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2.22 Umgang mit Tieren
2.2.2.1 Bei Tierhaltung angemessene, artgemäße Nährung und
Pflege sowie verhaltensgerechte Unterbringung gewähr-
eisten. $
Käfige, Aquarien und Terrarien ständig überwachen, da-
Jei auf Veränderungen (z. B. Wasserverschmutzung, Ver-
haltensänderung der Tiere usw.) achten, die einige Zeit
aach einer ordnungsgemäßen Einrichtung der Käfige,
Aquarien, Terrarien auftreten können.
Bei Entnahme von Tieren aus dem Freiland Artenschutz
beachten. Auch bei noch nicht bestandsgefährdeten Ar-
ten. Entnahme auf das notwendige Maß (Einzeltiere)
begrenzen. n
Wegen der Gefährdung der Tiere besonders auf ihren
sachgerechten Transport achten.
Artgemäßes Verhaltensbedürfnis nicht dauernd und so
einschränken, daß dem. Tier Schmerzen oder Schäden
zugeführt werden (siehe Tierschutzgesetz in der jeweils
geltenden Fassung).
Nur Sittiche und Papageien halten, die entsprechend
den geltenden Einfuhrbestimmungen vorbeugend durch
einen Tierarzt behandelt wurden und bei denen durch
amtstierärztliche Bescheinigung nachgewiesen ist, daß
sie frei von Ornithose (Psittakose) sind.
Generell bei Tierhaltung“ auf die Einhaltung der hygie-
nischen Grundregeln achten: gründliches Waschen der
Kontaktstellen mit dem Tier. Das gilt auch für den Um-
zang mit Stopfpräparaten.
Bei der Einrichtung von Terrarien und Aquarien Elektro-
.nstallationen vom Fachmann durchführen lassen.
Bei der Demonstration von Körperbau und Verhaltens-
weise von Wirbeltieren keine mit Schmerzen verbunde-
nen Handlungen vornehmen.
Werden Schüler an Versuchen beteiligt, diese vorher in
lem richtigen Umgang mit Tieren (z. B. richtiges Anfas-
sen, Einfangen . . .) anweisen. -
Sezierversuche auf tote Tiere beschränken; mit Ausnah-
me von Fischen keine Wirbeltiere verwenden. Bei der
Untersuchung von toten Tieren und Gewöllen Infek-
:jonsgefahr (z. B. Tollwut) beachten.
Mikroskopieren
Präparierbestecke sorgfältig pflegen, auf Verletzungs-
und Infektionsgefahr hinweisen.
Anfertigen von Schnitten mit dem Mikrotom-Messer
durch Schüler nur unter Anleitung des Lehrers vorneh-
men. Mikrotom-Messer nach Beendigung der Arbeit aus-
spannen und ordnungsgemäß verschließen.
Experimente zur Menschenkunde
Abstriche der Mundschleimhaut nur mit sauberen stump-
fen Gegenständen (Einwegholzspatel, Einwegabstrich-
:upfer) anfertigen.
Überreizung der Sinnesorgane bei sinnesphysiologischen
Sxperimenten und beim Mikroskopieren vermeiden.
Zur Vermeidung von Infektionen durch Mundstücke
Einmalmundstücke oder sterilisierte Glasrohre verwen-
den.
Fachbezogene Hinweise - Chemie
Gefährliche Experimente
Beim Umgang mit Natrium und Kalium
linsengroße Stücke verwenden,
Schutzbrille tragen,
Schutzscheibe aufstellen, ;
Umsetzung von. Natrium unter Wasser im Sieblöffel
nur in kleinen Stücken; niemals Umsetzung unter
Wasser mit Kalium demonstrieren, möglichst Lithium
verwenden, |
Reste in Ethanol (Brennspiritus) vernichten. Bei Ka-
ılum Butanol verwenden.
Reduktion von Kupferoxid mit Aluminium oder Magne-
sium wegen Explosionsgefahr (bei Aluminium mit Ver-
zögerung unterlassen.
Dienstblatt des Senats von Berlin. Teil III Nr.13 4. Dezember 1986
2.3.1.3
Experimente, bei denen im‘ Zusammenhang unbeab-
sichtigt Stoffe entstehen, die im trockenen Zustand bei
Berührung explodieren: ;
Schwermetallacetylide beim. Einleiten von Ethin in
Schwermetallsalzlösung,
Silberazid durch Fällung aus Natriumazid und Silber-
salzlösungen,
Silbernitrid kann sich aus ammoniakalischer Silber-
salzlösung bilden, die längere Zeit aufbewahrt wird,
Phosphorsulfide beim Erhitzen. im Phosphorlöffel,
in dem noch Reste von Schwefel enthalten sind.
So entstandene explosionsfähige Stoffe.nicht aufbewah-
ren; unter größter. Vorsicht in geeigneter Weise vernich-
ten;
Umgang mit gefährlichen Stoffen
Beim Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen
— Schutzscheibe aufstellen, Schutzbrille tragen,
nur mit kleinen Mengen arbeiten,
jeden Druck auf das Gemisch vermeiden,
beim Mischen keine harten Gegenstände — Mörser,
Spatel usw. - verwenden, sondern auf Papier durch
Umschütteln oder vorsichtig mit einer Feder mischen,
Überhitzung, Flammennähe, Funkenbildung, Schlag
und Reibung vermeiden,
Stoffgemische. nicht. aufbewahren, sondern. unter
größter Vorsicht in geeigneter Weise vernichten.
Beim Umgang mit Gemischen aus brennbaren Gasen
— zum Beispiel Wasserstoff — bzw. Dämpfen und Luft
oder Sauerstoff zur Vermeidung von Explosionen
Schutzbrille tragen, gegebenenfalls Schutzscheibe
oder Explosionskorb aufstellen,
zwischen Gasentwickler und Reaktionsraum Rück-
schlagsicherung einbauen (Glasröhre mit Stahlwolle,
Quarzwolle;. kleine Gaswaschflasche oder Blasen-
zähler),
keine Flamme in die Nähe des Gasentwicklers brin-
gen,
Knallgas- oder Clorknaligasexplosionen nur mit klei-
nen Mengen zeigen (Seifenlösung, Reagenzglas).
Gelben Phosphor (Gift mit der Gefahrenbezeichnung
‚sehr giftig“) unter Wasser aufbewahren, da selbstent-
zündlich an der Luft. Vorratsflasche in Blechgefäß, mit
Kieselgur oder Sand stellen. Mit gelbem Phosphor in
Berührung gebrachte Geräte abflammen oder in Kalium-
permanganat- bzw. Kupfersulfatlösung stellen; verun-
reinigtes Papier verbrennen.
Beim Umgang mit Stoffen, die als cancerogen gelten,
—. Schutzhandschuhe tragen,
— immer im Abzug arbeiten,
— verunreinigte Kleidung möglichst sofort wchseln,
Hände nach dem Experimentieren gründlich wa-
schen; zuerst kalt, erst anschließend warm.
2.2.2.2
2.3.2
2.3.2.1
2.2.2.7
2.3.2.2
2.2.2.8
2.2.2.9
2:2:2.10
2:2.3
2.2:3:1
2.3.2.3
2.2.3.2
2.2.4
2.2.4.1
2.3.2.4
2.2.4.2
2.2.4.3
2.3.3
2.3.3.1
Beseitigung von Resten und Abfällen
Verunreinigte Chemikalien und Reste nicht mehr in Vor-
ratsflaschen zurückgeben.
Für die ordnungsgemäße Beseitigung von Chemikalien-
testen ist der Fachlehrer verantwortlich. Hausmeister
und Reinigungspersonal nicht gefährden. Schüler an der
Sondermüllbeseitigung (Sammlung, Abtransport) auf
keinen Fall beteiligen.
Allgemeine und stoffbezogene Entsorgungsratschläge
der Norm DIN 58 126, Teil 2 beachten.
Größere Portionen fester, ungiftiger Stoffe in
gesonderten dicken Kunststoffbeuteln dem Müll zufüh-
ren.
Gelöste und feste giftige Stoffe in schwerlösli-
che Verbindungen überführen, die sich weder im schwach
sauren noch im schwach alkalischen Milieu wieder lösen,
und dem Sondermüll zuführen.
Nicht mehr identifizierbare Chemikalien als Sondermüll
beseitigen.
2.3
2.3.1
2.3.1.1
2.3.3.2
2.3.3.3
2.3.3.4
2.3.3.5
2.3.1.2
2.3.3.6