Path:
Volume Nr. 15, 2. September 1985

Full text: Dienstblatt des Senats von Berlin (Public Domain) Ausgabe 1985 (Public Domain)

340 
Dienstblatt des Senats von Berlin Teil III Nr.15 2. September 1985 
f) Wahlpflichtunterricht: 
(1) Als Wahlpflichtunterricht sind die Fächer Dritte Fremdsprache, Mathematik, Physik, Chemie und 
Biologie zulässig; auf besonderen Antrag können von dem zuständigen Schulaufsichtsbeamten im Bezirk 
an einzelnen Schulen auch die Fächer Musik und Bildende Kunst, von dem für das Schulwesen zustän- 
digen Mitglied des Senats auch die Fächer Informatik und Sport zugelassen werden. Das Wahlpflichtfach 
wird mit drei Unterrichtswochenstunden, falls Griechisch die dritte Fremdsprache ist, jedoch mit fünf 
Unterrichtswochenstunden unterrichtet. 
(2) Die Wahlpflichtfächer Dritte Fremdsprache, Musik, Bildende Kunst und Sport können nur mit Wir- 
kung vom Beginn der Klasse 9 an für die Klassen 9 und 10 gewählt werden. Die Wahl bindet den Schüler 
für beide Klassenstufen, jedoch kann der Schüler bei schlechteren als ausreichenden Leistungen oder mit 
Zustimmung der Klassenkonferenz aus sonstigen pädagogischen Gründen am Ende der Klasse 9 seine 
Wahl ändern und für die Klasse 10 eines der in den Absätzen 3 bis 5 genannten Fächer wählen. 
(3) Mathematik kann der Schüler entweder für eine der beiden Jahrgangsstufen oder für beide Jahr- 
gangsstufen wählen: 
{4) Jedes der Fächer Physik, Chemie und Biologie kann nur für eine der beiden Jahrgangsstufen gewählt 
werden; muß der Schüler eine Jahrgangsstufe wiederholen, kann er. auch das .bisher besuchte Wahl- 
pflichtfach wiederholen. 
(5) Informatik. kann nur für die Klasse 10 gewählt werden: 
(6) Die Schule muß in jeder der Klassenstufen 9 und 10 mindestens eine dritte Fremdsprache, Mathe- 
matik und eine Naturwissenschaft anbieten; in der Klassenstufe 10 kann an die Stelle von Mathematik 
oder einer Naturwissenschaft auch Informatik treten. Sofern an einer Schule mehrere Sprachenfolgen 
(Anmerkung c) eingerichtet sind, ist das Mindestangebot_erforderlichenfalls um eine weitere dritte 
Fremdsprache zu erweitern. Über dieses Mindestangebot hinaus können weitere der obengenannten 
Wahlpflichtfächer ‚im Rahmen der pädagogischen und organisatorischen Möglichkeiten angeboten 
werden; im Fall der Fächer Informatik und Sport ist die Genehmigung des für das Schulwesen zustän- 
digen Mitglieds.des Senats rechtzeitig zu beantragen. Soll das Mindestangebot unterschritten werden, ist 
sin Antrag auf „Abweichende Organisationsform“.an das für das Schulwesen zuständige Mitglied des 
Senats erforderlich. 
3) 
Gemäß $ 24 Abs. 1 SchulG in Verbindung mit Nummer 3 der Ausführungsvorschriften über den Reli- 
gionsunterricht sind im Stundenplan wöchentlich zwei Stunden innerhalb der normalen Unterrichtszeit 
für den Religionsunterricht freizuhalten. 
Anlage 3 
D 
Stundentafel für das Französische Gymnasium“ 
(Klassen 5 bis 10) 
Unterrichtsfächer 
Pflichtunterricht 
Deutsch” 
Geschichte 
Sozialkunde 
Erdkunde 
Französisch” 9 
Latein“ 
Mathematik 
Physik 
Chemie 
Naturwissenschaftlich- 
;echnische Übungen 
Biologie 
Musik 
Bildende Kunst/Werken® 
Sport | 
Wahlpflichtunterricht 
3. Fremdsprache“ 
Fakultativer Unterricht” 
Englisch? 
und/oder 
Wirtschaftslehre) 
insgesamt! 
Zahl der Wochenstunden je Klasse 
KlS + Kl 6 Kl. 7 Kl. 8 Kl. 9: Kl. 10% 
30) d)e) 
32 
54 
36) 
55 
(36.37.38)
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.