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Volume Nr. 3, 16. März 1989

Full text: Dienstblatt des Senats von Berlin (Public Domain) Ausgabe 1989 (Public Domain)

Dienstblatt des Senats von Berlin Teil II Nr. 3 16. März 1989 
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Anlage 3f— Informatik 
zu wesentlichen Begriffen, Regeln und Verfahren zu klären, 
Lösungsstrategien zu erläutern und Teilergebnisse zu kom- 
mentieren. Werden darüber hinausgehende textliche Bei- 
träge verlangt, muß das aus der Aufgabenstellung hervorge- 
hen: 
Aufgabenvorschläge für die schriftliche Prüfung 
3.1 Es sind zwei Aufgabenvorschläge einzureichen, von. denen 
das für das Schulwesen zuständige Mitglied des Senats 
einen auswählt. 
Es sind zur Beschreibung der erwarteten Leistungen der 
Kandidaten die folgenden Angaben in einer tabellarischen 
Aufstellung erforderlich: 
Aufgabenarten der schriftlichen Prüfung : 
Die Prüfungsaufgabe. besteht aus zwei bis vier Teilaufga- 
ben, von denen'in der Regel jede in einzelne Fragen geglie- 
dert ist. Das Kurshalbjahr, das den prüfungsdidaktischen 
Schwerpunkt darstellt, ist mit mehr als. 50 vom Hundert der 
Gesamtanforderung zu berücksichtigen; die im Rahmen- 
plan angegebenen thematischen Schwerpunkte dieses Kur- 
ses sollen durch die eingereichten Vorschläge möglichst 
abgedeckt werden. Inhaltstypische Fragestellungen aus 
mindestens einem anderen Kurshalbjahr sind mit min- 
destens 25 vom Hundert der Gesamtanforderung zu 
berücksichtigen. Die Prüfungsaufgabe ist so anzulegen, daß 
die Benutzung einer Rechenanlage nicht erforderlich ist. 
3.2 
Nr. des 
Auf- 
gaben- 
teils 
Erwartete 
Teilleistung 
mit kurzer 
Angabe der 
wichtigsten 
Ergebnisse 
Didaktischeı 
Zusammen- 
hang mit 
dem voran- 
gegangenen 
Unterricht 
Vorwiegen- 
der Anfor- 
derungs- 
bereich 
(AB) 
Zugeordnete 
Bewertungs- 
einheiten 
(BE) 
2 Aufgabenstellung für die schriftliche Prüfung 
2.1 Bei der Aufgabenkonstruktion sind die drei Anforderungs- 
bereiche als Hilfsmittel anzuwenden. Bei der Zuordnung 
der Teilleistungen zu den Anforderungsbereichen sind 
sowohl die Rahmenpläne als auch die Art und.die Intensität 
der Behandlung entsprechender Probleme im Unterricht zu 
berücksichtigen. 
2.2 Den erwarteten Teilleistungen sind Bewertungseinheiten 
zuzuordnen, die unter Berücksichtigung. der vorauszuset- 
zenden Leistungsfähigkeit der Kandidaten etwa dem erwar- 
teten zeitlichen Aufwand entsprechen. Die Teilleistungen 
sind jeweils einem Anforderungsbereich zuzuordnen. 
Komplexere Teilleistungen sind dem vorwiegenden Anfor- 
derungsbereich zuzuordnen; eine Unterteilung sollte nur 
dann vorgenommen werden, wenn die Teilleistung in selb- 
ständige Arbeitsschritte zerfällt. Die innerhalb eines Vor- 
schlages vorgesehenen Bewertungseinheiten müssen auf- 
einander abgestimmt sein. Die Gesamtsumme der vorgese- 
henen Bewertungseinheiten für einen Aufgabenvorschlag 
soll so groß sein, daß bei der Korrektur die Feinheit der 
Prozentskala ausgenutzt werden kann. Eine Prüfungsauf- 
gabe entspricht dem geforderten Anspruchsniveau, wenn 
der Umfang der erwarteten Leistungen. in den Anforde- 
rungsbereichen I, II und II sich insgesamt etwa wie 4:5:1 
verhält. Beispiele für die Zuordnung von Teilleistungen zu 
den Anforderungsbereichen werden im Anhang gegeben. 
Bei den-nicht dem prüfungsdidaktischen Schwerpunkt ent- 
nommenen Aufgabenteilen ist anzugeben, welchem Kurs- 
halbjahr sie zuzuordnen sind. Für jeden Vorschlag sind am 
Ende die Summen der Bewertungseinheiten anzugeben, 
die einerseits auf die drei Anforderungsbereiche, anderer- 
geits auf die verschiedenen berücksichtigten Kurse entfal- 
len. 
Zur Begründung der Zuweisung der erwarteten Teilleistun- 
gen zu den drei Anforderungsbereichen sind im Rahmen 
der in 3.2 geforderten tabellarischen Aufstellung Angaben 
über die ‚didaktischen Zusammenhänge zwischen Auf- 
gabenstellung und dem vorangegangenen Unterricht unter 
Berücksichtigung der unterrichtlichen Schwerpunktset- 
zung zu machen. Bei Aufgaben aus dem dritten Kurshalb- 
jahr (projektbezogene Kurse) muß insbesondere’ das Pro- 
jektthema genannt und angegeben werden, welche Projekt- 
phasen Schwerpunkt des Unterrichts waren. Es ist möglich, 
gegebenenfalls zusätzliche Angaben außerhalb der in-3.2 
geforderten tabellarischen Aufstellung zu machen; ergän- 
zend können auch entsprechende Teile der Projektdoku- 
mentation beigefügt werden. Werden Aufgabenteile dem 
Anforderungsbereich III zugeordnet, so muß zusätzlich die 
besondere Schwierigkeit der Problemlösung gekennzeich- 
net und prüfungsdidaktisch eingeordnet werden. Hinweise 
auf die Beispiele im Anhang genügen nicht. 
Es ist anzugeben, welche Hilfsmittel bzw. Arbeitsunterla- 
gen (z.B. Befehlslisten, Projektdokumentation) verwendet 
werden dürfen. 
3.3 
23 
Bei der Formulierung der Aufgaben ist anzustreben, daß 
auch unabhängige Einstiege in bestimmte Aufgabenteile 
möglich sind. Insbesondere soll die Bearbeitung von Auf- 
gabenteilen, die den Anforderungsbereichen I oder II 
zugeordnet werden, nur in sehr beschränktem Maße von 
der Lösung von Aufgabenteilen abhängen, die dem Anfor- 
derungsbereich III zugeordnet werden. Am Anfang der 
Aufgabe sollen .keine Teilleistungen erwartet werden, die 
dem Anforderungsbereich III zugeordnet werden. Es ist 
gestattet, Zwischenergebnisse in der Aufgabenstellung 
anzugeben, um eine. unabhängige Bearbeitung sich 
anschließender Aufgabenteile zu. ermöglichen. 
Aus der Formulierung der Aufgaben muß klar hervorge- 
hen, welche Teilleistungen vom Kandidaten gefordert wer- 
den und in welcher Detaillierung sie erwartet werden, es sei 
denn, es. ist prüfungsdidaktisch. gerechtfertigt, hier eine 
selbständige Leistung des Kandidaten zu fordern. Die Glie- 
derung der Aufgaben ist eine prüfungsdidaktische Hilfe; ist 
sine konsequente schrittweise Bearbeitung von Aufgaben- 
teilen möglich, ‚soll nicht weiter gegliedert werden. 
Zur Darstellung. des Lösungsganges durch den Kandidaten 
insbesondere bei Aufgabenteilen, die den Anforderungsbe- 
teichen II und III zugeordnet werden, gehört ein sich auf 
die wesentlichen gedanklichen Lösungsschritte beziehen- 
der Text. Hier sind in angemessener Fachsprache Bezüge 
3.4 
2.4 
A 
Verfahrensregelungen für die schriftliche Prüfung 
Eine vorzeitige Öffnung der Umschläge mit den Aufgaben 
kann nicht beantragt werden. Die Aufgaben werden schrift- 
lich vorgelegt. Die Arbeitszeit beginnt, wenn die Prüfungs- 
aufgabe allen Kandidaten vorliegt und beträgt 180 Minuten; 
sie kann nicht verlängert werden. 
2,5 
5 
Bewertung der schriftlichen Prüfungsarbeiten 
Im Rahmen der allgemeinen Anforderungen an die Korrek- 
tur der Arbeiten (vgl. Nummer 11 Abs. 3) sind die folgen- 
den Grundsätze zu beachten. Richtige Teilergebnisse; Feh- 
ler und-Lücken in der Bearbeitung sind klar zu kennzeich- 
5.1
	        
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