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Volume 9. April 1962

Full text: Dienstblatt des Senats von Berlin (Public Domain) Ausgabe 1962 (Public Domain)

1V/1962 
Seiten 
Nr. 36 
Anlage 3 
Der Senator 
für Arbeit und Sozialwesen 
GeschZ.: Soz III A 22-4599 
Berlin-Wilmersdorf, den 
Fehrbelliner Platz 1 
Fernruf: 87 05 91, App. 5247 
196. 
Bewilligungsbescheid 
An 
Berlin 
Betr.: SK-Darlehen für das Grundstück Berlin ..... 
Eigentümer 
Auf Ihren Antrag VOM eek dee iu WIFrd Ihnen hiermit zur Schaffung von 
See Miet - Wohnung - en auf dem obenbezeichneten Grundstück ein Darlehen in Höhe von 
(in Worten: 
a... DM. 
as. Deutsche Mark) 
nach Maßgabe der Verwaltungsvorschriften über die Wohnungsfürsorge für Schwerbeschädigte und Kriegshinter- 
bliebene vom 22. Februar 1962 (Amtsblatt für Berlin S. 266) unter folgenden Bedingungen bewilligt: 
l. Das SK-Darlehen ist zu verwenden „............ 
Das SK-Darlehen wird zinslos gewährt. Es wird von der Wohnungsbau-Kreditanstalt Berlin ausgezahlt und 
verwaltet. 
3... Das SK-Darlehen ist wie folgt zu tilgen: 
L vom Hundert des Darlehnsbetrages ist am 31. März, 
1 vom Hundert des Darlehnsbetrages am 30. September jeden Jahres 
’Zu zahlen. 
Die Tilgung beginnt mit dem auf die Auszahlung des Darlehens folgenden 1. April oder 1. Oktober. 
Daneben ist ein laufender Verwaltungskostenbeitrag von % vom Hundert jährlich vom ursprünglichen Dar- 
lehnsbetrag zu entrichten. Die Verpflichtung zur Zahlung des Verwaltungskostenbeitrages beginnt mit dem 
Tage der Inanspruchnahme des SK-Darlehens. 
Das SK-Darlehen ist durch Eintragung eines Grundpfandrechtes auf dem Baugrundstück für das Land Berlin 
in der von der Wohnungsbau-Kreditanstalt Berlin zu bestimmenden Rangstelle zu sichern. 
Bei dem im Range vorgehenden Grundpfandrecht und bei dem zugunsten Berlins (WBK) neu bestellten 
Grundpfandrecht sind Löschungsvormerkungen zugunsten des Landes Berlin gemäß 8 1179 BGB in das 
Grundbuch einzutragen. 
Der Darlehnsbewilligungsbescheid kann widerrufen oder das ganz oder teilweise ausgezahlte Darlehen zurück- 
gefordert werden, wenn insbesondere 
a) es nicht bis ZUM ee. DEStiMMUNgSgemäß verwendet worden ist, 
b) die vorgeschriebene Sicherung nicht durchgeführt worden ist, . 
c) der Bewilligungsbescheid oder die Darlehnszusage über das öffentliche Baudarlehen widerrufen oder das 
öffentliche Baudarlehen fristlos gekündigt wird, 
d) gegen die Bestimmungen dieses Bewilligungsbescheides verstoßen worden ist. 
Im Auftrage 
Beglaubigt: 
0 
Mag 
41)
	        
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