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Volume Nr. 4, 9. April 1987

Full text: Dienstblatt des Senats von Berlin (Public Domain) Ausgabe 1987 (Public Domain)

Dienstblatt des Senats von Berlin Teil III Nr.4 9. April 1987 
7% 
Der Senator für Schulwesen, Berufsausbildung 
und Sport 
DM 
3. 
Übungen und praktisch-technische . Unterwei- 
sungen (z.B. Experimentierkurse, Schwimm- 
lehrgänge, Lehrgänge in Musik, Sport, Tanz, 
Bildnerisches Gestalten, Werken) 
Mitarbeit bei Vorlesungen einschließlich Übun- 
gen 
Organisation einschließlich Leitung von cur- 
ricularen Arbeitsgruppen 
Organisation einschließlich Leitung von 
6.1 ein- oder mehrsemestrigen Veranstaltungen 
mit weiteren 1 oder 2 Dozenten je Se- 
mester 
mit weiteren 3 und mehr Dozenten je Se- 
mester 
sonstigen Veranstaltungen 
a) mit weiteren 1 bis 2 Dozenten für 
eintägige Kurse 
zweitägige Kurse 
drei- und mehrtägige Kurse 
mit weiteren 3 und mehr Dozenten für 
eintägige Kurse | 
zweitägige Kurse 
drei- und mehrtägige Kurse 
In begründeten Einzelfällen können die 
Sätze zu Buchstabe a um bis zu 49,10 
DM und zu Buchstabe b um bis zu 
98,20 DM überschritten werden. 
Soweit ein Honorar nur für den Vor- oder 
Nachmittag zusteht, werden %/s der vor- 
stehenden Sätze gezahlt. 
Führen einer Diskussion 
je Veranstaltung 
Teilnahme an Podiumsdiskussionen 
je Veranstaltung 
An die Bezirksämter 
nachrichtlich 
an die Schulaufsichtsbeamten in den Bezirken 
den Präsidenten des Rechnungshofs 
den Senator für Inneres 
den Senator für Finanzen 
den Lette-Verein ; 
das Pestalozzi-Fröbel-Haus 
ABI. S. 428 
81,85 
4. 
41,55 
81,85 
5, 
6. 
Ausführungsvorschriften 
über die Honorarzahlung für die Tätigkeit von Beamten 
des Landes Berlin als Dozenten in Nebentätigkeit 
im Rahmen der Lehrerausbildung 
sowie in der Lehrerweiter- und -fortbildung 
Vom 24. Februar 1987 
SchulBSport I B 24 
Tel.: 30 32 - 6 47 oder 30 32 - 1, intern 9 87 - 6 47 
Aufgrund des 8 6 Abs. 2 Buchstabe b AZG wird im Einverneh- 
men mit den Senatoren für Inneres und für Finanzen bestimmt: 
Rechtsgrundlage für die Gewährung von Dozenten- 
honoraren 
Für Beamte des Landes Berlin, die vom Senator für Schulwesen, 
Berufsausbildung und Sport mit der Durchführung von Lehr- 
und/oder Vortragsveranstaltungen im Rahmen der Lehrerausbil- 
dung sowie Lehrerweiter- und -fortbildung als Dozenten in Ne- 
bentätigkeit beauftragt werden, wird hiermit eine Ausnahme 
nach $ 6 Abs. 1 Satz 2 der Verordnung über die Nebentätigkeit 
der Beamten zugelassen. 
2 — Berechtigter Personenkreis 
(1) Anspruch auf Honorar haben grundsätzlich nur diejenigen 
Beamten, die die Dozententätigkeit als Nebentätigkeit außerhalb 
ihrer täglichen dienstlichen Anwesenheitspflicht wahrnehmen. 
(2) Beamte, die für die Dozententätigkeit ganz oder teilweise 
vom Dienst freigestellt werden, erhalten kein Honorar, es sei 
denn, die versäumte Arbeitszeit wird vor- oder nachgearbeitet. 
3 — Höhe des Honorars 
Die einzelnen Leistungen der nebentätigen Dozenten sind nach 
Maßgabe der aus der Anlage ersichtlichen Honorarsätze zu 
vergüten. Damit sind zugleich auch alle zusammengehörigen 
Nebenleistungen abgegolten. Die Zahlung des Honorars wird erst 
nach Abschluß der Dozententätigkeit fällig. 
130,95 
261,90 
98,20 
147,35 
196,45 
147,35 
196,45 
294,65 
7. 
52,95 
8. 
125,95 
Druckfehlerberichtigung 
Im Teil II Abschnitt B Nr. 8 letzter Satz des Rundschreibens über 
Weiterbildung zum Lehrer an Sonderschulen vom 27. Januar 1987 
(DBl. III S. 24) muß das letzte Wort statt „aufgehoben“ richtig 
lauten: „aufgeschoben“. 
4 — Regelung für Angestellte 
Diese Ausführungsvorschriften gelten sinngemäß auch für die 
Dienstkräfte im Angestelltenverhältnis. 
Hinweise auf Stellenausschreibungen 
Im Amtsblatt für Berlin - Teil I - sind folgende Stellen für Lehr- 
kräfte ausgeschrieben: . 
5 — Schlußvorschriften | 
Die Ausführungsvorschriften treten mit Wirkung vom 1. Februar 
1987 in Kraft. 
ABl. Nr. 11 vom 20. Februar 1987 
Schulrat(-rätin) und Oberschulrat(-rätin) 
beim Senator für Schulwesen, Berufsausbildung und Sport; 
Professor(in) an der Freien Universität Berlin, 
Fachbereich Altertumswissenschaften, Seminar für Klassi- 
sche Archäologie; 
Rektor(in) an der Hans-Sachs-Oberschule (Hauptschule), 
Studiendirektor(in) an der Robert-Koch-Oberschule 
(Gymnasium) ; 
im Bezirk Kreuzberg; 
Studiendirektor(in) an der Carl-Legien-Oberschule (Berufs- 
schule), 
Studiendirektor(in) an der Leonardo-da-Vinci-Oberschule 
(Gymnasium), 
Studiendirektor(in) am Oberstufenzentrum Metalltechnik. 
Studiendirektor(in) an der Wilhelm-Ostwald-Oberschule 
(Berufsschule), 
Konrektor(in) an der Sonnen-Grundschule 
im Bezirk Neukölln: 
Sa 
Anlage . 
Die Honorarsätze beziehen sich, soweit nicht anders angegeben 
ist, jeweils auf eine doppelstündige Veranstaltung (mindestens 
90 Minuten). Für Veranstaltungen mit einstündiger Dauer (min- 
destens 45 Minuten) ist der halbe Honorarsatz festzusetzen. 
DM 
99,10 
1. a) Veranstaltungen, für deren Durchführung 
vertiefte wissenschaftliche Fachkenntnisse 
erforderlich sind 
Veranstaltungen, für deren Durchführung 
außergewöhnliche wissenschaftliche Fach- 
kenntnisse erforderlich sind 
110,60 
bis 120,00 
bis 188,90 
Besonders hervorgehobene Vorträge 
Darüber hinaus darf nur in begründeten Ein- 
zelfällen vom Anordnungsbefugten ein höherer 
Betrag bewilligt werden, der 226,70 DM nicht 
übersteigen soll.
	        
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