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Volume 21. August 1961

Full text: Dienstblatt des Senats von Berlin (Public Domain) Ausgabe 1961 (Public Domain)

IV/1961 | 
Seite 86 
Nr. 65 
Für Berlin-Besuche von Schulklassen und Gruppen gilt fol- 
gendes: 
L 
Einrichtung einer Betreuungsstelle für Berlin-Besuche 
beim Senator für Volksbildung —- 1a Ve - 
Um den vielseitigen Aufgaben gerecht zu werden, die sich 
aus den Berlin-Besuchen ergeben, ist eine Betreuungsstelle 
für Berlin-Besuche beim Senator für Volksbildung — Abt. II - 
eingerichtet worden, deren Tätigkeit unter IV. im einzel- 
nen dargelegt wird. 
MH. ge 
Auskunftserteilung und Anmeldung 
Für die Beantwortung von Anfragen ist die Betreu- 
ungsstelle für Berlin-Besuche beim Senator für Volks- 
bildung zuständig. 
Anmeldungen der vorgenannten Besuchergruppen zu 
Berlin-Besuchen, die bei anderen Senatsverwaltungen, 
bei den Bezirksämtern oder anderen Einrichtungen des 
Landes Berlin eingehen, sind mit allen ggf. beigefügten 
Anlagen unverzüglich der Betreuungsstelle für Berlin- 
Besuche beim Senator für Volksbildung zuzuleiten. 
Anfragen von Gruppen auswärtiger Jugendverbände 
sind wie bisher an die Senatsverwaltung für Jugend 
und Sport weiterzuleiten, die für die Betreuung dieses 
Personenkreises zuständig ist. . 
IT. 
Unterbringung 
In allen Fragen der Unterbringung und Verpflegung wen- 
den sich die Besucher wie bisher an die „Zentrale Quartier- 
vermittlungsstelle“ beim Senator für Jugend und Sport. Bei 
Lehrergruppen übernimmt auf Wunsch der Senator für 
Volksbildung — I1aL — die Quartiervermittlung. 
IV. 
Betreuung 
Die Betreuungsstelle für Berlin-Besuche beim Senator für 
Volksbildung hat die Aufgabe, 
a) die organisatorische Vorbereitung der Berlin-Besuche, 
soweit sie nicht die Quartiervermittlung betrifft, 
durchzuführen, 
alle Besuchergruppen bei der Programmgestaltung zu 
beraten, 
die Aufnahme der aus politischer Sicht unerläßlichen 
Programmpunkte sicherzustellen, 
bei der Durchführung einzelner Programmpunkte 
organisatorische Hilfe zu leisten und 
die zur Erlangung. des beantragten Zuschusses be- 
nötigte Bestätigung des Programms vorzunehmen. 
NV. 
Mitwirkung der Bezirksämter, Schulen, Hoch- und 
Fachschulen, Volkshochschulen sowie der studentischen 
Einrichtungen bei der Betreuung 
Für die Betreuung der westdeutschen Schulklassen 
werden Studienreferendare oder Lehrer außerhalb ihrer 
Unterrichtszeit herangezogen. Sie empfangen und be- 
raten die Gruppen, begleiten sie — soweit erforderlich 
und. vertretbar — und bleiben für die Dauer des Auf- 
enthalts mit ihnen in Verbindung. Am Tage vor der 
Abreise führen sie mit den westdeutschen Besuchern 
ein Schlußgespräch durch, bei dem vor allem die in 
Berlin gewonnenen Eindrücke geordnet, geklärt und 
zusammengefaßt werden. 
Die Senatsverwaltung für Volksbildung - leitet mög- 
lichst frühzeitig das Programm für den Berlin-Besuch 
einem Bezirksamt zu; das Bezirksamt kann Ergän- 
zungen einfügen. Das ergänzte Programm wird inner- 
halb einer Woche an die Senatsverwaltung für Volks- 
bildung zurückgereicht. Das Bezirksamt bestimmt den 
Lehrer oder im Einvernehmen mit dem Seminarleiter 
den Studienreferendar für die Betreuung der Gastklasse 
und sucht die Berliner Partnerklasse aus. Auf die Be- 
nennung einer Partnerklasse kann in besonderen Fällen 
verzichtet werden; ein Betreuer ist stets heranzuziehen 
wenn die Besucherklasse Zuschüsse nach dem Bundes- 
jugendplan erhält. 
Der Betreuer führt die Begegnung der Gastklasse mit 
der Partnerklasse herbei. Die Zusammenkünfte, die in 
der Regel unter Leitung des Klassenleiters der Berliner 
Partnerklasse stattfinden, sind zeitlich so einzurichten, 
daß sie den Unterricht nicht stören. Ausgenommen 
hiervon sind Veranstaltungen, die auf Grund bereits be- 
stehender Kontakte im Einvernehmen mit dem Schul- 
leiter vereinbart wurden. (z. B. Besichtigung einer 
Schule, Teilnahme der Gastklasse am Unterricht, ge- 
Mmeinsame Wanderung oder Dampferfahrt, Teilnahme 
an einem Schulfest usw.). 
Nach Möglichkeit werden einzelne Besucherklassen 
vom Bezirksbürgermeister, von Bezirksstadträten oder 
Schulräten empfangen oder nehmen an einer Sitzung 
des Berliner Schülerparlaments bzw. des Berufsschul- 
parlaments teil. 
Nach Eingang des durch die Bezirksämter ergänzten 
Programms legt die Senatsverwaltung für Volksbil- 
dung das endgültige Besuchsprogramm fest und über- 
mittelt es der westdeutschen Gastklasse und dem be- 
treffenden Bezirksamt (in dreifacher Ausfertigung: für 
das Bezirksamt, den Betreuer und die Partnerklasse). 
Zur Betreuung. der Studierenden der Universitäten, 
Hoch- und Fachschulen (außer Bibliothekarschulen) 
stehen unter Mitwirkung der entsprechenden Berliner 
studentischen Einrichtungen geeignete Partnergruppen 
zur Verfügung, die von der Betreuungsstelle auf 
Wunsch vermittelt werden. Das Besuchsprogramm wird 
im Zusammenwirken: zwischen der Senatsverwaltung 
für Volksbildung und der betreuenden Stelle festgelegt. 
Volkshochschulgruppen und Studierende der Biblio- 
thekarschulen werden unter Mitwirkung von Vbildg 
IIIb betreut. 
Die Betreuung der Lehrergruppen und der Gruppen der 
Studienreferendare vermittelt das Referat II a L in Zu- 
sammenarbeit mit der Betreuungsstelle. 
> 
5 
6 
VL. 
Finanzierung 
Die Finanzierung des Berlin-Besuchs ist Sache der Be- 
sucher selbst und der für sie zuständigen westdeutschen 
Dienststellen. 
Den Bezirksämtern können zur Deckung von Auslagen, 
die den Partnerklassen gelegentlich durch Bewirtung 
oder andere gemeinsame Veranstaltungen‘ mit der 
Gastklasse entstehen, Mittel aus HUA B20 10/35 400 
zur auftragsweisen Bewirtschaftung übertragen wer- 
den. Die Höhe der für diesen Zweck bereitgestellten 
Mittel wird den Bezirksämtern rechtzeitig mitgeteilt. 
Die betreuenden Studienreferendare oder Lehrer er- 
halten aus Mitteln des Bundesjugendplanes für die voll- 
ständige Betreuung einer westdeutschen Gastklasse 
einen Betrag von 25,— DM, soweit die Klasse für die 
Berlin-Fahrt Zuschüsse aus dem Bundes- oder Landes- 
jugendplan in Anspruch nimmt und dies durch den 
erforderlichen Vorbescheid nachgewiesen hat. Ö 
Diese Mittel — aus HUA B 20 10/35 401 — werden den 
Bezirksämtern ebenfalls zur auftragsweisen Bewirt- 
Schaftung übertragen. r 
In besonderen Fällen kann Vbildg III b für Volkshoch- 
schulgruppen die Finanzierung einzelner Programm- 
punkte übernehmen, 
VII. 
Berichtswesen 
Die Berliner Betreuer der auswärtigen Besucherklassen 
bzw. -gruppen berichten in Kurzform (Vordruck 
Vbildg II — 1685) über das Ergebnis der durchgeführten 
Betreuung. Die Berichte sind auf dem Dienstweg an die 
Senatsverwaltung für Volksbildung — II a V e — ein- 
zureichen. 
Beschwerden sind mir zur unmittelbaren Bearbeitung 
zuzuleiten. 
Diese Verfügung tritt sofort in Kraft und gilt gemäß 8 6 
Abs. 3 AZG bis zum 31. Dezember 1965. S 
Die Verfügung vom 26. Februar 1958 (Dbl I11/1958 Nr. 20 
— Schulrecht S.V H 1/5) wird hiermit aufgehoben. 
Prof. Dr. Tiburtius
	        
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