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Volume Nr. 13, 20. August 1985

Full text: Dienstblatt des Senats von Berlin (Public Domain) Ausgabe 1985 (Public Domain)

Dienstblatt des Senats von Berlin Teil IH Nr. BB 20. August 1985 
219 
Der Senator für Schulwesen, Berufsausbildung: 
und Sport 
Wochenstunden im Schulhalbjahr 
Unterrichtsfächer 1 2 3 4 5 6 
Bankbetriebslehre 
einschl. Schriftverkehr 4 4 2 
Rechnungswesen 4 2 2 
Informationsverarbeitung -— 
An alle Berufsschulen 
die Schulaufsichtsbeamten in den Bezirken 
die Bezirksämter 
nachrichtlich 
an. alle Oberschulen 
das Landesarbeitsamt N 
ABI. S. 1442 
WI 
12 12 > 
Anmerkung: 
') Deutschunterricht erhalten die Schüler, für die dieser Unterricht auf Grund 
ihrer Vorbildung zum Erreichen des Ausbildungszieles notwendig ist. Für 
die anderen Schüler richtet sich das Unterrichtsangebot nach den organisa- 
torischen Bedingungen der Schule.“ 
a 
Dritte Verwaltungsvorschriften 
zur Änderung der Ausführungsvorschriften über die Ausbildung 
in den Berufsschulen des Landes Berlin - Berufsschulordnung - 
Vom 13. Juni 1985 
SchuBSport I1-C A’2 
Tel.: 30 32 - 5 08 oder 30 32 - 1, intern 9 87 - 5 08 
b) in Abschnitt A 
Berufsfeld: Wirtschaft und Verwaltung 
Schwerpunkt: Absatzwirtschaft und Kundenberatung 
Kennziffer: 1.2.3 
Abschnitt A 
„Stundentafel für-die Berufsschule 
Berufsfeld: Wirtschaft und Verwaltung 
Schwerpunkt: Absatzwirtschaft und Kundenberatung 
Ausbildungsberuf: Verkäufer und Einzelhandelskaufmann 
Kennziffer: 1.2.3 
Auf Grund des $ 59 Satz 1 des Schulgesetzes für Berlin (SchulG) 
in der Fassung vom 20. August 1980 (GVBl. S. 2103), zuletzt ge- 
ändert durch Gesetz vom 11. April 1984 (GVBl. S. 542), wird be- 
stimmt: 
I. Änderung der Berufsschulordnung 
Die Ausführungsvorschriften über die Ausbildung in den Be- 
rufsschulen des Landes Berlin — Berufsschulordnung —- vom 
16. September 1982 (ABl. S. 1410 - DBI. III S. 285), zuletzt geän- 
dert. durch Verwaltungsvorschriften vom 7. August 1984 (ABl. 
S. 1258 —- DBIl. III S. 112), werden wie folgt geändert: 
An Nummer 8a wird folgender Absatz 5 angefügt: 
„(5) Zum Nachweis des regelmäßigen Besuchs der Berufs- 
schule gegenüber den Ausbildungsbetrieben dienen Schulbe- 
suchskarten. Diese werden dem Schüler auf Anforderung der 
Ausbildungsbetriebe ausgestellt und am jeweiligen Berufs- 
schultag vom Klassenlehrer beziehungsweise von dem zuletzt 
unterrichtenden Lehrer unterzeichnet.“ 
Unterrichtsfächer 
Deutsch 
Sozialkunde 
Sport 
Betriebswirtschaftslehre 
mit Schriftverkehr 3 2 
Betriebliches Rechnungswesen 4 2') 
Warenverkaufskunde 31)%) 4?)°) 
Dekorationskunde‘) - 2 
Betriebsorganisation und 
Informationsverarbeitung 
Wochenstunden im Schuljahr 
- 2 z 
1 
3 
Nummer 13 Abs. 2 Buchstabe b erhält folgende Fassung: 
„b) In den übrigen Berufsfeldern gilt das Berufsgrundbil- 
dungsjahr als erfolgreich besucht, wenn der Schüler in 
allen Fächern des berufsfeldbezogenen Lernbereichs min- 
destens ausreichende Leistungen erreicht hat oder wenn 
eine nicht ausreichende Leistung in einem Fach der Fach- 
theorie durch entsprechend bessere Leistungen in einem 
anderen Fach der Fachtheorie ausgeglichen wird. Als Aus- 
gleich für eine mangelhafte Leistung gilt eine befriedi- 
gende oder bessere Leistung: Nicht ausreichende Leistun- 
gen in mehr als einem Fach der Fachtheorie, eine nich! 
ausreichende Leistung in der Fachpraxis oder eine unge- 
nügende Leistung können nicht ausgeglichen werden.“ 
In der Anlage 2 werden folgende Stundentafeln geändert und 
neu gefaßt: 
in Abschnitt A 
Berufsfeld: Wirtschaft und Verwaltung 
Schwerpunkt: Absatzwirtschaft und Kundenberatung 
Kennziffer: K21 
_ Abschnitt A 
„Stundentafel für die Berufsschule 
Berufsfeld: Wirtschaft und Verwaltung 
Schwerpunkt: Absatzwirtschaft und Kundenberatung 
Ausbildungsberuf: Bankkaufmann 
Kennziffer: 1.2.1 
Wochenstunden im Schulhalbjahr 
Unterrichtsfächer ] ? 7 4 5 6 
Sprachen 
(Deutsch und/oder 
Englisch)!) 2 2 
Sozialkunde ; - 2 
Sport - - 
Wirtschaftslehre 2 
i4 
14 
12 
Anmerkungen: 
') In den Klassen, in denen der Unterricht in Sport nicht erteilt werden kann, 
wird statt dessen der Unterricht in den mit !) gekennzeichneten Fächern 
verstärkt. 
Für Schüler, die. das Berufsgrundbildungsjahr erfolgreich abgeschlossen 
haben, wird bei Nichterteilung des Sportunterrichts im zweiten Berufs- 
schuljahr nicht der Unterricht im Fach Betriebliches Rechnungswesen, son- 
dern im Fach Warenverkaufskunde verstärkt. 
Beim Unterricht für Auszubildende der Branche Foto ist auch die Fach- 
technik einbezogen. 
Soweit kein Unterricht erteilt werden kann, wird der Unterricht im Fach 
Betriebliches Rechnungswesen entsprechend verstärkt.“ 
in Abschnitt A 
Berufsfeld: Wirtschaft und Verwaltung 
Schwerpunkt: Absatzwirtschaft und Kundenberatung 
Kennziffer: 1.2.6 
Abschnitt A 
„Stundentafel für die Berufsschule . 
Berufsfeld: Wirtschaft und Verwaltung 
Schwerpunkt: Absatzwirtschaft und Kundenberatung 
Ausbildungsberuf: Kaufmann in der Grundstücks- und Woh- 
nungswirtschaft 
Kennziffer: 1.2.6 
Unterrichtsfächer 
Deutsch 
Sozialkunde 
Sport 
Wirtschaftslehre 
Wochenstunden im Schuljahr 
9 % 
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1 
2 
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