Path:
Volume Nr. 3, 31. Januar 1985

Full text: Dienstblatt des Senats von Berlin (Public Domain) Ausgabe 1985 (Public Domain)

Dienstblatt des Senats von Berlin Teil I Nr.3 31.Januar 1985 
I” 
DBl. III S. 209), zuletzt geändert durch Verwaltungs- 
vorschriften vom 17. August 1972 (ABl. S.1246 — DBI. 
1.8; 207); 
Ausführungsvorschriften über die Teilnahme von 
Schulklassen an Gerichtsverhandlungen vom 7. Mai 1974 
(ABl. S. 742 — DBl. III S. 131), zuletzt geändert durch 
Verwaltungsvorschriften vom 12. Februar 1979 (ABl. 
S. 427 — DBI. IIT S. 49), 
Rundschreiben II Nr. 110/1978 — IIc A 2/5 —- vom 
19. Oktober 1978 betreffend rechtskundliche Vortrags- 
und Diskussionsveranstaltungen in der 10. Klasse der 
Oberschule, hier: Erhöhung des Honorars, 
Rundschreiben II Nr. 18/1977 —- IIc AS5 —- vom 
1L5.März 1977 betreffend rechtskundliche Vortrags- und 
Diskussionsveranstaltungen in der 10. Klasse der Ober- 
schule, hier: Termin für Bericht über durchgeführte 
Veranstaltungen, 
Rundschreiben II Nr. 83/1982 — II - CASbG6 - vom 
16. August 1982 betreffend Vorträge von Verfolgten des 
nationalsozialistischen Regimes, 
Rundschreiben II Nr. 16/1981 — II - CAS - vom 
13. Februar 1981 betreffend Vorträge von Wissen- 
schaftlern der Max-Planck-Institute in der gymnasia- 
len Oberstufe, 
Rundschreiben II Nr. 65/1979 — IIc A 5 — vom 25. Mai 
1979 betreffend Besuche von Experten des Bundeskar- 
tellamtes in Schulen und Klassenbesuche im Bundes- 
kartellamt, 
Rundschreiben II Nr. 95/1978 — IIc AS5 — vom 30. Au- 
gust 1978 betreffend Verkehrserziehung, hier: Vorträge 
von Verkehrsrichtern und Staatsanwälten, 
Rundschreiben II Nr. 31/1973 — ILc A 7 — vom 25. April 
1973 betreffend Vorträge in Schulklassen, hier: Städte- 
bauliche Informationen, 
Rundschreiben II Nr. 105/1982 — II C A 6 -—- vom 
5. Oktober 1982 betreffend Referenten für Vorträge in 
Schulklassen, hier: Deutscher Gewerkschaftsbund, 
Rundschreiben II Nr. 61/1982 — C A 1/5 — vom 5. Juli 
1982 betreffend Referenten für Vorträge in Schulklas- 
sen, hier: Arbeitskreis „Schülerinformation“ der Wirt- 
schaftsjunioren Berlin e. V., 
Schreiben — IcA8 —- vom 20. April 1976 betreffend 
sexualkundliche Vorträge durch Ärzte in Schulklassen, 
Rundschreiben II Nr. 43/1978 — IIc A 5 — vom 
28. April 1978 betreffend Vorträge schulfremder Perso- 
nen in Schulen, 
Rundschreiben II Nr. 3/1983 —- II1- CE5 — 9/10 —- vom 
2. Januar 1984 betreffend Durchführung von Vorträ- 
gen von Richtern und Staatsanwälten zur Verkehrs- 
erziehung in der Berliner Schule, 
Rundschreiben II Nr. 26/1981 — II - CAS - vom 
4. März 1981 betreffend Stellung der Schulen im Wahl- 
kampf. 
Dr. Hanna-Renate Laurien 
Anlage 
Hinweise für Referenten 
Um das Verständnis der Schüler für politische, soziale und 
kulturelle Fragen zu erweitern, sie in die Berufs- und Ar- 
beitswelt einzuführen oder zur fachlichen Ergänzung und 
Vertiefung einzelner Unterrichtsthemen sollen — insbeson- 
dere in. den. Abschlußklassen und -gruppen der Oberschu- 
len, der gymnasialen: Oberstufe, den berufsbildenden Schu- 
ien und. den Fachschulen — Vorträge, Lesungen und Dis- 
kussionen mit geeigneten Referenten veranstaltet werden. 
Die Veranstaltungen sollen in besonderem Maße der poli- 
tischen Bildung dienen; u.a. bieten sich Themen aus den 
Bereichen von Wirtschaft, Recht, Technik, Wissenschaft, 
Kultur, Verkehr, Umweltschutz, Gesundheitspflege und 
Erziehungswesen sowie Fragen zur Berufswahl zur Be- 
handlung an. 
Der unterrichtende Lehrer soll die Veranstaltung didak- 
tisch vor- und nachbereiten sowie Inhalt und Art ihrer 
Durchführung auch im Hinblick auf die besondere Situa- 
tion der Klasse oder Gruppe möglichst mit dem Referenten 
abstimmen. Er leitet die Veranstaltung und muß während 
ihrer gesamten Dauer anwesend sein. 
Die Referenten sollen sich an folgenden Grundsätzen orien- 
tieren: 
Jeder Referent ist grundsätzlich frei in der inhalt- 
lichen und methodischen Gestaltung seines Themas 
und trägt dafür die fachliche Verantwortung. 
Er sollte um Anschaulichkeit bemüht sein und die 
Schüler. zur Mitarbeit aktivieren. 
Der Referent soll auch über andere Auffassungen sach- 
lich informieren und sich mit ihnen objektiv ausein- 
andersetzen; die eigene Meinung oder die bestimmter 
Gruppen sind dabei kenntlich zu machen... 
Bei Vorträgen im Bereich der politischen Bildung wird 
vom Referenten erwartet, daß er für die freiheitliche 
demokratische Grundordnung eintritt. Im übrigen ist 
zu beachten, daß Unterrichtsveranstaltungen der öf- 
fentlichen Schule nicht der Werbung für einzelne Par- 
teien oder Gruppen dienen dürfen. 
Der Referent soll einen angemessenen Teil der zur 
Verfügung stehenden Zeit dem Gespräch mit den Teil- 
nehmern vorbehalten. 
1 
Der Senator für Schulwesen, Jugend und Sport 
An die Bezirksämter 
die Schulaufsichtsbeamten in den Bezirken 
die Leiter der Fachschulen des Landes Berlin 
den Leiter des Wissenschaftlichen Landesprüfungsamtes 
die Stiftung Lette-Verein 
die. Stiftung Pestalozzi-Fröbel-Haus 
nachrichtlich 
an den Präsidenten des Rechnungshofes 
Ausführungsvorschriften 
über die dienstliche Beurteilung 
der Beamten des Schul- und Schulaufsichtsdienstes 
(AV-Lehrerbeurteilung) 
Vom 18. Dezember 1984 
SchulJugSport I1.b D 2 
Fernruf: 3032 -2 06 oder 3032 - 1, intern 987-206 
Auf Grund des $19 Abs.1 Satz4 des Laufbahngesetzes vom 
17. Juli 1984. (GVBl. S.976) wird bestimmt: 
8'1 
Diese Ausführungsvorschriften gelten für die folgenden Beamten 
des Schul- und Schulaufsichtsdienstes: 
Lehrkräfte der Berliner Schule, des Abendgymnasiums, des 
Berlin-Kollegs, der Lehrgänge an Volkshochschulen gemäß 
$53 Satz 1 Nr. 1 des Schulgesetzes für Berlin, der staatlichen 
Fachschulen und der Berufsfachschulen und Fachschulen 
der Stiftungen Lette-Verein und Pestalozzi-Fröbel-Haus, 
2. Beamte der Laufbahn des Schulpsychologierats, 
3. Fachseminarleiter, 
Seminarleiter, 
Schulaufsichtsbeamte einschließlich Oberschulräte bei dem 
Wissenschaftlichen Landesprüfungsamt. 
82 
(1) Jeder in 81 genannte Beamte ist dienstlich zu beurteilen 
vor Beendigung der laufbähnrechtlichen Probezeit, 
vor seiner Anstellung ($ 14 des Laufbahngesetzes), sofern es 
sich nicht zugleich um eine Einstellung ($4 des Laufbahn- 
gesetzes) handelt und die Anstellung sich nicht an die Probe- 
zeit ($13 des Laufbahngesetzes) anschließt,
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.