IV/1965
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Nr. 35
De Ges IV B 1 — 5624/17 b En
Fernruf: 35 01 41 | 15.4.1965 |
= (068) 210/300 = Dbl. V/1965
An die Bezirksämter — Ges — Nr. 24
(einschl. Krankenanstalten) Ö
nachrichtlich
an die Bezirksämter — Soz — und Jugend u. Sport
Ausführungsvorschriften
zu $ 57 des Bundessozialhilfegesetzes (BSHG)
vom 30. Juni 1961 (GVBl. S. 83833)
über die Gewährung ;
der stationären BCG-Schutzimpfung
Auf Grund von 8 3 des Gesetzes zur Ausführung des BSHG
vom 21. Mai 1962 (GVBl. S.471) wird im Benehmen mit
dem Senator für Arbeit und soziale Angelegenheiten be-
stimmt:
Als vorbeugende Hilfe nach 8 57 BSHG gewährt der
Träger der Sozialhilfe — vertreten durch den Senator
für Gesundheitswesen — „Stationäre BCG-Schutz-
impfung“.
Unter „Stationärer BCG-Schutzimpfung“ wird hier
eine Tuberkulose-Schutzimpfung verstanden, bei wel.
cher der Impfling in der Regel bis zur Tuberkulin:
konversion in ‚stationärer Betreuung verbleibt.
„Stationäre BCG-Schutzimpfung“ wird gewährt
a) für Kinder, die in Wohngemeinschaft mit einem
Kranken leben, der an einer ansteckungsfähigen
Tuberkulose leidet (Kontaktkinder),
für Kinder, die erstmalig (z.B. als Neugeborene)
in die Wohngemeinschaft mit einem an einer ak:
tiven behandlungsbedürftigen Lungentuberkulose
leidenden Kranken gelangen.
Als „Kinder“ gelten in der Regel Personen bis zum
vollendeten 14. Lebensjahr.
Die „Stationäre BCG-Schutzimpfung“ ist von den
Sorgeberechtigten beim zuständigen Gesundheitsamt
(Nr. 5b) zu beantragen. Das Gesundheitsamt prüft
den Antrag hinsichtlich der Voraussetzungen gemäß
Nr.3 und leitet ihn mit dem ausgefüllten Vordruck
Ges VB 44 (Antrags- und HErhebungsbogen) an den
Senator für Gesundheitswesen — IV B — weiter.
Die die Impfung vornehmende Krankenanstalt hat
a) die BCG-Schutzimpfung nach den „Richtlinien für
die Tuberkulose-Schutzimpfung mit BCG“ des
Deutschen Zentralkomitees zur Bekämpfung der
Tuberkulose, Augsburg, Schießgrabenstraße 24
durchzuführen;
die Impfung im Impfbuch (Internationale Bescheini-
gungen über Impfungen und Impfbuch gemäß $ 16
Bundes-Seuchengesetz) auf Seite 13 einzutragen
und Karteikarten (Ges VB 42) anzulegen. Das Impf-
buch ist den Sorgeberechtigten auszuhändigen und
die Karteikarte dem Senator für Gesundheitswesen
— IV B 1 - zur Auswertung und Weiterleitung an
das für'den. Wohnsitz des Impflings zuständige
Gesundheitsamt zu übersenden.
Überschreitet das nach $ 76 BSHG in Verbindung mit
der DVO zu 8 76 BSHG vom 28. November 1962 (GVBl
S. 1306 — Dbl. IV/1963 Nr. 11) festzustellende Einkom-
men der Eltern des Impflings die Einkommensgrenze
nach 88 79 und 80 BSHG in Verbindung mit der VO
über Änderung der Familienzuschläge vom 19. Februar
1964 (GVBl. S. 877 — Dbl. IV/1964 Nr. 26) — oder der
jeweils geltenden Verordnung nach $ 82 BSHG -—, So
wird von ihnen.in der Regel die Aufbringung eines
Eigenanteils an den Kosten der Maßnahme entspre-
chend 8 84 BSHG verlangt. Als angemessen wird die
Aufbringung eines Viertels des die maßgebende Ein-
kommensgrenze übersteigenden Einkommens ange-
sehen, sofern nicht besondere Umstände im Einzelfall
die Aufbringung eines geringeren Betrages rechtferti-
gen. Von $ 85 Nr. 3 BSHG wird kein Gebrauch gemacht.
S
\)
7. Ob und inwieweit die Rentenversicherungsträger die
„Stationäre BCG-Schutzimpfung“ für Kinder ihrer
Versicherten gewähren, wird jeweils gesondert durch
Rundschreiben bekanntgegeben.
Diese Ausführungsvorschriften treten mit, Wirkung
vom. 1. Januar 1965 in Kraft und mit Ablauf ‚des
31. Dezember 1969 außer Kraft.
Dr. Habenicht
Berichtigungen
Betr.: Dbl. IV/1965 Nr. 6
In der Nr. 13, zweite Zeile von oben, muß es statt „Bereit-
schaft“ richtig heißen: „Bereithaltung“.
Betrifft Dbl. IV/1965 Nr. 27
In der Überschrift „Ausführungsvorschriften über die Ton-
und Rundfunkgebührenbefreiung aus sozialen Gründen“
ist das Wort „und‘“ zu streichen; es muß richtig heißen:
„Ausführungsvorschriften über die Ton-Rundfunkgebühren-
befreiung aus sozialen Gründen‘‘.
Hinweise auf Gesetze,
Verordnungen und Zeitschriftenaufsätze,
die für die Verwaltung des Landes Berlin
von Bedeutung sind
Zusammengestellt von der Senatsbibliothek Berlin
Fernruf: 34 04 01 — (971) — 149 —
Hinter jedem Titel wird in fettgedruckter Zahl — siehe
laufende Nummer der Zeitschriftensammlung der Senats-
bibliothek im Dienstblatt Teil IV/1960 Nr.75 S.116 vom
12. Oktober 1960 — auf die jeweilige Zeitschrift verwiesen.
Die folgenden Zahlen bezeichnen Jahrgang und Heft.
Die Zeitschriften können im Lesesaal der Senatsbibliothek
eingesehen oder kurzfristig entliehen werden.
Folge 66
(Letzte Folge erschienen im Dienstblatt IV vom 11.1. 65)
Arbeit
Lawrenz, Günter: Die Organisation der Bundesanstalt für Arbeits-
vermittlung und Arbeitslosenversicherung (BAVAWV). 5: 1964/11
Siebrecht, Valentin: Der Arbeitsmarkt heute. 5: 1964/11
Holjewilken, Karl-Heinz: Vermittlung und Beschäftigung aus-
ländischer Arbeitnehmer aus Anwerbeländern, 5: 1964/12
Lefringhausen, Klaus: Wann kommt die gesetzliche Neuregelung
der Berufsausbildung? 133: 1965/1
Krause, E: Europäische Berufsausbildung. 54: 1965/3
Fredebeul, Franzheinz: Gemeinsame Politik‘ der Berufsausbildung
in der EWG. Grundsätze — Programme — Aktionen. 54: 1965/5
ana Monika: Bildungswesen und Mädchenbildung. 152:
65/
Schlemmer, Mathilde: Die Frauen in der modernen Gesellschaft.
54: 1965/4
Schwarzbauer, Fritz: Lohngleichheit für Mann und Frau in der
deutschen Praxis... 194: 1965/2
Kühn, Alfred: Aktuelle Probleme der freien Berufe, 54: 1965/1
Brand, L.: Haftung des Arbeitgebers für Sachschaden des Arbeit-
nehmers. Zum Beschluß des Großen Senats des Bundesarbeits-
gerichts vom 10. November 1961. (GS 1/60) 181: 1964/18
Kleis, Karl-Heinz: Der Begriff der Berufsunfähigkeit in der Recht-
sprechung des Bundessozialgerichts. Eine Übersicht zum zehn-
jährigen Bestehen des Bundessozialgerichts. Soziale Sicherheit:
1965/2
Podleschny, Horst: Die Dauer der Frist für die Einreichung. der
Arbeitsunfähigkeitsmeldung. 195: 1964/12
Söchting, Ulrich: Berufsunfähigkeit und Erwerbsunfähigkeit auf
Zeit. 195: 1964/12
Haase, Winfried: Sonderprobleme der Sozialordnung. 54: 1965/1
Zöllner, Wolfgang: Das Wesen der Tarifnormen. Vortrag ........
178: 1964/12