Dienstblatt des Senats von Berlin Teil IH Nr. BB 20. August 1985
219
Der Senator für Schulwesen, Berufsausbildung:
und Sport
Wochenstunden im Schulhalbjahr
Unterrichtsfächer 1 2 3 4 5 6
Bankbetriebslehre
einschl. Schriftverkehr 4 4 2
Rechnungswesen 4 2 2
Informationsverarbeitung -—
An alle Berufsschulen
die Schulaufsichtsbeamten in den Bezirken
die Bezirksämter
nachrichtlich
an. alle Oberschulen
das Landesarbeitsamt N
ABI. S. 1442
WI
12 12 >
Anmerkung:
') Deutschunterricht erhalten die Schüler, für die dieser Unterricht auf Grund
ihrer Vorbildung zum Erreichen des Ausbildungszieles notwendig ist. Für
die anderen Schüler richtet sich das Unterrichtsangebot nach den organisa-
torischen Bedingungen der Schule.“
a
Dritte Verwaltungsvorschriften
zur Änderung der Ausführungsvorschriften über die Ausbildung
in den Berufsschulen des Landes Berlin - Berufsschulordnung -
Vom 13. Juni 1985
SchuBSport I1-C A’2
Tel.: 30 32 - 5 08 oder 30 32 - 1, intern 9 87 - 5 08
b) in Abschnitt A
Berufsfeld: Wirtschaft und Verwaltung
Schwerpunkt: Absatzwirtschaft und Kundenberatung
Kennziffer: 1.2.3
Abschnitt A
„Stundentafel für-die Berufsschule
Berufsfeld: Wirtschaft und Verwaltung
Schwerpunkt: Absatzwirtschaft und Kundenberatung
Ausbildungsberuf: Verkäufer und Einzelhandelskaufmann
Kennziffer: 1.2.3
Auf Grund des $ 59 Satz 1 des Schulgesetzes für Berlin (SchulG)
in der Fassung vom 20. August 1980 (GVBl. S. 2103), zuletzt ge-
ändert durch Gesetz vom 11. April 1984 (GVBl. S. 542), wird be-
stimmt:
I. Änderung der Berufsschulordnung
Die Ausführungsvorschriften über die Ausbildung in den Be-
rufsschulen des Landes Berlin — Berufsschulordnung —- vom
16. September 1982 (ABl. S. 1410 - DBI. III S. 285), zuletzt geän-
dert. durch Verwaltungsvorschriften vom 7. August 1984 (ABl.
S. 1258 —- DBIl. III S. 112), werden wie folgt geändert:
An Nummer 8a wird folgender Absatz 5 angefügt:
„(5) Zum Nachweis des regelmäßigen Besuchs der Berufs-
schule gegenüber den Ausbildungsbetrieben dienen Schulbe-
suchskarten. Diese werden dem Schüler auf Anforderung der
Ausbildungsbetriebe ausgestellt und am jeweiligen Berufs-
schultag vom Klassenlehrer beziehungsweise von dem zuletzt
unterrichtenden Lehrer unterzeichnet.“
Unterrichtsfächer
Deutsch
Sozialkunde
Sport
Betriebswirtschaftslehre
mit Schriftverkehr 3 2
Betriebliches Rechnungswesen 4 2')
Warenverkaufskunde 31)%) 4?)°)
Dekorationskunde‘) - 2
Betriebsorganisation und
Informationsverarbeitung
Wochenstunden im Schuljahr
- 2 z
1
3
Nummer 13 Abs. 2 Buchstabe b erhält folgende Fassung:
„b) In den übrigen Berufsfeldern gilt das Berufsgrundbil-
dungsjahr als erfolgreich besucht, wenn der Schüler in
allen Fächern des berufsfeldbezogenen Lernbereichs min-
destens ausreichende Leistungen erreicht hat oder wenn
eine nicht ausreichende Leistung in einem Fach der Fach-
theorie durch entsprechend bessere Leistungen in einem
anderen Fach der Fachtheorie ausgeglichen wird. Als Aus-
gleich für eine mangelhafte Leistung gilt eine befriedi-
gende oder bessere Leistung: Nicht ausreichende Leistun-
gen in mehr als einem Fach der Fachtheorie, eine nich!
ausreichende Leistung in der Fachpraxis oder eine unge-
nügende Leistung können nicht ausgeglichen werden.“
In der Anlage 2 werden folgende Stundentafeln geändert und
neu gefaßt:
in Abschnitt A
Berufsfeld: Wirtschaft und Verwaltung
Schwerpunkt: Absatzwirtschaft und Kundenberatung
Kennziffer: K21
_ Abschnitt A
„Stundentafel für die Berufsschule
Berufsfeld: Wirtschaft und Verwaltung
Schwerpunkt: Absatzwirtschaft und Kundenberatung
Ausbildungsberuf: Bankkaufmann
Kennziffer: 1.2.1
Wochenstunden im Schulhalbjahr
Unterrichtsfächer ] ? 7 4 5 6
Sprachen
(Deutsch und/oder
Englisch)!) 2 2
Sozialkunde ; - 2
Sport - -
Wirtschaftslehre 2
i4
14
12
Anmerkungen:
') In den Klassen, in denen der Unterricht in Sport nicht erteilt werden kann,
wird statt dessen der Unterricht in den mit !) gekennzeichneten Fächern
verstärkt.
Für Schüler, die. das Berufsgrundbildungsjahr erfolgreich abgeschlossen
haben, wird bei Nichterteilung des Sportunterrichts im zweiten Berufs-
schuljahr nicht der Unterricht im Fach Betriebliches Rechnungswesen, son-
dern im Fach Warenverkaufskunde verstärkt.
Beim Unterricht für Auszubildende der Branche Foto ist auch die Fach-
technik einbezogen.
Soweit kein Unterricht erteilt werden kann, wird der Unterricht im Fach
Betriebliches Rechnungswesen entsprechend verstärkt.“
in Abschnitt A
Berufsfeld: Wirtschaft und Verwaltung
Schwerpunkt: Absatzwirtschaft und Kundenberatung
Kennziffer: 1.2.6
Abschnitt A
„Stundentafel für die Berufsschule .
Berufsfeld: Wirtschaft und Verwaltung
Schwerpunkt: Absatzwirtschaft und Kundenberatung
Ausbildungsberuf: Kaufmann in der Grundstücks- und Woh-
nungswirtschaft
Kennziffer: 1.2.6
Unterrichtsfächer
Deutsch
Sozialkunde
Sport
Wirtschaftslehre
Wochenstunden im Schuljahr
9 %
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2
)