1V/1962
Seiten
Nr. 36
Anlage 3
Der Senator
für Arbeit und Sozialwesen
GeschZ.: Soz III A 22-4599
Berlin-Wilmersdorf, den
Fehrbelliner Platz 1
Fernruf: 87 05 91, App. 5247
196.
Bewilligungsbescheid
An
Berlin
Betr.: SK-Darlehen für das Grundstück Berlin .....
Eigentümer
Auf Ihren Antrag VOM eek dee iu WIFrd Ihnen hiermit zur Schaffung von
See Miet - Wohnung - en auf dem obenbezeichneten Grundstück ein Darlehen in Höhe von
(in Worten:
a... DM.
as. Deutsche Mark)
nach Maßgabe der Verwaltungsvorschriften über die Wohnungsfürsorge für Schwerbeschädigte und Kriegshinter-
bliebene vom 22. Februar 1962 (Amtsblatt für Berlin S. 266) unter folgenden Bedingungen bewilligt:
l. Das SK-Darlehen ist zu verwenden „............
Das SK-Darlehen wird zinslos gewährt. Es wird von der Wohnungsbau-Kreditanstalt Berlin ausgezahlt und
verwaltet.
3... Das SK-Darlehen ist wie folgt zu tilgen:
L vom Hundert des Darlehnsbetrages ist am 31. März,
1 vom Hundert des Darlehnsbetrages am 30. September jeden Jahres
’Zu zahlen.
Die Tilgung beginnt mit dem auf die Auszahlung des Darlehens folgenden 1. April oder 1. Oktober.
Daneben ist ein laufender Verwaltungskostenbeitrag von % vom Hundert jährlich vom ursprünglichen Dar-
lehnsbetrag zu entrichten. Die Verpflichtung zur Zahlung des Verwaltungskostenbeitrages beginnt mit dem
Tage der Inanspruchnahme des SK-Darlehens.
Das SK-Darlehen ist durch Eintragung eines Grundpfandrechtes auf dem Baugrundstück für das Land Berlin
in der von der Wohnungsbau-Kreditanstalt Berlin zu bestimmenden Rangstelle zu sichern.
Bei dem im Range vorgehenden Grundpfandrecht und bei dem zugunsten Berlins (WBK) neu bestellten
Grundpfandrecht sind Löschungsvormerkungen zugunsten des Landes Berlin gemäß 8 1179 BGB in das
Grundbuch einzutragen.
Der Darlehnsbewilligungsbescheid kann widerrufen oder das ganz oder teilweise ausgezahlte Darlehen zurück-
gefordert werden, wenn insbesondere
a) es nicht bis ZUM ee. DEStiMMUNgSgemäß verwendet worden ist,
b) die vorgeschriebene Sicherung nicht durchgeführt worden ist, .
c) der Bewilligungsbescheid oder die Darlehnszusage über das öffentliche Baudarlehen widerrufen oder das
öffentliche Baudarlehen fristlos gekündigt wird,
d) gegen die Bestimmungen dieses Bewilligungsbescheides verstoßen worden ist.
Im Auftrage
Beglaubigt:
0
Mag
41)