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Dienstblatt des Senats von Berlin‘ _
Teil Ill —- Schulwesen, Wissenschaft,
Kultur
WINMNGthek
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Nr. 9
Berlin, den 30. April 1985
BERLIN
Inhalt
08. 03. 1985
Verwaltungsvorschriften zur Änderung der Ausführungsvorschriften über die Ausbildung in den Berufsfachschulen
der Fachrichtung Wirtschaft (Ausbildungsordnung Berufsfachschulrichtung Wirtschaft). NE
Hinweise auf Stellenausschreibungen .....
Druckfehlerberichtigung zur AV.Lehrerbeurteilung
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Der Senator für Schulwesen, Jugend und Sport
„Stundentafel
der Berufsfachschule für kaufmännische Assistenten
Schwerpunkt Fremdsprachen
An alle: Berufsfachschulen ABl. S. 884
die Schulaufsichtsbeamten in den Bezirken
die Bezirksämter
nachrichtlich
an alle Oberschulen
Unterrichtsfächer Zahl der Wochenstunden
_ 2. Klassenstufe
Klassen- 1. 2.
stufe Halb- } Halb-
jahr jahr
Verwaltungsvorschriften
zur Änderung der Ausführungsvorschriften über die
Ausbildung in den Berufsfachschulen
der Fachrichtung Wirtschaft
(Ausbildungsordnung Berufsfachschulrichtung Wirtschaft)
A. Allgemeiner Lernbereich
Deutsch
Sozialkunde
Sport |
Berufsbezogener Lernbereich
Erste Fremdsprache:
Korrespondenz mit Be-
triebswirtschaftskunde
Übersetzen
Dolmetschen!)
Zweite Fremdsprache?)
Betriebswirtschafts-
kunde mit gs
Schriftverkehr
Volkswirtschaftskunde
Rechnungswesen _
Sekretariatspraxis
Sekretariatstechnik! +
Protokollführung!)
Maschinenschreiben
und Phonotypie!)
Fremdsprachliche
Kurzschrift
Deutsche Kurzschrift
2
2
1
2
2
2
Vom 8. März 1985
SchulJugSport I1-CA 2
Tel.: 30 32 - 5 08 oder 30 32 - 1, intern 9 87 - 5 08
2
2
3
2
2
5
Auf Grund des 8 59 Satz 1 des Schulgesetzes für Berlin
(SchulG) in der Fassung vom 20. August 1980 (GVBl.
S. 2103), zuletzt geändert durch Gesetz vom 11. April 1984
(GVBl. S. 542), wird bestimmt:
mn
c
5
)
EL.
Die Anlagen der Ausführungsvorschriften über die Ausbil-
dung in den Berufsfachschulen der Fachrichtung Wirtschaft
(Ausbildungsordnung Berufsfachschulrichtung Wirtschaft)
vom 25. Juli 1984 (ABl. S. 1089 — DBl. IILS. 118) werden wie
folgt geändert:
i In Anlagel, Anlage 2, Anlage10 und Anlage 11 wird
die Bezeichnung des Faches „Mathematik‘“ geändert
in „Wirtschaftsmathematik“. ;
In Anlage 3, Anlage 6 und Anlage 11 wird die Bezeich-
nung des Faches „Betriebswirtschaftslehre“ geändert
in „Betriebswirtschaftskunde“.
In Anlage 3 wird die Bezeichnung „Rechnen“ geändert
in „Wirtschaftsrechnen“‘. |
In Anlage6 und in Anlage11 wird die Bezeichnung
„Volkswirtschaftslehre‘“ abgeändert in „Volkswirt-
schaftskunde“.
5. Anlage 8 erhält folgende Fassung:
ss
4A
Summe
34
34
I) Der Unterricht wird in geteilten Gruppen erteilt.
2) Geteilter Unterricht, soweit erforderlich.“
il.
Diese Verwaltungsvorschriften treten am. Tage der Ver-
öffentlichung im Amtsblatt für Berlin in Kraft