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Volume 1. November 1961

Full text: Dienstblatt des Senats von Berlin (Public Domain) Ausgabe 1961 (Public Domain)

IV/1961 
Seite 134 | 
Nr. 81—3832 
kommt, das letzte Kalenderjahr. Wird der Antrag auf 
Zweitkindergeld. erstmals in den ersten sechs Monaten 
aines Kalenderjahres gestellt, so. ist Berechnungsjahr, 
auch soweit die Gewährung von. Zweitkindergeld für 
die ersten sechs Monate dieses Kalenderjahres in Be- 
tracht kommt, das letzte Kalenderjahr, wenn der An- 
tragsteller dieses verlangt. Ist eine Veranlagung zur 
Einkommensteuer nur für ein früheres Kalenderjahr 
durchgeführt, so ist Berechnungsjahr das Jahr, für das 
die letzte Veranlagung, durchgeführt ist ($ 2 Abs. 4). 
Berechnungsjahr für die Bewilligung des Kindergeldes 
für 1961 ist das Jahr 1960 ($ 35). 
in Fürsorgeunterstützter hat keinen Anspruch auf 
las Zweitkindergeld, wenn er im Berechnungsjahr ein 
Einkommen von über 7200 DM hatte. 
Der Anspruch auf Zweitkindergeld besteht\für Kinder 
bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres. Das Kinder- 
geld wird bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres 
weitergewährt, wenn der Berechtigte anzeigt, daß das 
Kind entweder für einen Beruf ausgebildet wird oder 
wegen körperlicher oder geistiger Gebrechen außer- 
stande ist, sich selbst zu unterhalten ($ 21 Abs. 5 
KGKG, $ 2 Abs. 1 Satz 2 KGG i. d. F. des 8 10 
Nr. 1 KGEG). 
[n $ 3 sind Ausnahmefälle aufgezählt, in denen ein 
Anspruch auf Zweitkindergeld nicht besteht. Dies gilt 
insbesondere für Personen, die in einem Dienst- oder 
Amtsverhältnis, als Arbeitnehmer oder als Empfänger 
von Versorgungsbezügen von. einem Ööffentlich-recht- 
lichen Träger Kinderzuschläge erhalten. Das gleiche 
gilt, wenn Kinderzulagen aus der gesetzlichen Unfall- 
versicherung oder Kinderzuschüsse aus der gesetzlichen 
Rentenversicherung gewährt werden. Dagegen erhalten 
Personen, die Leistungen nach dem Bundesversorgungs- 
gesetz bekommen, das Zweitkindergeld von der Kin- 
lergeldkasse. 
Die Aufgaben der Kindergeldkasse werden von der 
Bundesanstalt - für Arbeitsvermittlung und Arbeits- 
losenversicherung wahrgenommen (88 8, 13 Abs. 1) 
Das Zweitkindergeld wird auf Antrag gewährt (8 21). 
Die Anträge sind bei dem für den Wohnsitz des 
Berechtigten örtlich zuständigen Arbeitsamt zu stellen, 
das insoweit die Bezeichnung „Außenstelle der Kinder- 
geldkasse‘“ führt. Die Außenstelle entscheidet über die 
Anträge und sendet die Zahlungsunterlagen zur Aus- 
zahlung an die Bundesanstalt für Arbeitsvermittlung 
und Arbeitslosenversicherung weiter. 
Für die einzelnen Wohnbezirke sind zuständig: 
Außenstelle beim Arbeitsamt Wohnbezirk 
Facharbeitsamt IV 
Berlin SW, 
Charlottenstraße 90-94 
Berlin Süd 
Berlin-Neukölln, 
Sonnenallee 262-280 
Berlin Südwest 
Berlin-Lichterfelde-West, 
AHändelplatz 1-2 
Berlin West 
Berlin-Charlottenburg, 
Schloßstraße 1 
Berlin Nord 
Berlin N 65, 
Müllerstraße15-16 
Kreuzberg 
Schöneberg 
Tempelhof 
Neukölln 
Wilmersdorf 
Zehlendorf 
Steglitz 
Charlottenburg 
Spandau 
Tiergarten 
Wedding 
Reinickendorf 
Das Zweitkindergeld wird rückwirkend vom 1. April 
1961 an bewilligt, wenn der Antrag bis zum 30. Juni 
1962 gestellt worden ist ($ 35). Bei Anträgen, die nach 
Jiesem Zeitpunkt eingehen, wird das Kindergeld nur 
rückwirkend für sechs Monate, die vor dem Antrags- 
monat liegen, gewährt (8 6 Abs. 2). 
Das Kindergeld ist auf den Fürsorgebedarf anzurech- 
nen ($ 8 Abs. 1 Satz 2 RGr.- eingefügt durch 8 18 
KGEG). 
10. 
Bezüglich der Nachzahlung für die Monate April bis 
ainschließlich. Oktober 1961 wird auf meinen Schnell- 
brief vom 16, August 1961 verwiesen. 
Ab 1. November 1961 wird das Kindergeld regelmäßig 
für einen Zeitraum von zwei Monaten von der Kinder- 
zeldkasse an die Berechtigten ausgezahlt. Es ist voll 
bei der Bedarfsberechnung zu berücksichtigen. Der 
Zahlungstermin liegt im Einzelfall zwischen Beginn 
und Ende des Bewilligungszeitraumes. Der Zahltag soll 
stets der gleiche sein (z.B..der 1., 7., 18. usw. jeden 
zweiten Monats). Danach kann es vorkommen, daß das 
Kindergeld für November/Dezember beispielsweise erst 
Ende Dezember ausgezahlt wird. In diesem Falle wäre 
für November und Dezember die volle Fürsorgeunter- 
stützung zu gewähren. Das Kindergeld könnte erst bei 
der Bedarfsberechnung für die Monate Januar und 
Februar berücksichtigt werden. 
Werden Zweitkinder nach dem KGKG in geschlossener 
Fürsorge betreut, so bitte ich, den Anspruch auf 
Kindergeld gemäß $ 21a RFV auf den Fürsorge- 
verband überzuleiten. 
11. 
12. 
Entsteht ein Anspruch auf Zweitkindergeld neu, z. B. 
durch Geburt, so sind die Anspruchsberechtigten an- 
zuhalten, das Kindergeld beim zuständigen Arbeitsamt 
zu beantragen. Weigern sich die Berechtigten, ist der 
Antrag gemäß 8 21 Abs. 1 Satz 2 KGKG von dem 
Fürsorgeverband zu stellen. Für den Fall, daß der 
Kindergeldberechtigte nicht einwandfrei feststeht, muß 
die Bestimmung des Berechtigten beim Vormund- 
schaftsgericht beantragt werden ($ 7 KGKG, 8 3 
Abs. 1 KGG). 
Bei Anwendung von Nr. 13 bitte ich darauf zu achten, 
daß die Anträge innerhalb der in Nr. 8 Satz 2 ge- 
nannten Frist gestellt werden, Etwaige Nachzahlungen 
sind durch rechtzeitige Überleitung des Hrsatz- 
anspruches nach $ 21a RFV sicherzustellen. 
Diese Verwaltungsvorschriften treten am 1. September 
1961 in Kraft. Sie treten am 31. August 1966 außer Kraft. 
In Vertretung 
Wehlitz 
} Soz MI C 1a - 4571 
IV-82 ] Fernruf: 87 05 91 - (95). 5366 - 
Jug IB li 
Fernruf: 710511 - (965) 808 - 
An die Bezirksämter — Soz sowie Jug u: Sport — 
Pflegegeldfestsetzung 
für die Orthopädischen Heil-, Lehr- und 
Pflegeanstalten für Körperbehinderte 
in Volmarstein (Ruhr) 
Der Tagespflegesatz für die auf Kosten der öffentlichen 
FWürsorge in den obengenannten Anstalten untergebrachten 
Hilfsbedürftigen, einschließlich der Minderjährigen, wird 
mit Wirkung vom 1. April 1961 wie folgt festgesetzt: 
Für Körperbehinderte, die keiner ‚beson- 
deren Pflege bedürfen (Leichtsieche), .. 8,15 DM 
gehörlose Körperbehinderte in Heimpflege 
Für besonders pflegebedürftige Körper- 
behinderte (Schwersieche), ..- 07.00. 12,20 DM 
gehörlose Körperbehinderte in Berufs- 
ausbildung, 
blinde Körperbehinderte in Heimpflege 
Für Körperbehinderte in Schul- und Be- 
rufsausbildung . .,... 0.4 rt 9,75: DM 
Für Körperbehinderte, die sich in der Berufsausbildung 
oefinden, kann ein Zuschlag in Höhe von 4,05 DM zum 
Tagespflegesatz von 9,75 DM bzw. 12,20 DM berechnet 
werden. 
{ 30. 8. 1961 j 
2.
	        
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