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Ausgegeben am 6.12. a ns in .
SAT | AV1967
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Dienstblatt des senrers VOR Berlin we
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Teil IV Arbeit und soziale Angelegenheiten — Jugend und Sport
Inhalt
Nr.32 _Verwaltungsvorschriften zur Änderung der Ausführungsvorschriften Hilfe zum Lebensunterhalt Seite 79
Berichtigung betr. Dbl. IV/1967 Nr. 31 ......000400 00000 HE ME Seite 79
7. "—_—
ArbGesSoz XI D 1 — 4510 90. 10. 1967 Die AV Hilfe zum Lebensunterhalt (Dbl. IV/1964 Nr. 66 /
IV-32 Fernruf: 21221 — (979) 207 „10.1967 | AB1.1964 S. 929) werden wie folgt geändert:
ABl. S. 1320 1. Dem Absatz 1 der Nummer 53 werden folgende Sätze
An die Bezirksämter angefügt:
„Die HEinrede der Verjährung ist der AOK Berlin
Verwaltungsvorschriften gegenüber nicht zu erheben, wenn eine Verpflichtung
äÄnd der Ausfüh hrif zur Übernahme der Krankenkassenbeiträge gemäß
zur Änderung der Ausiührungsvorschr ten 8 13 BSHG bestanden hat und eine schuldhafte Ver-
Hilfe zum Lebensunterhalt zögerung der Geltendmachung des Anspruchs nicht
vorliegt. Nach $ 29 Abs. 1 RVO verjährt der Anspruch
is . is . . Rückstände von Beiträgen in zwei Jahren nach
ı Der für die Grundförderung aus Mitteln der Hilfe zur auf . IT an
Arbeit für erwerbslose Sozialhilfeempfänger (NSH) Ablauf des Kalenderjahres der Fälligkeit.
erforderliche Ansatz ist bereits vom Rechnungsjahr Dem Absatz 2 der Nummer 53 wird nachstehender Satz
1967 an in den Haushaltsplan (1967: HUA B 7005 — angefügt:
1968: Abschnitt 1301) aufgenommen worden. Eine Kr- „In diesen Fällen ist die zuständige Bezirksstelle der
stattung dieser Aufwendungen ist nicht vorgeschrie- AOK auch von der Beendigung der Hilfebedürftigkeit
ben. Mit Zustimmung des Senators für Finanzen und zu unterrichten.“
des Senators für Wirtschaft wird daher vom Rech-
nungsjahr 1968 an auf die Erstattung des Grund- 2, Nummer 94 erhält folgende Fassung:
förderungsbetrages verzichtet. N as R
„Die im Notstandsprogramm Tätigen werden im Rah-
Mit Rundschreiben Nr. 8/1967 vom 16. Februar 1967 men der Grundförderung längstens 39 Wochen be-
_ GeschZ.: VIA2 — 4518 — wurde bereits die nach- schäftigt.‘
folgend unter Nr. 1 formulierte Änderung der AV Hilfe
zum Lebensunterhalt betr. die Krankenversicherung Diese Änderungen treten mit Wirkung vom 1.Januar
der Rentner angekündigt. 1968 in Kraft.
Auf Grund des 8 3 des Gesetzes zur Ausführung des In Vertretung
BSHG vom 21. Mai 1962 (GVBl. S. 471) wird bestimmt: Wehlitz
Berichtigung
Betr.: Dbl. IV/1967 Nr. 31
Zu 83 (Abs.1) Nr. 1
muß es statt „übertragbare Gehirnhautentzündung“
richtig heißen: „übertragbare Gehirnentzündung‘;
zu 85 (Abs.1) Nr. 4 Satz 3
muß es statt ‚„(Studienrat, Pflegeanstalt)“
richtig heißen: „(Studienort. Pflegeanstalt)‘“:
zu 86 (Abs. 4) Nr. 6 Satz 2
muß es statt „Obwohl im Gesetz nicht ausdrücklich er-
wähnt, ist von diesem hier ......“
richtig heißen: „Obwohl im Gesetz nicht ausdrücklich er-
wähnt, ist von diesem auch hier ......“!
zu 89 Nr. 4 Satz 2
muß es statt „...... daß Befunde von Krankenhaus-
patienten dem Gesundheitsdienst zu mel-
den sind 1... *
richtig heißen: „...... daß Befunde von Krankenhaus-
patienten dem Gesundheitsamt zu melden
sind. ......"
Schriftleitung: Senatsverwaltung für Inneres „zZ BI „1 Berlin 31 - Wilmersdorf, Fehrbelliner Platz 2. Fernruf: 87 05 91 - (95) "4059/4461 -
Reservelager: Senatsverw. f. Arbeit u. SOZ. Angelegenheiten, 1 Berlin 31 - Wilmersdorf, Fehrbelliner Platz 1. Fernruf: 87 05 91 - (95) 5559 -
Druck: Verwaltungsdruckerei Berlin. 1 Berlin 36, Kohlfurter Straße 41-43