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Volume 6. Dezember 1967

Full text: Dienstblatt des Senats von Berlin (Public Domain) Ausgabe 1967 (Public Domain)

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Ausgegeben am 6.12. a ns in . 
SAT | AV1967 
® Seite 79 
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Dienstblatt des senrers VOR Berlin we 
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Teil IV Arbeit und soziale Angelegenheiten — Jugend und Sport 
Inhalt 
Nr.32 _Verwaltungsvorschriften zur Änderung der Ausführungsvorschriften Hilfe zum Lebensunterhalt Seite 79 
Berichtigung betr. Dbl. IV/1967 Nr. 31 ......000400 00000 HE ME Seite 79 
7. "—_— 
ArbGesSoz XI D 1 — 4510 90. 10. 1967 Die AV Hilfe zum Lebensunterhalt (Dbl. IV/1964 Nr. 66 / 
IV-32 Fernruf: 21221 — (979) 207 „10.1967 | AB1.1964 S. 929) werden wie folgt geändert: 
ABl. S. 1320 1. Dem Absatz 1 der Nummer 53 werden folgende Sätze 
An die Bezirksämter angefügt: 
„Die HEinrede der Verjährung ist der AOK Berlin 
Verwaltungsvorschriften gegenüber nicht zu erheben, wenn eine Verpflichtung 
äÄnd der Ausfüh hrif zur Übernahme der Krankenkassenbeiträge gemäß 
zur Änderung der Ausiührungsvorschr ten 8 13 BSHG bestanden hat und eine schuldhafte Ver- 
Hilfe zum Lebensunterhalt zögerung der Geltendmachung des Anspruchs nicht 
vorliegt. Nach $ 29 Abs. 1 RVO verjährt der Anspruch 
is . is . . Rückstände von Beiträgen in zwei Jahren nach 
ı Der für die Grundförderung aus Mitteln der Hilfe zur auf . IT an 
Arbeit für erwerbslose Sozialhilfeempfänger (NSH) Ablauf des Kalenderjahres der Fälligkeit. 
erforderliche Ansatz ist bereits vom Rechnungsjahr Dem Absatz 2 der Nummer 53 wird nachstehender Satz 
1967 an in den Haushaltsplan (1967: HUA B 7005 — angefügt: 
1968: Abschnitt 1301) aufgenommen worden. Eine Kr- „In diesen Fällen ist die zuständige Bezirksstelle der 
stattung dieser Aufwendungen ist nicht vorgeschrie- AOK auch von der Beendigung der Hilfebedürftigkeit 
ben. Mit Zustimmung des Senators für Finanzen und zu unterrichten.“ 
des Senators für Wirtschaft wird daher vom Rech- 
nungsjahr 1968 an auf die Erstattung des Grund- 2, Nummer 94 erhält folgende Fassung: 
förderungsbetrages verzichtet. N as R 
„Die im Notstandsprogramm Tätigen werden im Rah- 
Mit Rundschreiben Nr. 8/1967 vom 16. Februar 1967 men der Grundförderung längstens 39 Wochen be- 
_ GeschZ.: VIA2 — 4518 — wurde bereits die nach- schäftigt.‘ 
folgend unter Nr. 1 formulierte Änderung der AV Hilfe 
zum Lebensunterhalt betr. die Krankenversicherung Diese Änderungen treten mit Wirkung vom 1.Januar 
der Rentner angekündigt. 1968 in Kraft. 
Auf Grund des 8 3 des Gesetzes zur Ausführung des In Vertretung 
BSHG vom 21. Mai 1962 (GVBl. S. 471) wird bestimmt: Wehlitz 
Berichtigung 
Betr.: Dbl. IV/1967 Nr. 31 
Zu 83 (Abs.1) Nr. 1 
muß es statt „übertragbare Gehirnhautentzündung“ 
richtig heißen: „übertragbare Gehirnentzündung‘; 
zu 85 (Abs.1) Nr. 4 Satz 3 
muß es statt ‚„(Studienrat, Pflegeanstalt)“ 
richtig heißen: „(Studienort. Pflegeanstalt)‘“: 
zu 86 (Abs. 4) Nr. 6 Satz 2 
muß es statt „Obwohl im Gesetz nicht ausdrücklich er- 
wähnt, ist von diesem hier ......“ 
richtig heißen: „Obwohl im Gesetz nicht ausdrücklich er- 
wähnt, ist von diesem auch hier ......“! 
zu 89 Nr. 4 Satz 2 
muß es statt „...... daß Befunde von Krankenhaus- 
patienten dem Gesundheitsdienst zu mel- 
den sind 1... * 
richtig heißen: „...... daß Befunde von Krankenhaus- 
patienten dem Gesundheitsamt zu melden 
sind. ......" 
Schriftleitung: Senatsverwaltung für Inneres „zZ BI „1 Berlin 31 - Wilmersdorf, Fehrbelliner Platz 2. Fernruf: 87 05 91 - (95) "4059/4461 - 
Reservelager: Senatsverw. f. Arbeit u. SOZ. Angelegenheiten, 1 Berlin 31 - Wilmersdorf, Fehrbelliner Platz 1. Fernruf: 87 05 91 - (95) 5559 - 
Druck: Verwaltungsdruckerei Berlin. 1 Berlin 36, Kohlfurter Straße 41-43
	        
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