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Volume Nr. 15, 2. September 1985

Full text: Dienstblatt des Senats von Berlin (Public Domain) Ausgabe 1985 (Public Domain)

24 ; 
Dienstblatt des Senats von Berlin Teil III Nr.15 2.September 1985 
A 
Der Senator für Schulwesen, 
Berufsausbildung und Sport 
24 - Nachversetzungsbescheinigung 
25 -*) 
26 - *) 
An alle Hauptschulen 
alle Realschulen 
alle Gymnasien 
alle Sonderschulen mit Klassen 7 bis 10 
die Schulaufsichtsbeamten in den Bezirken 
die Bezirksämter 
nachrichtlich 
ın alle Gesamtschulen 
alle Grundschulen 
alle. berufsbildenden Oberschulen 
ABI. S. 1662 
IV. Schulwechsel, Wechsel des Oberschulzweiges 
27 - Allgemeines 
28 - Wechsel von der Hauptschule zur Realschule und zum Gym- 
nasium, Wechsel. von der Realschule zum Gymnasium 
29 - Besonderheiten der Aufnahme in die Aufbauklassen des 
Gymnasiums 
30 - Wechsel vom Gymnasium zur Realschule und Hauptschule, 
Wechsel von der Realschule zur Hauptschule 
31- Wechsel zwischen Normalform und Aufbauform des Gym- 
nasiums (Aufbauklassen) 
- Wechsel zwischen der Gesamtschule (Klassenstufen 7 bis 10) 
und den Oberschulzweigen Hauptschule, Realschule: und 
Gymnasium 
- Aufnahme von Schülern in die Oberschule ohne unmittelbar 
vorangegangenen Besuch einer anderen öffentlichen Schule 
Ausführungsvorschriften 
für die Klassen 7 bis 10 
ler Hauptschule, der Realschule und des Gymnasiums 
Sek I-Ordnung - 
Vom 16. Juli 1985 
SchuBSport II1-C A3 
Tel.: 3032-589 oder 3032-1, intern 987-589 
Inhaltsübersicht 
[. Allgemeine Bestimmungen 
1 - Geltungsbereich 
2 - Rahmenpläne 
3 - Stundentafeln 
4 - Leistungsdifferenzierung in der Hauptschule 
5 - Fördermaßnahmen für Kinder von deutschen Aussiedlern 
und von Ausländern 
6 - Beobachtungsklassen für verhaltensgestörte Schüler 
7 - Übergang von der Grundschule 
8 - Probezeit 
9 - Wechsel des Oberschulzweiges im Zusammenhang mit der 
Probezeit 
V. Beendigung des Besuchs der allgemeinbildenden Schule 
34 - Abschlüsse, Entlassungstage 
35 - Abgang bei Nichterreichen des Abschlusses 
36 - Bescheinigung eines dem Abschluß der Realschule gleich- 
wertigen Bildungsstandes zum Zeugnis über den erweiterten 
Hauptschulabschluß (Zusatzbescheinigung) 
37 - Gleichwertigkeit einer nicht abgeschlossenen Schulbildung 
mit. dem Abschluß der Haupt- oder Realschule 
38 - Latinum 
VI. Übergang in die gymnasiale Oberstufe in Aufbauform 
39 - Voraussetzungen für die Aufnahme in die gymnasiale Ober- 
stufe in Aufbauform 
40 - Beratung und Antragstellung 
41 - Entscheidung über die Aufnahme 
42 - Widerruf, nachträgliche Aufnahme 
VII. Übergangs- und Schlußvorschriften 
43 - Geltungsdauer und Ersetzung älterer Vorschriften 
Anlage 1 - Stundentafel der Hauptschule 
Anlage 2 - Stundentafel der Realschule 
Anlage 3a - Stundentafel der Mittelstufe des Gymnasiums 
Anlage 3b - Stundentafel für das Französische Gymnasium 
Anlage 3c - Stundentafel der Aufbauklassen (Klassen 9 und 10) 
des Gymnasiums 
Bescheinigung über eine Nachversetzung 
Kriterien für die Beurteilung der Leistungen bei der 
Erteilung der Bescheinigung über den Nachweis 
eines dem Abschluß der Realschule gleichwertigen 
Bildungsstandes 
Gutachten 
Bescheinigung über den Nachweis eines dem Ab- 
schluß der Realschule gleichwertigen Bildungs- 
standes (Zusatzbescheinigung) 
Anlage 8 - Formblatt für Meldung über die Probezeit 
*) Die Nummern 25 und 26 bleiben frei. 
IL. Aufrücken und Versetzung 
10 - Grundsätze für Aufrücken und Versetzung 
11 - Aufrücken 
12 - Allgemeine Bestimmungen für die Versetzung 
13 - Kriterien für die Nichtversetzung 
14 - Wiederholung einer Klassenstufe und Verlassen des Schul- 
zweiges 
15 - Wirkung der Versetzung oder Nichtversetzung für einen an- 
deren Oberschulzweig 
{6 - Überspringen einer Klasse 
17 - Verbot der Rückversetzung 
18 - Benachrichtigung 
19 - Zeugnisvermerke über Aufrücken und Versetzung 
20 - Schullaufbahnberatung für die gymnasiale Oberstufe 
{II. Nachversetzung 
21 - Allgemeines 
22 - Zulassung zur Leistungsüberprüfung 
23 - Durchführung der, Leistungsüberprüfung 
RN
	        
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