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Volume Nr. 7, 28. März 1985

Full text: Dienstblatt des Senats von Berlin (Public Domain) Ausgabe 1985 (Public Domain)

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Dienstblatt des Senats von Berlin Teil III Nr.7 28.März 1985 
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Aufgabenvorschläge für die schriftliche Prüfung 
Es sind zwei Aufgabenvorschläge einzureichen, von denen das für das Schulwesen zustän- 
lige Mitglied des Senats einen auswählt. Die Angaben für den Kandidaten sind von den 
weiteren mit einzureichenden Angaben auf verschiedenen Blättern klar voneinander zu 
trennen. 
Bei den Aufgabenarten.„Lehrerexperiment“ und „Schülerexperiment“ ist eine hinreichend 
zenaue Beschreibung der Experimente (gegebenenfalls unter zusätzlicher Angabe der 
venutzten Literatur) sowie der durchzuführenden Beobachtungen beizufügen. Quantitative 
Arbeitsunterlagen (unter anderem typische Meßwerte), die mit dem Experiment gewon- 
werden sollen, sind bereits beim Erstellen der Aufgabe zu sichern, zu überprüfen und mit 
ainzureichen. Bei Schülerexperimenten sind gegebenenfalls zusätzlich die erforderlichen 
Sicherheitsmaßnahmen sowie Hilfen für den Fall des Mißlingens des Experimentes anzu- 
zeben. Die mit der Prüfunsgaufgabe dem Kandidaten vorzulegenden Materialien sind bei- 
zufügen, sofern es sich um reproduzierbare Materialien handelt. Anderenfalls :ist. eine Be- 
schreibung unter Angabe der Quelle erforderlich. 
Zur Begründung der Zuweisung der erwarteten Teilleistungen zu den drei Anforderungs- 
bereichen sind Angaben über die didaktischen Zusammenhänge zwischen Aufgabenstellung 
und dem vorangegangenen Unterricht unter Berücksichtigung der unterrichtlichen Schwer- 
punktsetzung zu machen. Hierbei ist im Hinblick auf die Aufgabenstellung darzustellen, in 
welcher Art und in welchem Umfang Inhalte und Experimente im vorangegangenen‘ Unter- 
richt behandelt wurden und welche Inhalte und Experimente nicht behandelt wurden. Hin- 
weise auf die Beispiele im Anhang genügen nicht. 
Es sind folgende Angaben in einer tabellarischen Aufstellung erforderlich: 
Nr. des Erwartete Teilleistung 
Aufgaben- mit kurzer Angabe der 
teils wichtigsten Ergebnisse 
Didaktischer Zusam- Vorwiegender Zugeordnete 
menhang mit dem Anforderungs- Bewertungs- 
vorausgegangenen bereich einheiten 
Unterricht (AB) (BE) 
Bei den nicht dem prüfungsdidaktischen Schwerpunkt entnommenen Aufgabenteilen ist 
anzugeben, welchem Küurshalbjahr sie zuzuordnen sind. Für jeden Vorschlag sind am Ende 
die Summen der Bewertungseinheiten anzugeben, die einerseits auf die drei Anforderungs- 
bereiche, andererseits auf die verschiedenen berücksichtigten Kurse entfallen. 
Hilfsmittel können eine Formelsammlung, ein Tabellenwerk, eine Zahlentafel oder ein nicht- 
programmierbarer Taschenrechner sein; es ist anzugeben, welche dieser Hilfsmittel von 
den Kandidaten verwendet werden dürfen. Soll eine Formelsammlung oder ein Tabellen- 
werk eingesetzt werden, muß der Titel im Aufgabenvorschlag angegeben werden. Der Ein- 
satz eines programmierbaren Rechners muß beantragt werden. 
Verfahrensregelungen für die schriftliche Prüfung 
Die Dauer der schriftlichen Prüfungsarbeit beträgt im Leistungsfach 240, in einem Grund- 
kursfach 180 Minuten. Versuche oder Filmvorführungen sind innerhalb der angegebenen 
Arbeitszeit durchzuführen. Eine sogenannte Einlesezeit ist vor Beginn der Bearbeitungs- 
zeit nicht zulässig; es kann jedoch, sofern der besondere Charakter bestimmter Aufgaben- 
stellungen dies erfordert (z.B. Versuche oder Filmvorführungen), eine Verlängerung der 
Arbeitszeit um bis zu 60 Minuten beantragt werden; eine genaue Begründung ist in einem 
solchen Fall erforderlich. Die Arbeitszeit beginnt, wenn die Prüfungsaufgabe allen Kan- 
didaten schriftlich vorliegt. 
Die vorzeitige Öffnung der Prüfungsaufgabe kann beantragt werden; dieser Antrag gilt 
stets für beide Vorschläge. Der Antrag auf vorzeitige Öffnung ist zusätzlich auf dem Um- 
schlag zu vermerken. 
Bewertung der schriftlichen Prüfungsarbeiten 
J. 
). 
Im Rahmen der allgemeinen Anforderungen. an die Korrektur der Arbeiten (vgl. Num- 
mer 11 Abs. 3) sind die folgenden Grundsätze zu beachten: Richtige Teilergebnisse, Fehler 
und Lücken in der Bearbeitung sind klar zu kennzeichnen. Für die Fehler ist eine min- 
destens dreistufige Skala (z. B. leicht, mittel, schwer) anzuwenden; das Gewicht von Lücken 
ist deutlich zu machen. Werden nach Fehlern Teilleistungen erbracht, die den geforderten 
Teilleistungen nach Umfang und Schwierigkeitsgrad gleichwertig sind, so sollen die vor- 
gesehenen Bewertungseinheiten voll gegeben werden. Entsprechend ist zu verfahren, wenn 
der Kandidat andere Lösungen erbringt, als im Erwartungshorizont vorgesehen. Die volle 
Zahl von: Bewertungseinheiten soll nur gegeben werden, wenn die textliche Gestaltung 
inhaltlich und fachsprachlich den Ansprüchen genügt. 
Die erreichbare Gesamtleistung ergibt sich aus der Summe der Bewertungseinheiten. Die 
Beurteilung (Note mit Tendenz) ergibt sich aus der tatsächlich erreichten Summe der 
Bewertungseinheiten nach folgendem Schlüssel: 
1 (plus) (15 Punkte) wird erteilt bei 100 vom Hundert, 
L (14 Punkte) bei mindestens 95 vom Hundert, 
1 (minus) (13 Punkte) bei mindestens 90 vom Hundert, 
2 (plus) (12 Punkte) bei mindestens 85 vom Hundert, 
2 11 Punkte) jei mindestens 80 vom Hundert,
	        
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