I1V/1966 |
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Nr. 2
In Erholungsstätten für Kinder aus Tages-
stätten
a) für Vollbeköstigung .......... 3
b) für Teilbeköstigung (Mittagessen) ....
4. In Liege- und Laufkrippen (unverändert) .
5... In Jugendwerkheimen ... a
6. In Einrichtungen der Aktion „Kinder in
Luft und Sonne“ (vorläufig)
a) für Vollbeköstigung (unverändert).....
b). für Teilbeköstigung (Mittagessen) (un-
verändert) ........- a
Entsprechend der Erhöhung der Bekösti-
gungssätze sind für das Personal in den
Speisekostenberechnungen folgende Sätze
zu berücksichtigen:
a) in Kinderheimen, Jugendwohnheimen
und Erziehungsheimen, in denen aus-
nahmlos Kinder unter 14 Jahren unter-
gebracht sind, für Vollbeköstigung ....
in Kinderheimen, Jugendwohnheimen
und HErziehungsheimen, in denen ganz
oder teilweise Minderjährige über 14
Jahre untergebracht sind, für ‚Vollbe-
köstigung ENG a en
für Teilbeköstigung (Mittagessen) in
allen unter a) und b) aufgeführten
Heimen 2. We An
In Kindergärten und Kinderhorten bei
eigener Zubereitung des Essens (unver-
ändert) a Ar
In Erholungsstätten für Kinder aus Tages-
stätten
a) für Vollbeköstigung‘ ................. 2,60 DM
b) für Teilbeköstigung (Mittagessen) .... 1,20 DM.
10. In Liege- und Laufkrippen (unverändert) . 0,95 DM.
Die Verwaltungsvorschriften über das Entgelt für die Be-
köstigung des Personals in den landeseigenen Einrichtungen
des Jugendwesens vom 28. Juli 1964 (Dbl. IV/1964 Nr. 53)
werden hiermit aufgehoben.
Diese Verwaltungsvorschriften treten mit Wirkung vom
1. August 1965 in Kraft. Sie treten am 31. Juli 1970 außer
Kraft.
Auf das Fernschreiben des Senators für Finanzen — II C
312 — vom 18. August 1965 an die Bezirksämter, Abt. Finan-
zen und Jugend und Sport, und auf mein Schreiben — IB1 -
vom 31. August 1965 an die Referate und an die zentral-
verwalteten Heime meiner Verwaltung wird hingewiesen
Zur Arbeitserleichterung ist im Anschluß an diese Verwal-
tungsvorschriften eine Tabelle über die Beköstigungssätze,
die Entgelte für die Beköstigung des Personals in den
landeseigenen Einrichtungen des Jugendwesens und die bei
der Personalbeköstigung in den Speisekostenberechnungen
zu berücksichtigenden Sätze: abgedruckt.
In Vertretung
Werner Müller
3.
In den Bezirken, deren Aufwendungen unter dem festgesetzten
Entgelt in Höhe von 1,50 DM liegen, ist der Selbstkostensatz
zuzüglich des Verwaltungskostenzuschlages von 15 v.H. zu er-
heben, bis der Satz von 1,50 DM erreicht wird.
Anlage
zu den Verwaltungsvorschriften über das Entgelt
für die Beköstigung des Personals in den landes-
eigenen Einrichtungen des Jugendwesens
Tabelle
über die Beköstigungssätze, die Entgelte für die Beköstigung
des Personals in den landeseigenen Einrichtungen des
Jugendwesens und die bei der Personalbeköstigung in den
Speisekostenabrechnungen zu berücksichtigenden Sätze
SI zn en
peisekosten-.
Bekösti- Pa berechnung
i ungssatz Orhan bei der
Bereich gung beköstigung personal
beköstigung
DM DM
Kinder-, Erziehungs-
und Jugendwohnheime
a) für Pfleglinge unter
14 Jahren .......
für Pfleglinge ab
14 Jahren 7...
für Teilbeköstigung
(Mittagessen) in
den Einrichtungen
zu a) und b)
2,25
2,65 3,05 2,65
1.40
1,20
Kindergärten und
Kinderhorte
a) bei Fernküchen-
verpflegung
bei Zubereitung des
Essens durch eigene
Kräfte...
Erholungsstätten
für Kinder aus
Tagesstätten
a) für Vollbeköstigung
b) für Teilbeköstigung
(Mittagessen) ...
Liege- und Laufkrip-
U
Kinderbetreuungs-
Stuben ee HE
Jugendwerkheime ...
Einrichtungen der
Aktion „Kinder in
Luft und Sonne“
a) für Vollbeköstigung
b) für Teilbeköstigung
(Mittagessen) ...
0,80
0,75
0,65 0,75
0,65
A
2,60
D
Dr
2,60
“
Fü
1,20
7,95
1.10
0,95
0,25
1.40
1,60
1,50%
0,75*)
*) In den Bezirken, deren Aufwendungen unter dem festgesetzten
Entgelt in Höhe von 1,50 DM liegen, ist der Selbstkostensatz
zuzüglich des Verwaltungskostenzuschlages von 15 v. H. zu er-
heben, bis der Satz von 1,50 DM erreicht wird.