24 ;
Dienstblatt des Senats von Berlin Teil III Nr.15 2.September 1985
A
Der Senator für Schulwesen,
Berufsausbildung und Sport
24 - Nachversetzungsbescheinigung
25 -*)
26 - *)
An alle Hauptschulen
alle Realschulen
alle Gymnasien
alle Sonderschulen mit Klassen 7 bis 10
die Schulaufsichtsbeamten in den Bezirken
die Bezirksämter
nachrichtlich
ın alle Gesamtschulen
alle Grundschulen
alle. berufsbildenden Oberschulen
ABI. S. 1662
IV. Schulwechsel, Wechsel des Oberschulzweiges
27 - Allgemeines
28 - Wechsel von der Hauptschule zur Realschule und zum Gym-
nasium, Wechsel. von der Realschule zum Gymnasium
29 - Besonderheiten der Aufnahme in die Aufbauklassen des
Gymnasiums
30 - Wechsel vom Gymnasium zur Realschule und Hauptschule,
Wechsel von der Realschule zur Hauptschule
31- Wechsel zwischen Normalform und Aufbauform des Gym-
nasiums (Aufbauklassen)
- Wechsel zwischen der Gesamtschule (Klassenstufen 7 bis 10)
und den Oberschulzweigen Hauptschule, Realschule: und
Gymnasium
- Aufnahme von Schülern in die Oberschule ohne unmittelbar
vorangegangenen Besuch einer anderen öffentlichen Schule
Ausführungsvorschriften
für die Klassen 7 bis 10
ler Hauptschule, der Realschule und des Gymnasiums
Sek I-Ordnung -
Vom 16. Juli 1985
SchuBSport II1-C A3
Tel.: 3032-589 oder 3032-1, intern 987-589
Inhaltsübersicht
[. Allgemeine Bestimmungen
1 - Geltungsbereich
2 - Rahmenpläne
3 - Stundentafeln
4 - Leistungsdifferenzierung in der Hauptschule
5 - Fördermaßnahmen für Kinder von deutschen Aussiedlern
und von Ausländern
6 - Beobachtungsklassen für verhaltensgestörte Schüler
7 - Übergang von der Grundschule
8 - Probezeit
9 - Wechsel des Oberschulzweiges im Zusammenhang mit der
Probezeit
V. Beendigung des Besuchs der allgemeinbildenden Schule
34 - Abschlüsse, Entlassungstage
35 - Abgang bei Nichterreichen des Abschlusses
36 - Bescheinigung eines dem Abschluß der Realschule gleich-
wertigen Bildungsstandes zum Zeugnis über den erweiterten
Hauptschulabschluß (Zusatzbescheinigung)
37 - Gleichwertigkeit einer nicht abgeschlossenen Schulbildung
mit. dem Abschluß der Haupt- oder Realschule
38 - Latinum
VI. Übergang in die gymnasiale Oberstufe in Aufbauform
39 - Voraussetzungen für die Aufnahme in die gymnasiale Ober-
stufe in Aufbauform
40 - Beratung und Antragstellung
41 - Entscheidung über die Aufnahme
42 - Widerruf, nachträgliche Aufnahme
VII. Übergangs- und Schlußvorschriften
43 - Geltungsdauer und Ersetzung älterer Vorschriften
Anlage 1 - Stundentafel der Hauptschule
Anlage 2 - Stundentafel der Realschule
Anlage 3a - Stundentafel der Mittelstufe des Gymnasiums
Anlage 3b - Stundentafel für das Französische Gymnasium
Anlage 3c - Stundentafel der Aufbauklassen (Klassen 9 und 10)
des Gymnasiums
Bescheinigung über eine Nachversetzung
Kriterien für die Beurteilung der Leistungen bei der
Erteilung der Bescheinigung über den Nachweis
eines dem Abschluß der Realschule gleichwertigen
Bildungsstandes
Gutachten
Bescheinigung über den Nachweis eines dem Ab-
schluß der Realschule gleichwertigen Bildungs-
standes (Zusatzbescheinigung)
Anlage 8 - Formblatt für Meldung über die Probezeit
*) Die Nummern 25 und 26 bleiben frei.
IL. Aufrücken und Versetzung
10 - Grundsätze für Aufrücken und Versetzung
11 - Aufrücken
12 - Allgemeine Bestimmungen für die Versetzung
13 - Kriterien für die Nichtversetzung
14 - Wiederholung einer Klassenstufe und Verlassen des Schul-
zweiges
15 - Wirkung der Versetzung oder Nichtversetzung für einen an-
deren Oberschulzweig
{6 - Überspringen einer Klasse
17 - Verbot der Rückversetzung
18 - Benachrichtigung
19 - Zeugnisvermerke über Aufrücken und Versetzung
20 - Schullaufbahnberatung für die gymnasiale Oberstufe
{II. Nachversetzung
21 - Allgemeines
22 - Zulassung zur Leistungsüberprüfung
23 - Durchführung der, Leistungsüberprüfung
RN