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Volume Nr. 3, 16. März 1989

Full text: Dienstblatt des Senats von Berlin (Public Domain) Ausgabe 1989 (Public Domain)

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Dienstblatt des Senats von Berlin Teil III Nr.3 16. März 1989 
5.1.3 Inhalt 
Zur inhaltlichen Leistung entsprechend den Aufgaben- 
arten gehören: ; 
Textverständnis 
Gewertet wird, inwieweit der Kandidat den ihm vor- 
gelegten Text in den Teilbereichen Thema (Thema und 
Teilthema), Komposition (Aufbau, Gedankenfolge, 
point of view usw.), Stil (Stilmittel, Sprachebenen; Regi- 
ster usw.) und gegebenenfalls Textsorte richtig und dif- 
ferenziert versteht. 3 
Wissen 
Gewertet werden Kenntnisse der Wirkungsweise 
sprachlicher Mittel sowie Kenntnisse im Bereich der 
Landeskunde und der Literatur. 
Urteilen 
Gewertet wird, inwieweit der Kandidat schlüssig argu- 
mentiert und inwieweit er Textaussagen in Beziehung 
zu Sachverhalten setzen und werten kann. 
Bewertung der mündlichen Prüfung 
In der mündlichen Prüfung soll der Kandidat nachwei- 
sen, daß er über die Fähigkeit zu-situationsgerechtem, 
sachlich und sprachlich angemessenem Ausdruck, über 
die Fähigkeit zu selbständiger, zusammenhängender, 
gegliederter Darstellung sowie über Sachkenntnis und 
die Fähigkeit, diese sinnvoll in ein Sachgespräch einzu- 
bringen, verfügt und fähig ist, Fragen zu erfassen, auf 
Einwände und Anregungen einzugehen und relevantes 
Sachvokabular und das notwendige Vokabular der 
Zustimmung, Ablehnung, des Widerspruchs, der Ver- 
knüpfung usw. angemessen anzuwenden. Die Bewer- 
tung erfolgt in dem Bereich „Sprachliche Leistung“ 
nach den Kriterien Aussprache, Wortschatz, Struktu- 
ren, Geläufigkeit/kommunikative Kompetenz; sie 
erfolgt in dem Bereich „Inhaltliche Leistung“ nach den 
Kriterien Textverständnis, Wissen/Anwenden, Pro- 
blemverständnis/Urteilen. 
5.1.3.2 
5.2 
5.2.1 
Ermittlung der Gesamtnote 
Die Bereiche „Ausdrucksvermögen“, „Sprachliche 
Richtigkeit“ und „Inhalt“ werden im Verhältnis 1:1:1 
gewertet. 
Ist die Punktsumme für die Leistungen in den Teilberei- 
chen „Sprachliche Richtigkeit“ und „Ausdrucksvermö- 
gen“ kleiner als sechs Punkte, so kann die Gesamtnote 
nicht besser als ausreichend (sechs Punkte) lauten. Ist 
die Punktsumme für die Leistungen in den Teilberei- 
chen „Sprachliche Richtigkeit“ und „Ausdrucksvermö- 
gen“ kleiner als zwei Punkte, so kann die Gesamtnote 
nicht besser als mangelhaft (drei Punkte) lauten. Ist die 
Leistung im Teilbereich „Inhalt“ ungenügend (null 
Punkte), so kann die Gesamtnote nicht besser als man- 
gelhaft (drei Punkte) lauten; dies trifft insbesondere 
dann zu, wenn die Ausführungen des Kandidaten sich 
nicht auf die Aufgabenstellung beziehen. 
Die Wortzahl muß vom korrigierenden Lehrer über- 
prüft werden; Zitate sind dabei nicht zu berücksichti- 
gen. Fehler in zitierten Stellen werden angestrichen, 
aber nicht gewertet. Wird die Mindestwortzahl um 
mehr als 100 Wörter unterschritten, so ist das Gesamt- 
urteil um eine Notenstufe (drei Punkte) herabzusetzen; 
wird in Ausnahmefällen hiervon abgewichen, so ist dies 
zu begründen. 
Anhang zu Anlage 1 b — Englisch 
5:2.2 
Fehlerindex 
Note 
Punkte 
Fehlerindizes (in vom Hundert) 
Leistungs- ! |\Grundkurs- 
fach fach 
(ab (2. Fremd- 
Klasse 7) sprache) 
Leistungs- 
fach 
(2. Fremd- 
sprache) 
Grundkurs- 
fach 
(1. Fremd- 
sprache) 
5.2.3 
» 
‚7 
| (plus) | 
| (minus). 
ES 
15 
14 
13 
; 
0-02 
0,3-0,6 
0.7-0.9 
0 -0,3 
0,4-0,7 
0.8-1.1 
0 -0,4 
0,5-0,9 
10-13 
2 (plus) 12 
2 11 
2 (minus) 10 
% 
1,0-1.2 
13-16 
17.109 
1,2-1.5 
1,6-1,9 
20-272 
14-17 
1,8-2,2 
23-26 
Aufgaben der mündlichen Prüfung 
Die erste dem Kandidaten vorgelegte Aufgabe besteht 
aus einem ihm unbekannten Text. Die Entscheidung, 
welchem der beiden zur Verfügung stehenden Kurs- 
halbjahre diese Aufgabe entnommen wird, trifft. der 
Prüfer. Der Kandidat muß sich zum Text zusammen- 
hängend äußern. Der Text soll eine Länge von 250 Wör- 
tern nicht überschreiten. Dem Text sind zwei oder drei 
Arbeitsaufträge und gegebenenfalls Vokabelerklärun- 
gen anzufügen. Der vorgelegte Text muß dem Schwie- 
rigkeitsgrad der im letzten. Kurshalbjahr bearbeiteten 
Texte entsprechen. Bei der Vorbereitung ist dem Kandi- 
daten ein einsprachiges Wörterbuch zur Verfügung zu 
stellen. Die zweite Aufgabe besteht aus einem Thema. 
Das Prüfungsgespräch darüber kann auch von einem 
Bild (Cartoon) ausgehen. Es wird erwartet, daß der Kan- 
didat auf größere sachliche Zusammenhänge eingeht. 
Die Prüfung wird mit Ausnahme der Erörterung sprach- 
licher Unklarheiten in Englisch durchgeführt. 
3 (plus) 9 
3 8 
3 (minus) 7 
4 (plus) 6 | 3,0-3,2 
1 5 3,3-3,6 
4 (minus) 4 3.7-3.9 
5 (plus) 3 ' 
5 Se 2 
5 (minus) 1 
24-27 
28-31 
32-35 
2:7-3,0 
3:1-3,5 
3.6-3.9 
3,6-3,9 
4,0-4,3 
44-47 
4,0-4,3 
4,4-4,8 
49-52 
4,8-5,1 
5,2-5,5 
5 6-59 
5,3-5,6 
5,7-6,1 
6,2-6,5 
ab 6:6 
6 
0 
ab 5.0 
ab 6.0 
Für Teilnehmer an der Abiturprüfung am Abendgymnasium 
oder an den Kollegs sowie der Abiturprüfung für Nichtschü- 
ler gilt für das Leistungsfach. Spalte 2, für ein Grundkursfach 
Spalte 3.
	        
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