Ausgegeben am 25. 7. 1968
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Dienstblatt des senats von Berlin
Teil IV Soziales, Gesundheit, Jugend und Sport
1V/1968
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Nr. 29
Inhalt:
Nr. 29
Nr. 30
Richtlinien über Wiederholungsuntersuchungen der bei der Behandlung von Lebensmitteln tätigen
Personen. De FA SS
Verwaltungsvorschriften zur Änderung der Grundsätze für die Aufnahme in Anstalten (Hospi-
tälern) bzw. Abteilungen für Chronischkranke des Landes Berlin ...
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Arb/Ges/Soz —- VII C 1 — 5481/10 7 7
[ IV-29 ] Fernruf: 21221— (979) 705 [| 2.5.1968 |
An die Bezirksämter
das Landesmedizinaluntersuchungsamt Berlin
die Medizinaluntersuchungsämter I—III
Richtlinien
über Wiederholungsuntersuchungen
der bei der Behandlung von Lebensmitteln
tätigen Personen
Auf Grund des 8 6 Abs. 2 Buchst.b AZG wird bestimmt:
L.
Die Wiederholungsuntersuchungen der nach $ 18 des
Bundes-Seuchengesetzes vom 18. Juli 1961 (GVBl. S. 1699)
in der zur Zeit geltenden Fassung und der nach $ 1 der
Lebensmittelpersonal-Verordnung vom 6. November 1961
(GVBl. 5S.1629) untersuchungspflichtigen Personen sind
vom 1. Juni 1968 an in folgenden Abständen vorzunehmen:
Die körperlichen, röntgenologischen und bakteriologi-
schen Untersuchungen bei allen Personen einmal
jährlich.
Die bakteriologischen Untersuchungen — abweichend
von Ziffer 1 — halbjährlich bei Personen, die in
Betrieben folgender Art tätig sind:
Speiseeisherstellung, Handel mit losem Speiseeis, Mol-
kereien, Milchgroß- und -einzelhandel, Abmelkwirt-
schaften, Wassergewinnungs- und -versorgungsbetriebe,
Mineralwasserfabriken, Konditoreibetriebe,. Fleische-
reien, Schlachtbetriebe, Fleisch- und Wurstwarenher-
stellungsbetriebe; ferner bei Lebensmittelpersonal in
Küchen von Gaststätten, Schankwirtschaften u. ä. Be-
trieben, in Hauptküchen oder diesen entsprechenden
Küchen von Krankenanstalten und Heimen.
Die Untersuchungsfristen für die bei der Behandlung
von Lebensmitteln in Kindertagesstätten und Schul-
kindergärten tätigen Personen werden jeweils durch
besondere Verfügung geregelt.
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5
6.
Diese Verwaltungsvorschriften treten am 1.Juni 1968
in Kraft; sie treten mit Ablauf des 31. Mai 1973 außer
Kraft.
Die Dienstblattverfügung V/1963 Nr.31 vom 19. April
1963 betreffend Wiederholungsuntersuchungen der bei
der Behandlung von Lebensmitteln tätigen Personen
tritt durch Zeitablauf am 31. Mai 1968 außer Kraft.
Die Dienstblattverfügung V/1962 Nr. 5 vom 22. Dezem-
ber 1961 — verlängert durch Dienstblattverfügung V/
1964 Nr. 37 — über Vorschriften gegen die Verbreitung
übertragbarer Krankheiten durch Personen in Lebens-
mittelbetrieben ist im Abschnitt V Ziff.1 mit einem
entsprechenden Hinweis auf diese Verfügung zu ver-
sehen.
Im Auftrage
Dr. Borgmann