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Volume 9. Januar 1969

Full text: Dienstblatt des Senats von Berlin (Public Domain) Ausgabe 1969 (Public Domain)

1V/1969 
Seite 10 
Nr. 1 
(2) Die staatliche Anerkennung ist zu versagen, wenn ! 
a) der Antragsteller nicht im Besitze der bürgerlichen 
Ehrenrechte ist, 
Tatsachen bekanntgeworden sind, die die Unzuver- 
lässigkeit in bezug auf die Berufsausübung oder die 
dauernde Ungeeignetheit wegen körperlicher oder gei- 
stiger Mängel dartun. 
Die Versagung der Anerkennung ist dem Antragsteller mit 
Begründung schriftlich mitzuteilen. Der Bescheid muß auch 
einen Hinweis darüber enthalten, unter welchen Voraus- 
setzungen der Antragsteller gegebenenfalls einen erneuten 
Antrag auf staatliche Anerkennung stellen kann. 
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Rücknahme der staatlichen Anerkennung 
(1) Der Senator für Familie, Jugend und Sport hat die 
staatliche Anerkennung zurückzunehmen und die Urkunde 
einzuziehen, wenn 
a) eine Voraussetzung für die Erteilung der staatlichen 
Anerkennung irrtümlich als gegeben angenommen 
worden ist oder 
nachträglich Tatsachen eingetreten sind, die eine Ver- 
sagung der staatlichen Anerkennung rechtfertigen 
würden. 
(2) Von der Rücknahme ist der Stelle, in der der Er- 
zieher zur Zeit der Rücknahme beschäftigt ist, und der 
Fachschule für Erzieher, an der die Prüfung abgelegt 
wurde, Kenntnis zu geben. 
(3) Eine zurückgenommene staatliche Anerkennung 
kann wieder erteilt werden, wenn die Rücknahmegründe 
entfallen sind. 
$ 52 
Anerkennung einer nicht im Land Berlin 
erteilten staatlichen Anerkennung 
(1) Eine in einem anderen Land der Bundesrepublik 
Deutschland erteilte staatliche Anerkennung wird einer 
nach dieser Ordnung erteilten Anerkennung gleichgestellt, 
sofern sie auf Grund von entsprechenden Vorschriften er- 
teilt wurde. Der Senator für Familie, Jugend und Sport 
gibt im Einvernehmen mit dem Senator für Schulwesen 
bekannt, welche Vorschriften anderer Länder den Vor- 
schriften dieser Ordnung entsprechen. 
(2) Ob und inwieweit Ausbildungen außerhalb der Bun- 
desrepublik Deutschland als Voraussetzung für die staat- 
liche Anerkennung anerkannt werden können, entscheidet 
der Senator für Familie, Jugend und Sport im KEinver- 
nehmen mit dem Senator für Schulwesen. 
VI. Schlußbestimmungen 
$ 53 
Schlußbestimmungen 
(1) Diese Ordnung tritt am 1. November 1968 in Kraft 
(2) Sie tritt am 31. Oktober 1973 außer Kraft. 
Korber Evers 
Anlage 1 
zur Ordnung der Ausbildung, der Prüfung 
und der staatlichen Anerkennung von Erziehern 
1. Berufs- und Verwaltungskunde 
2. Biologie*) 
3. Englisch 
3a. Gesundheits- und Krankheitslehre 
4. Gruppenpädagogik (Methodenlehre) 
5. Jugendhilfe und -recht 
6. Deutsch und Jugendliteratur 
7. Mathematik*) 
*) nur für Studierende gemäß 8 4 Abs. 2 
8. Musische Fächer 
9. Pädagogik 
10. Politologie und Soziologie 
11. Psychologie 
12. Spiel und Beschäftigung 
i3. Sport 
14. Technische Mittler 
15. Vertiefungsgebiet 
Anlage 2 
zur Ordnung der Ausbildung, der Prüfung 
und der staatlichen Anerkennung von Erziehern 
“ (Bezeichnung der Fachschule) 
Zeugnis 
geboren AM nes entre earth retrir LM er grikrererärker ki teen heatngerner REEL ereeakenen 
hat aM asus. Dach einem viersemestrigen Studium 
die Erzieherprüfung an der sent SCHE Zen rBtennket nee Erhne 
(Bezeichnung der Fachschule) 
nach der Ordnung der Ausbildung, der Prüfung und der 
staatlichen Anerkennung von Erziehern vom 30. Oktober 
1968 (ABl. S. 1585) abgelegt. 
Beürteilung der Leistungen: 
“(Prüfungstach) 
hat die Erzieherprüfung N 
(Gesamtbeurteilung) 
Berlin, derer retr trennrrrETaREH 
Für den Prüfungsausschuß 
Der Beauftragte des Der Direktor der 
Senators für Schulwesen alS nun eier EEE ka 
Vorsitzender (Bezeichnung der Fachschule) 
(Siegel) (Siegel) 
Endnoten für die Leistungen: 
sehr gut, gut, befriedigend, ausreichend, mangelhaft, 
ungenügend 
Gesamtbeurteilungen: 
mit Auszeichnung bestanden, gut bestanden, befriedigend 
bestanden, bestanden, nicht bestanden 
Anlage 3 
zur Ordnung der Ausbildung, der Prüfung 
und der staatlichen Anerkennung von Erziehern 
URKUNDE 
über die staatliche Anerkennung 
als Erzieher 
geboren aM ln retten ER mut 
wird mit Wirkung VOM ass 
Erzieher 
staatlich anerkannt. 
die Erzieherprüfung an der 1er EEE © 
(Bezeichnung der Fachschule) 
bestanden und ein einjähriges Berufspraktikum erfolgreich 
abgeleistet. 
Berlin, derer rt EHRE 
Der Senator für Familie, Jugend und Sport 
Im Auftrage 
Dt 8 
(Siegel) 
A Sn — EL LLLLLLLL6LLLLLLLLL,,e,neEeuzuezLpLPZuUuNgo=oueoehuLxvse 
Schriftleitung: Senatsverwaltung für Inneres - I B 1 -, 1 Berlin 81 - Wilmersdorf, Fehrbelliner Platz 2. Fernruf: 87 05 91 - (95) 4059/4461 - 
Reservelager: Senatsverwaltung für Arbeit, Gesundheit und Soziales, 1 Berlin 30, An der Urania 2-12, Fernruf: 21222 66 - (979) 266 - 
Druck: Verwaltungsdruckerei Berlin, 1 Berlin 36, Kohliurter Straße 41-43
	        
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