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Volume Nr. 7, 15. Juli 1987

Full text: Dienstblatt des Senats von Berlin (Public Domain) Ausgabe 1987 (Public Domain)

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Dienstblatt des Senats von Berlin Teil IH Nr.7 15. Juli 1987 
Statistiken, Bestellwesen, Sicherheitswesen und Bescheinigungen 
verwaltungstechnischer Art; ) 
Mitarbeit bei der Vorbereitung der Konferenzen, sofern der Schul- 
leiter oder der Vertreter den Vorsitz führt; 
Mentorentätigkeit für Lehramtsstudenten,.sofern von der Dienst- 
behörde hierfür bestellt; 
Mentorentätigkeit und Tätigkeit eines anleitenden Lehrers für 
Lehramtsanwärter, sofern vom Schulleiter hierfür benannt; 
Vertretung des Konrektors: 
6 - Aufgabenbereiche an Realschulen 
(Il) REALSCHULREKTOR: - als Leiter einer Realschule 
- BesGr. A 14 / A 14 + Amtszulage (Fn 5) / A 15 BBesO A - 
Aufgabenbereich: 
Wie unter Nummer 4 Abs. 1 mit der Maßgabe, daß an die Stelle 
der Wörter „sofern ein Vorsitzender der Fachkonferenz nicht 
durch Amt oder“ die Wörter „sofern kein Fachkoordinator bzw. 
kein Fachleiter bestellt ist oder. ein Vorsitzender der Fachkonfe- 
renz“ treten. 
b) an einer sonstigen Grundschule mit mehr als 540 Schülern 
Aufgabenbereich: 
Aufstellung des Aufsichtsplanes einschließlich Vertretungen, 
soweit nicht der Gesamtkonferenz nach Maßgabe des $ 14 Schul- 
VerfG vorbehalten; Statistiken, Bestellwesen und Sicherheits- 
wesen, Bescheinigungen verwaltungstechnischer Art; 
Mentorentätigkeit für Lehramtsstudenten, sofern von der Dienst- 
behörde hierfür bestellt; 
Mentorentätigkeit und Tätigkeit eines anleitenden Lehrers für 
Lehramtsanwärter, sofern vom Schulleiter hierfür benannt: 
Vertretung des Konrektors. 
(2) REALSCHULKONREKTOR - als der ständige Ver 
treter des Leiters einer Realschule 
- BesGr. A 14 / A 14 + Amtszulage (Fn 5) BBesO A - 
Aufgabenbereich: 
Wie unter Nummer 4 Abs. 2 
(3) ZWEITER REALSCHULKONREKTOR - an 
einer Realschule mit mehr als 540 Schülern 
= BesGr. A 14 BBesO A - 
a) an einer Realschule mit Abendlehrgängen 
Wie unter Nummer 5 Abs. 3 Buchstabe a 
b) an einer Realschule mit Filialbetrieb 
Aufgabenbereich: 
Wie unter Nummer 4 Abs. 3 Buchstabe a 
c) an einer sonstigen Realschule mit mehr als 540 Schülern 
Aufgabenbereich: 
Wie unter Nummer 4 Abs. 3 Buchstabe b 
(4) STUDIENDIREKTOR - zur Koordinierung  schul- 
fachlicher Aufgaben 
- BesGr. A 15 BBesO A - 
(schulübergreifender Fachkoordinator) 
Aufgabenbereich: 
Unterstützung des Schulleiters, des Kollegiums und der Schulauf- 
sicht in pädagogisch-didaktischen und organisatorischen Fragen 
eines Unterrichtsfaches, insbesondere: Vorbereitung und Durch- 
führung von Fachkonferenzen sowie Umsetzung der Beratungs- 
ergebnisse; 
Mitarbeit bei der Kontrolle der Einhaltung von Rahmenplänen; 
Wahrnehmung von Koordinierungs- und Planungsaufgaben für 
einen Fachbereich, Beobachtung der fachlichen und didaktischen 
Literatur, Anregung von Innovationen, Erarbeitung von Grund- 
sätzen für eine einheitliche Leistungsbewertung, soweit nicht der 
Gesamtkonferenz nach Maßgabe des $ 14 SchulVerfG vorbehal- 
ten. Abstimmen von Lernzielen und Unterrichtsschwerpunkten; 
Mentorentätigkeit für Lehramtsstudenten, sofern von der Dienst- 
behörde hierfür bestellt; 
Mentorentätigkeit und Tätigkeit eines anleitenden Lehrers für 
Lehramtsanwärter, sofern vom Schulleiter hierfür benannt; 
Vorbereitung und Durchführung von Konferenzen auf bezirk- 
licher Ebene für die Realschulen; die sich mit Fragen aus dem 
Fachbereich beschäftigen. 
5 - Aufgabenbereiche an Hauptschulen 
(1) REKTOR - als Leiter einer Hauptschule 
- BesGr. A 13 + Amtszulage (Fn 2)/A 13 + Amtszulage (Fn 3)/ 
A 14 LBesO A - 
Aufgabenbereich: 
Wie unter Nummer 4 Abs. 1 
(2) KONREKTOR -. als der ständige Vertreter des Leiters 
einer Hauptschule , 
- BesGr. A 12 + Amtszulage (Fn 2) / A 13 + Amtszulage (Fn 2) / 
A13/A13 + Amtszulage (Fn 3) LBesO A - : 
Aufgabenbereich: 
Wie unter Nummer 4 Abs. 2 
ANEE: 
(3) ZWEITER KONREKTOR - an einer Hauptschule mit 
mehr als 540 Schülern 
- BesGr. A 12 + Amtszulage (Fn 2) / A 13 + Amtszulage (Fn 2) 
LBesO A - 
a) an einer Hauptschule mit Abendlehrgängen 
Aufgabenbereich: 
Vertretung des Schulleiters, insbesondere in Angelegenheiten der 
Abendlehrgänge; 
Unterstützung des Schulleiters bei der Durchführung der Abend- 
lehrgänge, Einteilung der Klassen in Zusammenarbeit mit dem 
Schulleiter; 
Aufstellung des Stundenplanes und des Zeitplanes für die Prüfun- 
gen. der Abendlehrgänge; Vertretungsregelung; 
Beratung und Information der Abendschüler, Mithilfe .beim 
Schriftverkehr, Verwaltung der Lehr- und Lernmittel, Bearbeitung 
von Eingaben der Lehrgangsteilnehmer; 
Aufgaben der unter Buchstabe c bezeichneten Art; 
Vertretung des Konrektors; 
b) an einer Hauptschule mit Filialbetrieb 
Aufgabenbereich: 
Wie unter Nummer 4 Abs. 3 Buchstabe a 
(5) OBERSTUDIENRAT (Fachleiter) 
— BesGr. A 14 BBesO A - 
Aufgabenbereich: 
Unterstützung des Schulleiters, des Kollegiums und der Schulauf- 
sicht in pädagogisch-didaktischen und organisatorischen Fragen 
eines Unterrichtsfaches, insbesondere: Vorbereitung und Durch- 
führung von Fachkonferenzen sowie Umsetzung der Beratungs- 
ergebnisse; 
Mitarbeit bei der Kontrolle der Einhaltung von Rahmenplänen: 
c) an einer sonstigen Hauptschule mit mehr als 540 Schülern 
Aufgabenbereich: 
Wie unter Nummer 4 Abs. 3 Buchstabe b
	        
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