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Band 11. Januar 1966

Volltext: Dienstblatt des Senats von Berlin (Public Domain) Ausgabe 1966 (Public Domain)

I1V/1966 | 
Seite 2 
Nr. 2 
In Erholungsstätten für Kinder aus Tages- 
stätten 
a) für Vollbeköstigung .......... 3 
b) für Teilbeköstigung (Mittagessen) .... 
4. In Liege- und Laufkrippen (unverändert) . 
5... In Jugendwerkheimen ... a 
6. In Einrichtungen der Aktion „Kinder in 
Luft und Sonne“ (vorläufig) 
a) für Vollbeköstigung (unverändert)..... 
b). für Teilbeköstigung (Mittagessen) (un- 
verändert) ........- a 
Entsprechend der Erhöhung der Bekösti- 
gungssätze sind für das Personal in den 
Speisekostenberechnungen folgende Sätze 
zu berücksichtigen: 
a) in Kinderheimen, Jugendwohnheimen 
und Erziehungsheimen, in denen aus- 
nahmlos Kinder unter 14 Jahren unter- 
gebracht sind, für Vollbeköstigung .... 
in Kinderheimen, Jugendwohnheimen 
und HErziehungsheimen, in denen ganz 
oder teilweise Minderjährige über 14 
Jahre untergebracht sind, für ‚Vollbe- 
köstigung ENG a en 
für Teilbeköstigung (Mittagessen) in 
allen unter a) und b) aufgeführten 
Heimen 2. We An 
In Kindergärten und Kinderhorten bei 
eigener Zubereitung des Essens (unver- 
ändert) a Ar 
In Erholungsstätten für Kinder aus Tages- 
stätten 
a) für Vollbeköstigung‘ ................. 2,60 DM 
b) für Teilbeköstigung (Mittagessen) .... 1,20 DM. 
10. In Liege- und Laufkrippen (unverändert) . 0,95 DM. 
Die Verwaltungsvorschriften über das Entgelt für die Be- 
köstigung des Personals in den landeseigenen Einrichtungen 
des Jugendwesens vom 28. Juli 1964 (Dbl. IV/1964 Nr. 53) 
werden hiermit aufgehoben. 
Diese Verwaltungsvorschriften treten mit Wirkung vom 
1. August 1965 in Kraft. Sie treten am 31. Juli 1970 außer 
Kraft. 
Auf das Fernschreiben des Senators für Finanzen — II C 
312 — vom 18. August 1965 an die Bezirksämter, Abt. Finan- 
zen und Jugend und Sport, und auf mein Schreiben — IB1 - 
vom 31. August 1965 an die Referate und an die zentral- 
verwalteten Heime meiner Verwaltung wird hingewiesen 
Zur Arbeitserleichterung ist im Anschluß an diese Verwal- 
tungsvorschriften eine Tabelle über die Beköstigungssätze, 
die Entgelte für die Beköstigung des Personals in den 
landeseigenen Einrichtungen des Jugendwesens und die bei 
der Personalbeköstigung in den Speisekostenberechnungen 
zu berücksichtigenden Sätze: abgedruckt. 
In Vertretung 
Werner Müller 
3. 
In den Bezirken, deren Aufwendungen unter dem festgesetzten 
Entgelt in Höhe von 1,50 DM liegen, ist der Selbstkostensatz 
zuzüglich des Verwaltungskostenzuschlages von 15 v.H. zu er- 
heben, bis der Satz von 1,50 DM erreicht wird. 
Anlage 
zu den Verwaltungsvorschriften über das Entgelt 
für die Beköstigung des Personals in den landes- 
eigenen Einrichtungen des Jugendwesens 
Tabelle 
über die Beköstigungssätze, die Entgelte für die Beköstigung 
des Personals in den landeseigenen Einrichtungen des 
Jugendwesens und die bei der Personalbeköstigung in den 
Speisekostenabrechnungen zu berücksichtigenden Sätze 
SI zn en 
peisekosten-. 
Bekösti- Pa berechnung 
i ungssatz Orhan bei der 
Bereich gung beköstigung personal 
beköstigung 
DM DM 
Kinder-, Erziehungs- 
und Jugendwohnheime 
a) für Pfleglinge unter 
14 Jahren ....... 
für Pfleglinge ab 
14 Jahren 7... 
für Teilbeköstigung 
(Mittagessen) in 
den Einrichtungen 
zu a) und b) 
2,25 
2,65 3,05 2,65 
1.40 
1,20 
Kindergärten und 
Kinderhorte 
a) bei Fernküchen- 
verpflegung 
bei Zubereitung des 
Essens durch eigene 
Kräfte... 
Erholungsstätten 
für Kinder aus 
Tagesstätten 
a) für Vollbeköstigung 
b) für Teilbeköstigung 
(Mittagessen) ... 
Liege- und Laufkrip- 
U 
Kinderbetreuungs- 
Stuben ee HE 
Jugendwerkheime ... 
Einrichtungen der 
Aktion „Kinder in 
Luft und Sonne“ 
a) für Vollbeköstigung 
b) für Teilbeköstigung 
(Mittagessen) ... 
0,80 
0,75 
0,65 0,75 
0,65 
A 
2,60 
D 
Dr 
2,60 
“ 
Fü 
1,20 
7,95 
1.10 
0,95 
0,25 
1.40 
1,60 
1,50% 
0,75*) 
*) In den Bezirken, deren Aufwendungen unter dem festgesetzten 
Entgelt in Höhe von 1,50 DM liegen, ist der Selbstkostensatz 
zuzüglich des Verwaltungskostenzuschlages von 15 v. H. zu er- 
heben, bis der Satz von 1,50 DM erreicht wird.
	        
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