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Volume 9. Mai 1961

Full text: Dienstblatt des Senats von Berlin (Public Domain) Ausgabe 1961 (Public Domain)

1V/1961 
Seite 40 
N 
Nr. 41 
> 
schwierigen Verhältnisse auf dem _Westberliner 
Wohnungsmarkt sich eine Unterkunft selbst zu. be- 
schaffen. 
E “ 
tägl. monatl.*) 
DM DM 
1,15 34,50 
D 
tägl. monatl.*) 
DM DM 
060 418 
30,— 
39,— 
49,— 
58,50 
69,— 
79,50 
88,50 
90. 
Familienmitglieder über 21 Jahre — außer Ehegatten — 
mit einem eigenen Einkommen zählen als Einzelperson. 
Kindergeld rechnet als Einkommen des Kindes, für das 
es gewährt wird. 
Alleinstehende 
Familien mit 
2 Personen ... 1,75 
3 Personen ... 2,40 
4 Personen ... 3,10 
5 Personen ... 3,85 
6 Personen ... 14,65 
7 Personen ... 5,50 
8 Personen ... 6,40 
9 Personen .... 7,35 
USW. 
52,50 
7 
03 
115,50 
139,50 
165,— 
192,— 
220.50 
Flüchtlingen, die erstmalig in Berlin Arbeit aufnehmen, 
ist für die etwa bei Aufnahme der Arbeit schon ange- 
brochene Arbeitswoche und in den: darauffolgenden 
vollen zwei Arbeitswochen bei Berechnung des Lager- 
kostenbeitrages nur das Einkommen der letzten zwei 
vollen Wochen vor Arbeitsaufnahme zugrunde zu legen 
Vor Berechnung des Lagerkostenbeitrages sind außer 
den in Ziffer 7a oder b aufgeführten Freibeträgen: fol- 
gende Freibeträge vom Einkommen zu berücksichtigen: 
a) 36,— DM ‚monatlich für Arbeitskleidung, Arbeits- 
geräte, Fahrtkosten, 
b) 25% des 50,— DM Wocheneinkommen übersteigen- 
den Betrages bei in Arbeit Stehenden, 
Grundrenten nach dem Bundesversorgungsgesetz 
(BVG) in der Fassung des Ersten Neuordnungs- 
gesetzes vom 27: Juni 1960 (GVBl. S..620), 
Pauschbeträge für Kleider- und Wäscheabnutzung 
nach dem BVG, 
Ehrensold nach $ 11 des Gesetzes über Titel, Orden 
und Ehrenzeichen, 
Mehrbedarfszuschläge im Rahmen der geltenden 
Fürsorgerichtsätze nach allgemeinen fürsorgerecht- 
lichen Bestimmungen. 
Sind  unterhaltspflichtige Angehörige (Ehegatten, 
Eltern), die außerhalb der Haushaltsgemeinschaft der 
in Lagern oder Heimen Untergebrachten leben, zur 
Leistung des Lagerkostenbeitrages heranzuziehen, so 
sollen sie nur zu dem Lagerkostenbeitrag herangezogen 
werden, den der Unterhaltsbedürftige selbst zu zahlen 
hat, und zwar auch dann, wenn der Betrag erst nach- 
träglich eingezogen wird. 
Zahlungen für die empfangenen Leistungen der lager- 
mäßigen Versorgung, die über die vorstehende Regelung 
hinausgehen, sind nicht zu fordern. 
Sofern nach allgemeinen fürsorgerechtlichen Bestim- 
mungen im Einzelfall Erstattungsansprüche gegenüber 
anderen Leistungsträgern bestehen, sind die in 7b an- 
gegebenen Freibeträge, die um die bereits gewährten 
Leistungen (Taschengeld, zusätzliche erstattungs- 
pflichtige Bar- und Sachleistungen, die aus den Freibe- 
trägen zu bestreiten gewesen wären) gemindert wurden, 
bei der Berechnung der erstattungspflichtigen Kosten 
vorweg von dem Renten-, Pensions- 0. ä. Nachzahlungs- 
betrag abzusetzen. 
Diese Verwaltungsvorschriften treten am 1.Mai 1961 
in Kraft. Sie treten mit Ablauf des 30. April 1966 außer 
Kraft. Die Rundverfügungen Nr. 38/1957 sowie die Er- 
gänzung vom 12. August 1957 und Nr. 30/1958 werden 
mit Wirkung vom 1.Mai 1961 aufgehoben. 
*) bei 30 Tagen. 
Freibeträge vom Einkommen, mit denen der sonstige 
Lebensbedarf in eigener Verantwortung bestritten 
werden soll: 
a) Lohn- und Gehaltsempfänger (auch Lehrlinge und 
Empfänger von Krankengeld, sofern aus Arbeits- 
verhältnis heraus krank geworden) 
Empfänger von Alg, Alhi, Renten, Krankengeld, 
Lebensunterhaltsleistung von Angehörigen usw. 
WE LE EL A Ka 
In Vertretung 
Wehlitz 
a 
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Amtliche Mitteilung 
GeschZ.: Inn - Org. Ref. ? - 0630/1 — Fernruf: 87 0591 - (95) 44 61 — 
Betr.: Einziehung eines Ausweises für Vertriebene und Flüchtlinge 
Der am 9. Juni 1959 vom Bezirksamt Steglitz ausgestellte Ausweis 
für Vertriebene und. Flüchtlinge (Ausweis. C 30 012/16 125) des 
Walter Hesse ist durch rechtskräftigen Bescheid des Bezirks- 
amts Wilmersdorf vom 29. Februar 1960 eingezogen worden. 
Schriftleitung: Senatsverwaltung für Inneres - Org. Ref. 2 -, Berlin-Wilmersdorf, Fehrbelliner Platz 2. Fernruf: 870591 - (95) 4461 - 
Reservelager: Senatsverw. f. Arbeit u. Sozialwesen - Soz -, Berlin-Wilmersdorf, Fehrbelliner Platz 1... Fernruf: 870591 - (95) 53 49 - 
Druck: Verwaltungsdruckerei Berlin, Berlin SO 36, Kohlfurter Straße 41-43
	        
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