Dienstblatt des Senats von Berlin Teil III Nr.3 16. März 1989
4. Gezieltes Durchführen eines geforderten Gedankenver-‘ 2
suchs an einem bekannten Modell der Informatik 21
Entwickeln von neuen Schaltungen und Gerätezusammen- )
stellungen mittels bekannter Verfahren
Analysieren unbekannter Schaltnetze und Schaltwerke
nach behandelten Methoden
Komponieren formaler Sprachelemente zur syntaktisch 2.2
und semantisch korrekten Wiedergabe einer vorgegebenen |
algorithmischen Problemlösung
Übersetzen der Darstellungsform eines gegebenen Algo-
tithmus oder eines Modells in eine andere
Syntaktisches und semantisches Analysieren eines gegebe-
nen Programms .
Nachweisen der Endlichkeit eines gegebenen Problemlö-
sungsverfahrens
Nachweisen der partiellen Korrektheit eines gegebenen
Algorithmus. bei bekannten Schleifeninvarianten
Bestimmen der funktionalen Spezifikation eines gegebenen
Algorithmus bei. Vergabe der Schleifeninvarianten
13. Abschätzen des Aufwandes eines endlichen Problemlö-
sungsverfahrens
Ersetzen gegebener Kontroll- und Datenstrukturen durch
äquivalente andere ]
Komponieren von bekannten Algorithmen zu neuen Algo-
rithmen
16. Zerlegen eines gegebenen Problems in seine Teilprobleme
17. Vergleichen von Algorithmen und Modellen mit vorgege-
benen Kriterien und Begriffen.
RK“
Praktischer Teil der besonderen Fachprüfung
Der praktische ‚Teil der besonderen Fachprüfung
besteht aus einem Sechskampf und einer Spielprüfung,
die auch eine Prüfung der sportartspezifischen Theorie
(Regelkunde und Taktik) einschließt. .
Der Sechskampf umfaßt sechs verschiedene Übungen
aus den vier Sportarten „Leichtathletik“, Boden- und
Geräteturnen“, „Schwimmen“, „Gymnastik/Musik und
Bewegung“.
Die beim‘ Sechskampf möglichen Übungen ergeben
sich aus den Angaben zu der Leistungsstufe. III der
jeweiligen Sportart -des Rahmenplans für das Fach
Sport; im Schwimmen ist jedoch nur Zeitschwimmen
über 100m, 400m oder 800m zulässig. e
Aus einer Sportart dürfen nur unterschiedliche Übun-
gen gewählt werden. Leichtathletische Übungen müs-
sen verschiedenen im Rahmenplan beschriebenen Fer-
tigkeitsbereichen angehören; Turnübungen müssen an
verschiedenen Geräten geturnt und Gymnastikübun-
gen als Kür-Bewegungsverbindungen mit unterschiedli-
chen Inhalten und/oder unterschiedlichen Geräten
ausgeführt werden. Im Schwimmen gelten Übungen im
Zeitschwimmen über 100m dann-als unterschiedliche
Übungen, wenn sie ‚in'- verschiedenen. Stilarten
geschwommen werden.
Aus ‚einer Sportart dürfen höchstens drei der sechs
Übungen gewählt werden.
Unter den sechs Übungen muß eine Dauerleistungs-
übung sein. Als Dauerleistung gelten in der Leichtathle-
tik Mittel- und Langstreckenläufe sowie im Schwimmen
400 m und 800 m Streckenschwimmen in der Leistungs-
stufe III. Andere Dauerleistungsübungen - auch in
anderen Sportarten - sind nicht zulässig.
r:
2.2.4
C. Anforderungsbereich 111:
Ll. Lösen eines gegebenen Problems durch das Lösen seiner
sämtlichen Teilprobleme
Entwickeln eines Algorithmus zur Lösung einer Problem- 23
klasse, d.h:
— Verallgemeinern der speziellen Problemstellung,
Finden und Verwenden geeigneter Datenstrukturen zur
Wiedergabe der Objekte des Problems und
Finden und Verwenden geeigneter Kontrollstrukturen
zur Beschreibung eines endlichen Lösungsweges;
Bestimmen der Schleifeninvarianten eines gegebenen Algo-
rithmus
Auswerten bzw. Deuten der Ergebnisse eines neuen Experi-
mentes oder Gedankenversuchs
Formulieren einer Vermutung bzw. Hypothese in einem
selbst erkannten Begründungszusammenhang
Selbständiges Beweisen eines Gesetzes
Entwickeln eines Modells zur Beschreibung: bestimmter
Phänomene !
Gezieltes Auswählen und Benutzen eines bekannten
Modells zur Erklärung von Umwelterscheinungen
Abschätzen und Werten der Anwendungsmöglichkeiten von
Methoden und Gesetzen der Informatik auf die Umwelt im 2.5
Rahmen der unterrichtlichen Voraussetzungen.
Die Spielprüfung wird in einer der Sportarten Basket-
ball, Fußball, Handball und Volleyball durchgeführt; sie
besteht aus einer vierteiligen Technikprüfung mit spiel-
nahen und spielrelevanten Aufgaben und einer schriftli-
chen, höchstens 30 Minuten dauernden Überprüfung
der Kenntnisse in sportartspezifischer Theorie (Regel-
kunde und Taktik). Für die Spielprüfung gelten die Vor-
schriften des Rahmenplans für das Fach Sport über die
Abschlußleistung (Leistungsstufe III) in der jeweiligen
Sportart. entsprechend.
Der Kandidat wählt bis spätestens zu einem vom Vorsit-
zenden der Prüfungskommission festgesetzten Zeit-
punkt die Sportarten und Übungen des Sechskampfes
und die Sportart für die Spielprüfung unter Beachtung
der Nummern 2.2 und 2.3 dieser Anlage aus; der vor-
herige Besuch von Kursen in der jeweiligen Sportart ist
nicht Voraussetzung. Der Fachausschuß prüft die Ein-
haltung der Regelungen der Nummern 2.2 und 2.3 die-
ser Anlage.
Die Leistungen werden nach den Kriterien der Lei-
stungsstufe III der jeweiligen Sportart des Rahmen-
plans für das Fach Sport bewertet. Die Leistungen für
die einzelnen Übungen des Sechskampfes werden zu
gleichen Teilen zu einer Gesamtbewertung zusammen-
gefaßt. In der Spielprüfung werden die technischen Lei-
stungen zu gleichen Teilen zu einer Gesamtbewertung
der Technikprüfung, die Ergebnisse der Überprüfung
der Kenntnisse in Regelkunde und Taktik im Verhältnis
1:2 zu einer Gesamtbewertung der Prüfung der sport-
artspezifischen Theorie zusammengefaßt. Die Gesamt-
bewertungen der Technikprüfung und der Prüfung der
sportartspezifischen Theorie werden im Verhältnis 2:1
Anlage 4a — Sport als zweites Prüfungsfach
Teile der Prüfung
Im’ Leistungsfach Sport wird eine besondere Fachprü-
fung durchgeführt; sie besteht aus einem praktischen
und einem schriftlichen (theoretischen) Teil.