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Volume Nr. 3, 16. März 1989

Full text: Dienstblatt des Senats von Berlin (Public Domain) Ausgabe 1989 (Public Domain)

3.1 
3.1.1 
511.1 
31.12 
3.12 
3.1.3 
3.2 
3.2.1 
Dienstblatt des Senats von Berlin Teil II Nr.3 16. März 1989 
zu einer Gesamtbewertung der Spielprüfung zusam- 3.2.2 Den erwarteten Teilleistungen sind Bewertungseinhei- 
mengefaßt. Die Leistungen des Sechskampfes werden ten zuzuordnen, die unter Berücksichtigung der voraus- 
mit der Leistung der Spielprüfung im Verhältnis 2.1 zur zusetzenden Leistungsfähigkeit der Kandidaten etwa 
Gesamtnote für den Praktischen Teil der Prüfung dem erwarteten zeitlichen Aufwand entsprechen. Die 
zusammengefaßt. Für die Ermittlung der Gesamtnote Teilleistungen sind jeweils einem bestimmten Anforde- 
ist der von dem für. das Schulwesen zuständigen Mit- rungsbereich zuzuordnen; komplexere Teilleistungen 
glied des Senats herausgegebene Berechnungsbogen zu sind dem vorwiegenden Anforderungsbereich zuzuord- 
verwenden. nen. Eine Prüfungsaufgabe entspricht dem geforderten 
Anspruchsniveau, wenn der Umfang der erwarteten 
Leistungen in den Anforderungsbereichen I, II und II 
sich insgesamt etwa. wie 4:5:1 verhält. 
Beim Material ist sorgfältig. darauf zu achten, daß es tat- 
sächlich die gewünschten Auswertungen ermöglicht 
und den vom Kandidaten zu bewältigenden Umfang 
nicht überschreitet. Textverkürzungen müssen kennt- 
lich gemacht werden; die Quelle ist genau anzugeben. 
Schriftlicher (theoretischer) Teil der 
besonderen Fachprüfung 
Aufgabenarten des schriftlichen Teils 
Für den schriftlichen Teil der besonderen Fachprüfung 
sind als Aufgaben „Problemerörterung mit Material“ 
und „Problemerörterung ohne Material“ aus den Berei- 
chen der Sporttheorie, die in den Leistungsteilkursen 
behandelt wurden, zugelassen. 
Als Aufgabe ist in der Regel die Auswertung von Mate- 
rial (Text, Skizze, Grafik, Abbildung; Bildreihe, Tabelle 
u. a.) zu stellen („Problemerörterung mit Material“). Vor- 
gegebene Sachverhalte und Probleme sind anhand die- 
ser Materialien selbständig darzulegen, zu analysieren 
und gegebenenfalls zu vergleichen; die Materialien dür- 
fen in dieser Zusammenstellung im Unterricht nicht 
verwendet worden sein. 
Daneben kann als Aufgabe auch eine Problemerörte- 
rung ohne Material gestellt werden. Dabei sind vorgege- 
bene Sachverhalte und Probleme anhand einer struktu- 
rierten Aufgabenstellung selbständig darzulegen und 
zu analysieren. Auf möglichst enge Beziehung zur 
Sportpraxis ist bei der Aufgabenstellung zu achten. 
Die Prüfungsaufgabe besteht aus zwei jeweils in sich 
zusammenhängenden Aufgaben (Teilaufgaben im Sinn 
von Nummer 9 Abs. 5), die jeweils ca. 50 vom Hundert 
der Gesamtanforderung ausmachen und die Inhalte 
von zwei Kurshalbjahren berücksichtigen. Eine der bei- 
den Teilaufgaben kann eine Problemerörterung ohne 
Material sein. 
Folgende Fertigkeiten und Fähigkeiten sollen überprüft 
werden: Verstehen und Darstellen- des Inhalts der vor- 
gelegten Texte oder Materialien bzw.‘ Darstellen des 
Sachverhalts, Erfassen und Analysieren des Problems, 
Einbringen und Verarbeiten erworbener Kenntnisse, 
Stellungnahme zum Problem und Entwickeln von 
Lösungsentwürfen und Alternativen. Wird eine Bewe- 
gungsanalyse gefordert, soll der Bewegungsablauf 
erkannt, dargestellt und analysiert werden. Die einzel- 
nen Bewegungsphasen sollen in ihrer Bedeutung für 
den Bewegungsablauf beurteilt und der Funktionszu- 
sammenhang erkannt werden. Biomechanische Pro- 
bleme sollen im Zusammenhang mit anderen Bewe- 
gungsabläufen erörtert werden. 
Aufgabenstellung für den schriftlichen Teil 
Bei der Aufgabenkonstruktion sind die drei Anforde- 
rungsbereiche als Hilfsmittel anzuwenden. Die Zuord- 
nung der vom Kandidaten zu erfüllenden Teilleistun- 
gen zu den Anforderungsbereichen wird im Erwar- 
tungshorizont beschrieben; sie ergibt sich aus der Auf- 
gabe und dem didaktischen Zusammenhang mit dem 
vorausgegangenen Unterricht. Hierbei sind sowohl die 
Rahmenpläne als auch Art und Intensität der Behand- 
lung ‚entsprechender Probleme im Unterricht zu 
berücksichtigen. Der Erwartungshorizont enthält stich- 
wortartig konkrete auf die jeweilige Aufgabe bezogene 
inhaltliche‘ Angaben; damit ist - insbesondere im 
Anforderungsbereich III - keine inhaltliche Festlegung 
der erwarteten Leistungen verbunden. 
3.3 
Aufgabenvorschläge für den schriftlichen Teil 
Es sind zwei Aufgabenvorschläge einzureichen, von 
denen das für das Schulwesen zuständige Mitglied des 
Senats einen auswählt. Um der Bedingung zu genügen, 
daß die Aufgabenvorschläge deutliche Alternativen dar- 
stellen müssen, müssen die vier Teilaufgaben beider 
Vorschläge alle drei schon abgeschlossenen Kurshalb- 
jahre gemäß Nummer 3.1.2 dieser Anlage berück- 
sichtigen. Als prüfungsdidaktischer Schwerpunkt ge- 
mäß Nummer 8 gilt das Kurshalbjahr, dessen Inhalte in 
jedem Fall den Kandidaten zur Bearbeitung vorgelegt 
werden. Für die Aufgabenvorschläge ist der Lehrer des 
Teilkurses Sporttheorie des dritten Kurshalbjahres ver- 
antwortlich; er arbeitet erforderlichenfalls mit Lehrern 
anderer Kurshalbjahre zusammen, mit denen er auch 
den didaktischen. Schwerpunkt abstimmt. 
Zur Beschreibung der erwarteten Leistungen der Kan- 
didaten sind für jeden Vorschlag die folgenden Anga- 
ben in einer tabellarischen Aufstellung erforderlich: 
33.1 
3:32 
Nr. des 
Auf- 
gaben- 
teils 
Erwartete 
Teilleistung 
mit kurzer 
Angabe der 
wichtigsten 
Ergebnisse 
Didaktische: 
Zusammen- 
hang mit 
dem voran- 
gegangenen 
Unterricht 
Vorwiegen- | 
der Anfor- 
derungs- 
bereich 
(AB) 
Zugeord- 
nete Be- 
wertungs- 
einheiten 
(BE) 
Für jeden Vorschlag sind am Ende die Summen der Be: 
wertungseinheiten anzugeben, die auf die drei Anforde- 
rungsbereiche entfallen. 
3, 
Verfahrensregelungen für den schriftlichen Teil 
Die vorzeitige Öffnung der Prüfungsaufgabe kann bean- 
tragt werden, wenn die Prüfung schulübergreifend 
durchgeführt wird; dieser Antrag gilt stets. für beide 
Vorschläge. Der Antrag auf vorzeitige Öffnung ist 
zusätzlich auf dem Umschlag zu vermerken. Die Bear- 
beitungszeit beginnt, wenn die Prüfungsaufgabe allen 
Kandidaten vorliegt. Sie beträgt 180 Minuten. 
Bewertung des schriftlichen Teils 
Grundlage für die Bewertung und .des abschließenden 
Gutachtens ist der zum Aufgabenvorschlag formulierte 
Erwartungshorizont (vgl. Nummer. 11 Abs. 2). 
Zu berücksichtigen sind Aspekte der Qualität, Quantität 
und Darstellung. 
3:5 
3.5. 
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