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Dienstblatt des Senats von Berlin Teil III Nr.7 28.März 1985
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Aufgabenvorschläge für die schriftliche Prüfung
Es sind zwei Aufgabenvorschläge einzureichen, von denen das für das Schulwesen zustän-
lige Mitglied des Senats einen auswählt. Die Angaben für den Kandidaten sind von den
weiteren mit einzureichenden Angaben auf verschiedenen Blättern klar voneinander zu
trennen.
Bei den Aufgabenarten.„Lehrerexperiment“ und „Schülerexperiment“ ist eine hinreichend
zenaue Beschreibung der Experimente (gegebenenfalls unter zusätzlicher Angabe der
venutzten Literatur) sowie der durchzuführenden Beobachtungen beizufügen. Quantitative
Arbeitsunterlagen (unter anderem typische Meßwerte), die mit dem Experiment gewon-
werden sollen, sind bereits beim Erstellen der Aufgabe zu sichern, zu überprüfen und mit
ainzureichen. Bei Schülerexperimenten sind gegebenenfalls zusätzlich die erforderlichen
Sicherheitsmaßnahmen sowie Hilfen für den Fall des Mißlingens des Experimentes anzu-
zeben. Die mit der Prüfunsgaufgabe dem Kandidaten vorzulegenden Materialien sind bei-
zufügen, sofern es sich um reproduzierbare Materialien handelt. Anderenfalls :ist. eine Be-
schreibung unter Angabe der Quelle erforderlich.
Zur Begründung der Zuweisung der erwarteten Teilleistungen zu den drei Anforderungs-
bereichen sind Angaben über die didaktischen Zusammenhänge zwischen Aufgabenstellung
und dem vorangegangenen Unterricht unter Berücksichtigung der unterrichtlichen Schwer-
punktsetzung zu machen. Hierbei ist im Hinblick auf die Aufgabenstellung darzustellen, in
welcher Art und in welchem Umfang Inhalte und Experimente im vorangegangenen‘ Unter-
richt behandelt wurden und welche Inhalte und Experimente nicht behandelt wurden. Hin-
weise auf die Beispiele im Anhang genügen nicht.
Es sind folgende Angaben in einer tabellarischen Aufstellung erforderlich:
Nr. des Erwartete Teilleistung
Aufgaben- mit kurzer Angabe der
teils wichtigsten Ergebnisse
Didaktischer Zusam- Vorwiegender Zugeordnete
menhang mit dem Anforderungs- Bewertungs-
vorausgegangenen bereich einheiten
Unterricht (AB) (BE)
Bei den nicht dem prüfungsdidaktischen Schwerpunkt entnommenen Aufgabenteilen ist
anzugeben, welchem Küurshalbjahr sie zuzuordnen sind. Für jeden Vorschlag sind am Ende
die Summen der Bewertungseinheiten anzugeben, die einerseits auf die drei Anforderungs-
bereiche, andererseits auf die verschiedenen berücksichtigten Kurse entfallen.
Hilfsmittel können eine Formelsammlung, ein Tabellenwerk, eine Zahlentafel oder ein nicht-
programmierbarer Taschenrechner sein; es ist anzugeben, welche dieser Hilfsmittel von
den Kandidaten verwendet werden dürfen. Soll eine Formelsammlung oder ein Tabellen-
werk eingesetzt werden, muß der Titel im Aufgabenvorschlag angegeben werden. Der Ein-
satz eines programmierbaren Rechners muß beantragt werden.
Verfahrensregelungen für die schriftliche Prüfung
Die Dauer der schriftlichen Prüfungsarbeit beträgt im Leistungsfach 240, in einem Grund-
kursfach 180 Minuten. Versuche oder Filmvorführungen sind innerhalb der angegebenen
Arbeitszeit durchzuführen. Eine sogenannte Einlesezeit ist vor Beginn der Bearbeitungs-
zeit nicht zulässig; es kann jedoch, sofern der besondere Charakter bestimmter Aufgaben-
stellungen dies erfordert (z.B. Versuche oder Filmvorführungen), eine Verlängerung der
Arbeitszeit um bis zu 60 Minuten beantragt werden; eine genaue Begründung ist in einem
solchen Fall erforderlich. Die Arbeitszeit beginnt, wenn die Prüfungsaufgabe allen Kan-
didaten schriftlich vorliegt.
Die vorzeitige Öffnung der Prüfungsaufgabe kann beantragt werden; dieser Antrag gilt
stets für beide Vorschläge. Der Antrag auf vorzeitige Öffnung ist zusätzlich auf dem Um-
schlag zu vermerken.
Bewertung der schriftlichen Prüfungsarbeiten
J.
).
Im Rahmen der allgemeinen Anforderungen. an die Korrektur der Arbeiten (vgl. Num-
mer 11 Abs. 3) sind die folgenden Grundsätze zu beachten: Richtige Teilergebnisse, Fehler
und Lücken in der Bearbeitung sind klar zu kennzeichnen. Für die Fehler ist eine min-
destens dreistufige Skala (z. B. leicht, mittel, schwer) anzuwenden; das Gewicht von Lücken
ist deutlich zu machen. Werden nach Fehlern Teilleistungen erbracht, die den geforderten
Teilleistungen nach Umfang und Schwierigkeitsgrad gleichwertig sind, so sollen die vor-
gesehenen Bewertungseinheiten voll gegeben werden. Entsprechend ist zu verfahren, wenn
der Kandidat andere Lösungen erbringt, als im Erwartungshorizont vorgesehen. Die volle
Zahl von: Bewertungseinheiten soll nur gegeben werden, wenn die textliche Gestaltung
inhaltlich und fachsprachlich den Ansprüchen genügt.
Die erreichbare Gesamtleistung ergibt sich aus der Summe der Bewertungseinheiten. Die
Beurteilung (Note mit Tendenz) ergibt sich aus der tatsächlich erreichten Summe der
Bewertungseinheiten nach folgendem Schlüssel:
1 (plus) (15 Punkte) wird erteilt bei 100 vom Hundert,
L (14 Punkte) bei mindestens 95 vom Hundert,
1 (minus) (13 Punkte) bei mindestens 90 vom Hundert,
2 (plus) (12 Punkte) bei mindestens 85 vom Hundert,
2 11 Punkte) jei mindestens 80 vom Hundert,