Dienstblatt des Senats vonBerlin ! zn
Teil Il — Schulwesen, Wissenschaft,
Kultur ;
Nr. 1
Berlin, den 3. Februar 1988
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BERLIN
Seite
Allgemeine Anweisung über Entgelte für die Teilnahme an Veranstaltungen der Volkshochschulen Berlins (Entgelt-
ordnung der Volkshochschulen - EntO VHS) ............ DE A FE EC
Rundschreiben über Bewerbung für den Auslandsschuldienst .........
Hinweise auf Stellenausschreibungen ...........
Abschluß des Dienstblatt-Jahrgangs 1987 .......
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Der Senat von Berlin
hierbei nicht berücksichtigt werden. Unberücksichtigt blei-
ben auch alle Unterrichtseinheiten, die nach Abschnitt VII
entgeltfrei angeboten werden.
(4) Die Teilnehmer an Veranstaltungen der Volkshoch-
schulen sollen ein Alter von mindestens 15 Jahren haben.
Über Ausnahmen entscheidet der Direktor der Volkshoch-
schule.
An die Mitglieder des Senats
die Bezirksämter
nachrichtlich
an den Präsidenten des Rechnungshofs
ABI. S.2
Allgemeine Anweisung
über Entgelte für die Teilnahme an Veranstaltungen HI. Art, Höhe und Zahlungsweise der Entgelte
der Volkshochschulen Berlins 2. (1) Das Entgelt ist im voraus zu entrichten. Es beträgt
{Entgeltordnung der Volkshochschulen - EntO VHS) 3,60 DM für jede angekündigte Doppelstunde (90 Minuten
Vom 3. November 1987 =2 Unterrichtseinheiten) im Kursbereich, für Einzelveran-
staltungen, Führungen u. a.
SchuBSport VI C 12 (2) Bei Tages-, Wochenend- und Wochenveranstaltungen,
Tel.: 3032 -8 27 oder 3032 - 1, intern 987-827 die nicht in Internatsform durchgeführt werden, berechnet
sich das Entgelt nach der Zahl der Doppelstunden, in
Aufgrund des $ 6 Abs. 1 AZG wird bestimmt: denen Unterricht erteilt wird. Dabei werden die Entgelte
. 1. e
]. Allgemeines des Absatzes 1 zugrunde gelsgt
g . n (3) Bei Veranstaltungen, die sich über ein Wochenende
1... (1) Die Teilnahme an Veranstaltungen der Berliner Volks- oder längere Zeit erstrecken und die in Internatsform
hochschulen ist entgeltpflichtig. durchgeführt werden, wird ein pauschaliertes Unterrichts-
(2) Ausgenommen von Absatz 1 sind entgelt in Höhe von 12 DM täglich erhoben. Die Kosten
a) Lehrgänge, die zu einem Bildungsabschluß der Berliner NZ Sn eilie N POP HMte Sich nach den
Schule führen ($ 53 Satz 1 Nr. 1 des Schulgesetzes für J 5 SUN z
Berlin), sowie Lehrgänge, die auf diese vorbereiten; Für den Gebrauch technischer Einrichtungen oder Geräte
N : durch die Teilnehmer wird je Semester ein Entgelt von
b) Grundkurse im Lesen und Schreiben der Mutter- 15 DM erhoben.
sprache;
Kurse, die ausdrücklich für die Zielgruppen
ausländische Jugendliche (bis 25 Jahre)
und
ausländische Frauen
öhne eigenes Einkommen ausgeschrieben werden.
(3) Über die in Absatz 2 enthaltene Regelung hinaus kann
der Direktor der Volkshochschule festsetzen, daß Veran-
staltungen bis zu einem Anteil von 5 v. H. des gesamten
Angebots seiner Volkshochschule entgeltfrei durchgeführt
werden oder ein entsprechender Teil zu 50 v. H. ermäßigt
angeboten wird. Das Gesamtangebot berechnet sich aus
dem Durchschnitt der im zweiten und dritten vorangegan-
genen Lehrabschnitt durchgeführten Unterrichtseinheiten;
Veranstaltungen der im Absatz 2 beschriebenen Art dürfen
Werden von den Teilnehmern für die Mitarbeit in Ver-
anstaltungen Verbrauchsmaterialien in Anspruch genom-
men, so sind die entstehenden Kosten anteilig von ihnen
zu entrichten.
Für die Nutzung von EDV-Anlagen im Wissenschafts-
bereich gelten. die Richtlinien für die Entrichtung von Ent-
gelten für die Benutzung der Rechenanlagen. Sie sind
anteilig von den Teilnehmern zu tragen.
Für die Teilnahme an Prüfungen, die nach Abschluß von
berufsbildenden Maßnahmen gemäß $ 53 Satz 1 Nr. 2 des
Schulgesetzes für Berlin stattfinden, wird ein Entgelt er-
hoben, dessen Höhe jährlich im voraus vom Senator für
Schulwesen, Berufsausbildung und Sport festgesetzt wird.