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Volume 21. August 1961

Full text: Dienstblatt des Senats von Berlin (Public Domain) Ausgabe 1961 (Public Domain)

1V/1961 
N Seite 87 
Nr. 66 
|_1V-66 | Fernruf: 870551 - (35) 43.01° | 14.7, 1961 | 
An die Bezirksämter — Soz, Jug u. Sport, Ges — 
Bundessozialhilfegesetz 
Das Bundessozialhilfegesetz vom 30. Juni 1961 ist im GVBI 
1961 S. 888 verkündet worden. 
Den Text des Gesetzes gebe ich nachstehend zum Dienst 
gebrauch bekannt. 
In Vertretung 
Wehlitz 
Anlage 
(BGBl. S. 815) 
Bundessozialhilfegesetz 
(BSHG) U. 
Vom 30. Juni 1961. 
Inhaltsübersicht 
Allgemeines .......... 
Hilfe zum Lebensunterhalt 
Personenkreis, Gegenstand der Hilfe ........ 
Hilfe zur ArBeit. u. : un KR KR ER NE Eee a 
Form und. Maß der Leistungen. ..,.00.00000u 4 
Folgen bei Arbeitsscheu und unwirtschaftlichem 
Verhalten „0 Kr HEHE LREKENFERE Oel 
Hilfe in besonderen Lebenslagen 
a A A 
Hilfe zum Aufbau oder zur Sicherung der Le- 
bensgrundläge 0er en WER 
Ausbildungshilfe 2.004. WEL eK EHRE ne 
Vorbeugende Gesundheitshilfe .............. 
Krankenhilfe Ze KEEee HOME 
Hilfe für werdende Mütter und Wöchnerinnen 
Eingliederungshilfe für Behinderte ......... 
Tuberkulosehilfe 40.0 EL EEE EEE 
Biindenhilfe 4... 04 E 
Hilfe zur FÜege 14.42 ıH4 EHE ME Hl A nenn 
Hilfe zur Weiterführung des Haushalts ...... 
Hilfe für Gefährdete ... ET 
ANCHHIIe aaa Ka nn ER 
Einsatz des Einkommens und des Vermögens 
Allgemeine Bestimmungen über den Einsatz 
des: BinkommenS! 44... 0 LOEWE 
Einkommensgrenzen für die Hilfe in besonde- 
ren ‚Lebenslagen. 2.040 
Einsatz des VermögenS .....4..00.00« 4 
Verpflichtungen anderer .... 
Kostenersafz ......0.000405RG KK EG 
Einrichtungen, Zusammenarbeit ......... .. 
Träger der Sozialhilfe ........... 3% 
Kostenerstattung zwischen den Trägern der 
Sozialhilfe: 0.000000 ee EEE NER 
Verfahrensbestimmungen ........0.0.000100744 
Sonstige Bestimmungen ... 
Sonderbestimmungen für Personen mit körper- 
licher Behinderung ......0.0.0.000000000004 
Tuberkulosebekämpfung 
außerhalb der Sozialhilfe 
Sonderbestimmungen für Träger der Tuber- 
kulosehilfe, die nicht Träger der Sozialhilfe 
. EU . . „x. 127 bis. 131 
Unterabschnitt 2 Sonderbestimmungen für sonstige zur Tuber- 
kulosebekämpfung verpflichtete Stellen ... 132 bis 138 
Abschnitt 14 Übergangs- und Schlußbestimmungen 139 bis 153 
1) Ändert Bundesgesetzbl. III 240-1, 241-1, 361-1, 362-1. 
Abschnitt 1 
Abschnitt 2 
Unterabschnitt 1 
Unterabschnitt 2 
Unterabschnitt 3 
Unterabschnitt 4 
Abschnitt 3 
Unterabschnitt 1 
Unterabschnitt 2 
Unterabschnitt 3 
Unterabschnitt 4 
Unterabschnitt 5 
Unterabschnitt 6 
Unterabschnitt 7 
Unterabschnitt 8 
Unterabschnitt 9 
Unterabschnitt 10 
Unterabschnitt 11 
Unterabschnitt 12 
Unterabschnitt 13 
Abschnitt 4 
Unterabschnitt 1 
Unterabschnitt 2 
Unterabschnitt 3 
Abschnitt 5 
Abschnitt 6 
Abschnitt 7 
Abschnitt 8 
Abschnitt 9 
Abschnitt 10 
Abschnitt 11 
Abschnitt 12
	        
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