IV]1967
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Nr. 18-19
SozGesJug III A 3 a XIV € Soz, ar
IV-18 | Fernruf: 87 05 91 — (95) 5366 | 30.5.1967 * | _IV-19 | Ges, Jug/Sport — 4534/2 30. 5, 1967
BauWohn IX B 12 — 6944/44 Dbl. VI/1967 Wernrufs 18 00. 11:—=:(976) 606 DbLV/1967
Nr. 26 Nr. 20
N ; n An die Bezirksämter — JugSport, Soz, Ges —
An die Bezirksämter — Soz — z x
nachrichtlich
an den Präsidenten des Rechnungshofes
Verwaltungsvorschriften Verwaltungsvorschriften
zur Änderung der Ausführungsvorschriften zur er 0 der hen
X w x über die Za von Hebammen-Gebühren
über Feuersicherheit . N a5 Ks es S
ind tädtischen Altenhei Alt hnhei als Hilfe für werdende Mütter und Wöchnerinnen
ın den Stadtlschen enheımen, enwohnhNeımMenN (H ebammen-Gebühren-Vorschrift en)
und Aufnahmeheimen für Obdachlose
Die Gebühren für Hebammenhilfe im Rahmen der Hilfe
für werdende Mütter. und Wöchnerinnen ($ 38 Abs. 2 Satz 1
Auf Grund des 83 des Gesetzes zur Ausführung des BSHG) sind mit Wirkung vom 1. Oktober 1966 erhöht wor-
Bundessozialhilfegesetzes vom 21. Mai 1962 (GVBl. S.471) den. Es wird daher auf Grund des 83 des Gesetzes zur
wird bestimmt: Ausführung des Bundessozialhilfegesetzes vom 21. Mai 1962
(GVBl. S. 471) folgendes bestimmt:
Die Ausführungsvorschriften über Feuersicherheit in den
städtischen Altenheimen, Altenwohnheimen und Aufnahme- ) N . r
heimen für Obdachlose vom 27. September 1966 (Dbl.IV/ _Dienstblatt Teil IV/1964 Nr. 75 bzw. Teil V/1964 Nr. 41
1966 Nr. 41, Dbl. VI/1966 Nr. 40) werden wie folgt geändert: werden wie folgt geändert:
Abschnitt IIB Nr. 6 erhält folgende Fassung: 1. Nr.2 erhält folgende Fassung:
„Bei der Errichtung oder Änderung von Gasanlagen sind „Für Hilfeleistungen sind folgende Gebühren zu zahlen;
zu beachten die Vorschriften der Bauordnung für Berlin -
— BauO Bln — vom 29. Juli 1966 (GVBl. S. 1175) und der X B
Verordnung zur Durchführung der Bauordnung für Berlin Haus- Anstalts-
(Baudurchführungsverordnung —- BauDVO —) vom 14. De- entbin- entbin-
zember 1966 (GVBl. S. 1773), die Bestimmungen der Tech- dungen dungen
nischen Vorschriften und Richtlinien über die Einrichtung DM DM
und Unterhaltung von Niederdruckgasanlagen in Gebäuden na x x
und Grundstücken — DVGW-TVR Gas (1962) — in der 8) De N
Fassung der Bekanntmachung vom 7. Juni 1963 (ABl. die Dauer Des Beistande: On dqi
S. 727) und der Abschnitt V der Allgemeinen Bedingungen Schwierigkeit de N RL RS 120 95
für die Versorgung mit Gas aus dem Versorgungsnetz der A 5 ; CSr n SD a. nr
Berliner Gaswerke (GASAG) vom 1. September 1960. bei einer Zwillingsentbindung‘ .. 135,— 105,—
bei einer Entbindung von Drillin-
In diesem schreiben die Berliner Gaswerke den Abneh- gen und mehr Kindern ......... 150,— 115,—
mern insbesondere vor, daß Gasanlagen nur durch von ihr en ; __
as ) b) für die Hilfe bei einer Fehlgeburt
ES Einrichter ausgeführt und unterhalten werden (einschließlich Blasenmole) .... 55,— 45,—
Wo wegen des Alters oder der Hilfebedürftigkeit der 2. Nr. 8 erhält folgende Fassung:
Heimbewohner besondere Schutzmaßnahmen geboten er- „Für jeden nach Nr.7 ausgeführten Wochenbesuch
scheinen, sind auch nach älteren Vorschriften und Bestim- erhält die Hebamme eine Gebühr von 5,— DM. Die
mungen errichtete Gasanlagen oben genannter Vorschriften Zahlung von Wegegebühren richtet sich nach den
technischen Baubestimmungen und Allgemeinen Bedingun- Nrn. 18 und 19.“
gen anzupassen. Insbesondere müssen dort alle Gasfeuer-
stätten und alle Gasgeräte mit einer Zündsicherung, alle 3. Nr.11 erhält folgende Fassung:
lösbaren Anschlüsse mit einem Sicherheitsanschlußhahn w
. ; ; ; Hilfeleistungen bei Schwangerschaftsbeschwerden und
RE RO SCHEMA WACH DIN 3383 Bar 1.1053 bei Wehen, die vor der Geburt (Fehlgeburt) und nicht
. in zeitlichem Zusammenhang mit ihr auftreten, sowie
Störungen sind sofort der Heimleitung zu melden, alle damit verbundenen „AV errichtungen sind. der Heb-
amme wie folgt zu vergüten:
Bei Gasgeruch sind unverzüglich folgende Maßnahmen a) in der Wohnung der Hebamme ........ 5,— DM
zu veranlassen:
b) außerhalb der Wohnung der Hebamme
Gaszählerhahn schließen; Fenster und Türen sofort öff- ee die. Dauer bis zu einer Stunde bei 5— DM
nen. Nicht rauchen; offenes Licht und Feuer sofort löschen. ABS Hehe here A
Elektrische Schalter und Klingelknöpfe nicht betätigen. an Sonn- und Feiertagen und bei Nacht 9,— DM
für jede weitere angefangene Stunde bei
Ableuchten. der Gasleitung. streng verboten. Sofort den TaSE ve ewnererın GW r ee Era Er 800 DM
zuständigen Installationsbezirk bzw. nach Dienstschluß den an Sonn- und Feiertagen und bei Nacht 6,— DM.“
Entstörungsdienst der GASAG, Tel.: 7 80 21, anrufen.
4. Nr. 15 erhält folgende Fassung:
Vor dem Wiederöffnen des Gaszählerhahnes sind alle Han .
Hähne an den Gasgeräten zu schließen.“ „Für ärztlich angeordnete Tag- oder Nachtwachen
nach der Entbindung sind zu zahlen:
Diese Verwaltungsvorschriften treten mit Wirkung vom für eine TagwäcCHE .....00004 0er eh: 17,— DM
1. Juni 1967 in Kraft. für eine Nachtwache .................... 25,— DM
für eine Tag- und Nachtwache ......., 34,— DM.
In Verireiung Als Nacht im Sinne dieser Vorschrift gilt die Zeit. von
Wehlitz 20 Uhr bis 8 Uhr.“