung einer in epidemischer 
Form. auftretenden meldepflichtigen übertragbaren 
Krankheit erforderlich ist, kann das Gesundheitsamt 
die‘ Schließung der Einrichtung anordnen. Auf die 
88 10 und 43 des Gesetzes zur Verhütung und Bekämp- 
fung übertragbarer Krankheiten beim Menschen (Bun- 
des-Seuchengesetz) vom 18. Juli 1961 (BGBl. I S. 1012 / 
GVBl. S.1699) in der Fassung vom 29.Juli 1964 
(BGBl.I S.560 / GVBl. S. 840) wird hingewiesen. 
) 
10 
Aus seuchenhygienischen Gründen bevorstehende 
Schließungsanordnungen sind mir. gemäß Ausfüh- 
rungsvorschriften zum Bundes-Seuchengesetz vom 
17. August 1967 — Dbl.V/1967 Nr.31 — entsprechend 
den Erläuterungen zu $ 43 vorher rechtzeitig bekannt- 
zugeben. 
Über die erstmalige Inbetriebnahme von Einrichtungen 
des öffentlichen Badewesens sowie über die Wieder- 
Inbetriebnahme nach vorübergehender Schließung hat 
mir das Gesundheitsamt zum obigen Geschäftszeichen 
fernmündlich zu berichten. 
Diese Verwaltungsvorschriften treten am 1. Januar 
1969 in Kraft. Sie treten mit Ablauf des 31. Dezember 
1973 außer Kraft. 
Dr. Bodin 
Schriftleitung: Senatsverwaltung für Inneres - I B 1 -, 1 Berlin 31 - Wilmersdorf, Fehrbelliner Platz 2. Fernruf: 87 05 91 - (95) 4059/4461 - 
Reservelager: Senatsverwaltung für Arbeit, Gesundheit und Soziales, 1 Berlin 30, An der Urania 2-12, Fernruf: 21222 66 - (979) 266 - 
Druck: Verwaltungsdruckerei Berlin, 1 Berlin 36, Kohlfurter Straße 41-43
	        
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