IV/1961 |
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Nr. 65
Für Berlin-Besuche von Schulklassen und Gruppen gilt fol-
gendes:
L
Einrichtung einer Betreuungsstelle für Berlin-Besuche
beim Senator für Volksbildung —- 1a Ve -
Um den vielseitigen Aufgaben gerecht zu werden, die sich
aus den Berlin-Besuchen ergeben, ist eine Betreuungsstelle
für Berlin-Besuche beim Senator für Volksbildung — Abt. II -
eingerichtet worden, deren Tätigkeit unter IV. im einzel-
nen dargelegt wird.
MH. ge
Auskunftserteilung und Anmeldung
Für die Beantwortung von Anfragen ist die Betreu-
ungsstelle für Berlin-Besuche beim Senator für Volks-
bildung zuständig.
Anmeldungen der vorgenannten Besuchergruppen zu
Berlin-Besuchen, die bei anderen Senatsverwaltungen,
bei den Bezirksämtern oder anderen Einrichtungen des
Landes Berlin eingehen, sind mit allen ggf. beigefügten
Anlagen unverzüglich der Betreuungsstelle für Berlin-
Besuche beim Senator für Volksbildung zuzuleiten.
Anfragen von Gruppen auswärtiger Jugendverbände
sind wie bisher an die Senatsverwaltung für Jugend
und Sport weiterzuleiten, die für die Betreuung dieses
Personenkreises zuständig ist. .
IT.
Unterbringung
In allen Fragen der Unterbringung und Verpflegung wen-
den sich die Besucher wie bisher an die „Zentrale Quartier-
vermittlungsstelle“ beim Senator für Jugend und Sport. Bei
Lehrergruppen übernimmt auf Wunsch der Senator für
Volksbildung — I1aL — die Quartiervermittlung.
IV.
Betreuung
Die Betreuungsstelle für Berlin-Besuche beim Senator für
Volksbildung hat die Aufgabe,
a) die organisatorische Vorbereitung der Berlin-Besuche,
soweit sie nicht die Quartiervermittlung betrifft,
durchzuführen,
alle Besuchergruppen bei der Programmgestaltung zu
beraten,
die Aufnahme der aus politischer Sicht unerläßlichen
Programmpunkte sicherzustellen,
bei der Durchführung einzelner Programmpunkte
organisatorische Hilfe zu leisten und
die zur Erlangung. des beantragten Zuschusses be-
nötigte Bestätigung des Programms vorzunehmen.
NV.
Mitwirkung der Bezirksämter, Schulen, Hoch- und
Fachschulen, Volkshochschulen sowie der studentischen
Einrichtungen bei der Betreuung
Für die Betreuung der westdeutschen Schulklassen
werden Studienreferendare oder Lehrer außerhalb ihrer
Unterrichtszeit herangezogen. Sie empfangen und be-
raten die Gruppen, begleiten sie — soweit erforderlich
und. vertretbar — und bleiben für die Dauer des Auf-
enthalts mit ihnen in Verbindung. Am Tage vor der
Abreise führen sie mit den westdeutschen Besuchern
ein Schlußgespräch durch, bei dem vor allem die in
Berlin gewonnenen Eindrücke geordnet, geklärt und
zusammengefaßt werden.
Die Senatsverwaltung für Volksbildung - leitet mög-
lichst frühzeitig das Programm für den Berlin-Besuch
einem Bezirksamt zu; das Bezirksamt kann Ergän-
zungen einfügen. Das ergänzte Programm wird inner-
halb einer Woche an die Senatsverwaltung für Volks-
bildung zurückgereicht. Das Bezirksamt bestimmt den
Lehrer oder im Einvernehmen mit dem Seminarleiter
den Studienreferendar für die Betreuung der Gastklasse
und sucht die Berliner Partnerklasse aus. Auf die Be-
nennung einer Partnerklasse kann in besonderen Fällen
verzichtet werden; ein Betreuer ist stets heranzuziehen
wenn die Besucherklasse Zuschüsse nach dem Bundes-
jugendplan erhält.
Der Betreuer führt die Begegnung der Gastklasse mit
der Partnerklasse herbei. Die Zusammenkünfte, die in
der Regel unter Leitung des Klassenleiters der Berliner
Partnerklasse stattfinden, sind zeitlich so einzurichten,
daß sie den Unterricht nicht stören. Ausgenommen
hiervon sind Veranstaltungen, die auf Grund bereits be-
stehender Kontakte im Einvernehmen mit dem Schul-
leiter vereinbart wurden. (z. B. Besichtigung einer
Schule, Teilnahme der Gastklasse am Unterricht, ge-
Mmeinsame Wanderung oder Dampferfahrt, Teilnahme
an einem Schulfest usw.).
Nach Möglichkeit werden einzelne Besucherklassen
vom Bezirksbürgermeister, von Bezirksstadträten oder
Schulräten empfangen oder nehmen an einer Sitzung
des Berliner Schülerparlaments bzw. des Berufsschul-
parlaments teil.
Nach Eingang des durch die Bezirksämter ergänzten
Programms legt die Senatsverwaltung für Volksbil-
dung das endgültige Besuchsprogramm fest und über-
mittelt es der westdeutschen Gastklasse und dem be-
treffenden Bezirksamt (in dreifacher Ausfertigung: für
das Bezirksamt, den Betreuer und die Partnerklasse).
Zur Betreuung. der Studierenden der Universitäten,
Hoch- und Fachschulen (außer Bibliothekarschulen)
stehen unter Mitwirkung der entsprechenden Berliner
studentischen Einrichtungen geeignete Partnergruppen
zur Verfügung, die von der Betreuungsstelle auf
Wunsch vermittelt werden. Das Besuchsprogramm wird
im Zusammenwirken: zwischen der Senatsverwaltung
für Volksbildung und der betreuenden Stelle festgelegt.
Volkshochschulgruppen und Studierende der Biblio-
thekarschulen werden unter Mitwirkung von Vbildg
IIIb betreut.
Die Betreuung der Lehrergruppen und der Gruppen der
Studienreferendare vermittelt das Referat II a L in Zu-
sammenarbeit mit der Betreuungsstelle.
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VL.
Finanzierung
Die Finanzierung des Berlin-Besuchs ist Sache der Be-
sucher selbst und der für sie zuständigen westdeutschen
Dienststellen.
Den Bezirksämtern können zur Deckung von Auslagen,
die den Partnerklassen gelegentlich durch Bewirtung
oder andere gemeinsame Veranstaltungen‘ mit der
Gastklasse entstehen, Mittel aus HUA B20 10/35 400
zur auftragsweisen Bewirtschaftung übertragen wer-
den. Die Höhe der für diesen Zweck bereitgestellten
Mittel wird den Bezirksämtern rechtzeitig mitgeteilt.
Die betreuenden Studienreferendare oder Lehrer er-
halten aus Mitteln des Bundesjugendplanes für die voll-
ständige Betreuung einer westdeutschen Gastklasse
einen Betrag von 25,— DM, soweit die Klasse für die
Berlin-Fahrt Zuschüsse aus dem Bundes- oder Landes-
jugendplan in Anspruch nimmt und dies durch den
erforderlichen Vorbescheid nachgewiesen hat. Ö
Diese Mittel — aus HUA B 20 10/35 401 — werden den
Bezirksämtern ebenfalls zur auftragsweisen Bewirt-
Schaftung übertragen. r
In besonderen Fällen kann Vbildg III b für Volkshoch-
schulgruppen die Finanzierung einzelner Programm-
punkte übernehmen,
VII.
Berichtswesen
Die Berliner Betreuer der auswärtigen Besucherklassen
bzw. -gruppen berichten in Kurzform (Vordruck
Vbildg II — 1685) über das Ergebnis der durchgeführten
Betreuung. Die Berichte sind auf dem Dienstweg an die
Senatsverwaltung für Volksbildung — II a V e — ein-
zureichen.
Beschwerden sind mir zur unmittelbaren Bearbeitung
zuzuleiten.
Diese Verfügung tritt sofort in Kraft und gilt gemäß 8 6
Abs. 3 AZG bis zum 31. Dezember 1965. S
Die Verfügung vom 26. Februar 1958 (Dbl I11/1958 Nr. 20
— Schulrecht S.V H 1/5) wird hiermit aufgehoben.
Prof. Dr. Tiburtius