Path:
Volume 25. Juli 1968

Full text: Dienstblatt des Senats von Berlin (Public Domain) Ausgabe 1968 (Public Domain)

Ausgegeben am 25. 7. 1968 
® - ® 
Dienstblatt des senats von Berlin 
Teil IV Soziales, Gesundheit, Jugend und Sport 
1V/1968 
ı Seite 85 
Nr. 29 
Inhalt: 
Nr. 29 
Nr. 30 
Richtlinien über Wiederholungsuntersuchungen der bei der Behandlung von Lebensmitteln tätigen 
Personen. De FA SS 
Verwaltungsvorschriften zur Änderung der Grundsätze für die Aufnahme in Anstalten (Hospi- 
tälern) bzw. Abteilungen für Chronischkranke des Landes Berlin ... 
Seite 85 
Seite 86 
Arb/Ges/Soz —- VII C 1 — 5481/10 7 7 
[ IV-29 ] Fernruf: 21221— (979) 705 [| 2.5.1968 | 
An die Bezirksämter 
das Landesmedizinaluntersuchungsamt Berlin 
die Medizinaluntersuchungsämter I—III 
Richtlinien 
über Wiederholungsuntersuchungen 
der bei der Behandlung von Lebensmitteln 
tätigen Personen 
Auf Grund des 8 6 Abs. 2 Buchst.b AZG wird bestimmt: 
L. 
Die Wiederholungsuntersuchungen der nach $ 18 des 
Bundes-Seuchengesetzes vom 18. Juli 1961 (GVBl. S. 1699) 
in der zur Zeit geltenden Fassung und der nach $ 1 der 
Lebensmittelpersonal-Verordnung vom 6. November 1961 
(GVBl. 5S.1629) untersuchungspflichtigen Personen sind 
vom 1. Juni 1968 an in folgenden Abständen vorzunehmen: 
Die körperlichen, röntgenologischen und bakteriologi- 
schen Untersuchungen bei allen Personen einmal 
jährlich. 
Die bakteriologischen Untersuchungen — abweichend 
von Ziffer 1 — halbjährlich bei Personen, die in 
Betrieben folgender Art tätig sind: 
Speiseeisherstellung, Handel mit losem Speiseeis, Mol- 
kereien, Milchgroß- und -einzelhandel, Abmelkwirt- 
schaften, Wassergewinnungs- und -versorgungsbetriebe, 
Mineralwasserfabriken, Konditoreibetriebe,. Fleische- 
reien, Schlachtbetriebe, Fleisch- und Wurstwarenher- 
stellungsbetriebe; ferner bei Lebensmittelpersonal in 
Küchen von Gaststätten, Schankwirtschaften u. ä. Be- 
trieben, in Hauptküchen oder diesen entsprechenden 
Küchen von Krankenanstalten und Heimen. 
Die Untersuchungsfristen für die bei der Behandlung 
von Lebensmitteln in Kindertagesstätten und Schul- 
kindergärten tätigen Personen werden jeweils durch 
besondere Verfügung geregelt. 
H 
4 
5 
6. 
Diese Verwaltungsvorschriften treten am 1.Juni 1968 
in Kraft; sie treten mit Ablauf des 31. Mai 1973 außer 
Kraft. 
Die Dienstblattverfügung V/1963 Nr.31 vom 19. April 
1963 betreffend Wiederholungsuntersuchungen der bei 
der Behandlung von Lebensmitteln tätigen Personen 
tritt durch Zeitablauf am 31. Mai 1968 außer Kraft. 
Die Dienstblattverfügung V/1962 Nr. 5 vom 22. Dezem- 
ber 1961 — verlängert durch Dienstblattverfügung V/ 
1964 Nr. 37 — über Vorschriften gegen die Verbreitung 
übertragbarer Krankheiten durch Personen in Lebens- 
mittelbetrieben ist im Abschnitt V Ziff.1 mit einem 
entsprechenden Hinweis auf diese Verfügung zu ver- 
sehen. 
Im Auftrage 
Dr. Borgmann
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.