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Volume 29. Juni 1967

Full text: Dienstblatt des Senats von Berlin (Public Domain) Ausgabe 1967 (Public Domain)

IV]1967 
|; Seite 25 
Nr. 18-19 
SozGesJug III A 3 a XIV € Soz, ar 
IV-18 | Fernruf: 87 05 91 — (95) 5366 | 30.5.1967 * | _IV-19 | Ges, Jug/Sport — 4534/2 30. 5, 1967 
BauWohn IX B 12 — 6944/44  Dbl. VI/1967 Wernrufs 18 00. 11:—=:(976) 606 DbLV/1967 
Nr. 26 Nr. 20 
N ; n An die Bezirksämter — JugSport, Soz, Ges — 
An die Bezirksämter — Soz — z x 
nachrichtlich 
an den Präsidenten des Rechnungshofes 
Verwaltungsvorschriften Verwaltungsvorschriften 
zur Änderung der Ausführungsvorschriften zur er 0 der hen 
X w x über die Za von Hebammen-Gebühren 
über Feuersicherheit . N a5 Ks es S 
ind tädtischen Altenhei Alt hnhei als Hilfe für werdende Mütter und Wöchnerinnen 
ın den Stadtlschen enheımen, enwohnhNeımMenN (H ebammen-Gebühren-Vorschrift en) 
und Aufnahmeheimen für Obdachlose 
Die Gebühren für Hebammenhilfe im Rahmen der Hilfe 
für werdende Mütter. und Wöchnerinnen ($ 38 Abs. 2 Satz 1 
Auf Grund des 83 des Gesetzes zur Ausführung des BSHG) sind mit Wirkung vom 1. Oktober 1966 erhöht wor- 
Bundessozialhilfegesetzes vom 21. Mai 1962 (GVBl. S.471) den. Es wird daher auf Grund des 83 des Gesetzes zur 
wird bestimmt: Ausführung des Bundessozialhilfegesetzes vom 21. Mai 1962 
(GVBl. S. 471) folgendes bestimmt: 
Die Ausführungsvorschriften über Feuersicherheit in den 
städtischen Altenheimen, Altenwohnheimen und Aufnahme- ) N . r 
heimen für Obdachlose vom 27. September 1966 (Dbl.IV/ _Dienstblatt Teil IV/1964 Nr. 75 bzw. Teil V/1964 Nr. 41 
1966 Nr. 41, Dbl. VI/1966 Nr. 40) werden wie folgt geändert: werden wie folgt geändert: 
Abschnitt IIB Nr. 6 erhält folgende Fassung: 1. Nr.2 erhält folgende Fassung: 
„Bei der Errichtung oder Änderung von Gasanlagen sind „Für Hilfeleistungen sind folgende Gebühren zu zahlen; 
zu beachten die Vorschriften der Bauordnung für Berlin - 
— BauO Bln — vom 29. Juli 1966 (GVBl. S. 1175) und der X B 
Verordnung zur Durchführung der Bauordnung für Berlin Haus- Anstalts- 
(Baudurchführungsverordnung —- BauDVO —) vom 14. De- entbin- entbin- 
zember 1966 (GVBl. S. 1773), die Bestimmungen der Tech- dungen dungen 
nischen Vorschriften und Richtlinien über die Einrichtung DM DM 
und Unterhaltung von Niederdruckgasanlagen in Gebäuden na x x 
und Grundstücken — DVGW-TVR Gas (1962) — in der 8) De N 
Fassung der Bekanntmachung vom 7. Juni 1963 (ABl. die Dauer Des Beistande: On dqi 
S. 727) und der Abschnitt V der Allgemeinen Bedingungen Schwierigkeit de N RL RS 120 95 
für die Versorgung mit Gas aus dem Versorgungsnetz der A 5 ; CSr n SD a. nr 
Berliner Gaswerke (GASAG) vom 1. September 1960. bei einer Zwillingsentbindung‘ .. 135,— 105,— 
bei einer Entbindung von Drillin- 
In diesem schreiben die Berliner Gaswerke den Abneh- gen und mehr Kindern ......... 150,— 115,— 
mern insbesondere vor, daß Gasanlagen nur durch von ihr en ; __ 
as ) b) für die Hilfe bei einer Fehlgeburt 
ES Einrichter ausgeführt und unterhalten werden (einschließlich Blasenmole) .... 55,— 45,— 
Wo wegen des Alters oder der Hilfebedürftigkeit der 2. Nr. 8 erhält folgende Fassung: 
Heimbewohner besondere Schutzmaßnahmen geboten er- „Für jeden nach Nr.7 ausgeführten Wochenbesuch 
scheinen, sind auch nach älteren Vorschriften und Bestim- erhält die Hebamme eine Gebühr von 5,— DM. Die 
mungen errichtete Gasanlagen oben genannter Vorschriften Zahlung von Wegegebühren richtet sich nach den 
technischen Baubestimmungen und Allgemeinen Bedingun- Nrn. 18 und 19.“ 
gen anzupassen. Insbesondere müssen dort alle Gasfeuer- 
stätten und alle Gasgeräte mit einer Zündsicherung, alle 3. Nr.11 erhält folgende Fassung: 
lösbaren Anschlüsse mit einem Sicherheitsanschlußhahn w 
. ; ; ; Hilfeleistungen bei Schwangerschaftsbeschwerden und 
RE RO SCHEMA WACH DIN 3383 Bar 1.1053 bei Wehen, die vor der Geburt (Fehlgeburt) und nicht 
. in zeitlichem Zusammenhang mit ihr auftreten, sowie 
Störungen sind sofort der Heimleitung zu melden, alle damit verbundenen „AV errichtungen sind. der Heb- 
amme wie folgt zu vergüten: 
Bei Gasgeruch sind unverzüglich folgende Maßnahmen a) in der Wohnung der Hebamme ........ 5,— DM 
zu veranlassen: 
b) außerhalb der Wohnung der Hebamme 
Gaszählerhahn schließen; Fenster und Türen sofort öff- ee die. Dauer bis zu einer Stunde bei 5— DM 
nen. Nicht rauchen; offenes Licht und Feuer sofort löschen. ABS Hehe here A 
Elektrische Schalter und Klingelknöpfe nicht betätigen. an Sonn- und Feiertagen und bei Nacht 9,— DM 
für jede weitere angefangene Stunde bei 
Ableuchten. der Gasleitung. streng verboten. Sofort den TaSE ve ewnererın GW r ee Era Er 800 DM 
zuständigen Installationsbezirk bzw. nach Dienstschluß den an Sonn- und Feiertagen und bei Nacht 6,— DM.“ 
Entstörungsdienst der GASAG, Tel.: 7 80 21, anrufen. 
4. Nr. 15 erhält folgende Fassung: 
Vor dem Wiederöffnen des Gaszählerhahnes sind alle Han . 
Hähne an den Gasgeräten zu schließen.“ „Für ärztlich angeordnete Tag- oder Nachtwachen 
nach der Entbindung sind zu zahlen: 
Diese Verwaltungsvorschriften treten mit Wirkung vom für eine TagwäcCHE .....00004 0er eh: 17,— DM 
1. Juni 1967 in Kraft. für eine Nachtwache .................... 25,— DM 
für eine Tag- und Nachtwache ......., 34,— DM. 
In Verireiung Als Nacht im Sinne dieser Vorschrift gilt die Zeit. von 
Wehlitz 20 Uhr bis 8 Uhr.“
	        
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