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1.1.3
Dienstblatt des Senats von Berlin Teil III Nr.7 28.März 1985
Strukturierte Aufgabe: Bearbeitung einer in sich zusammenhängenden, strukturierten Auf-
gabe, die nach Möglichkeit auf vorgelegtem Material wie der Beschreibung von Experimen-
ten, Graphen, Meßreihen, Tabellen oder Texten aufbaut. .
Die Experimente dürfen den Kandidaten in der hier verwendeten Form nicht bekannt sein.
Die Prüfungsaufgabe soll sich, gegebenenfalls abgesehen von einer Zusatzaufgabe gemäß
Nummer 2.1 dieser Anlage auf ein zusammenhängendes Thema beziehen; eine Anzahl von
Teilaufgaben, die in keinem physikalischen Zusammenhang stehen, ist nicht gestattet. Das
Thema ist in der Prüfungsaufgabe anzugeben.
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a.
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Aufgabenstellung für die schriftliche Prüfung
Das Kurshalbjahr, das den prüfungsdidaktischen Schwerpunkt darstellt, ist mit mehr als
50 vom Hundert der Gesamtanforderung (Summe der maximal erreichbaren Bewertungs-
ainheiten) zu berücksichtigen; die beiden Aufgabenvorschläge sollen sich auf unterschied-
liche Schwerpunkte dieses Kurses beziehen. Inhaltstypische Fragestellungen‘ mindestens
zines anderen Kurshalbjahres sind mit mindestens 25 vom Hundert der Gesamtanforderung
zu berücksichtigen. Um der Bedingung zu genügen, daß Prüfungsaufgaben sich nicht auf
lie Sachgebiete eines Kurshalbjahres beschränken dürfen, kann auch eine Zusatzaufgabe
aus einem anderen Kurshalbjahr, gegebenenfalls mehreren anderen Kurshalbjahren, ge-
stellt werden.
Bei der Aufgabenkonstruktion sind die drei Anforderungsbereiche als Hilfsmittel anzuwen-
den. Bei der Zuordnung der Teilleistungen zu den Anforderungsbereichen sind sowohl die
Rahmenpläne als auch die Art und die Intensität der Behandlung entsprechender Probleme
im Unterricht zu berücksichtigen. |
Den erwarteten Teilleistungen sind Bewertungseinheiten zuzuordnen, die unter Berücksich-
tigung der vorauszusetzenden Leistungsfähigkeit der Kandidaten etwa dem erwarteten
zeitlichen Aufwand bei der Lösung der Aufgabe entsprechen. Die Teilleistungen sind jeweils
einem bestimmten Anforderungsbereich zuzuordnen; komplexere Teilleistungen sind dem
vorwiegenden Anforderungsbereich zuzuordnen. Die Gesamtsumme der vorgesehenen Be-
wertungseinheiten soll so groß sein, daß bei der Korrektur die Feinheit der Prozentskala
ausgenutzt werden kann. Eine Prüfungsaufgabe entspricht dem geforderten Anspruchs-
niveau, wenn der Umfang der erwarteten Leistungen in den Anforderungsbereichen I, II
und III sich insgesamt etwa wie 4 :-5:1 verhält. Beispiele für die Zuordnung von Teillei-
stungen zu den Anforderungsbereichen werden im Anhang gegeben.
Bei der Formulierung der Aufgaben ist anzustreben, daß auch unabhängige Einstiege in
vdestimmte Aufgabenteile möglich sind. Insbesondere soll die Bearbeitung von Aufgaben-
teilen, die dem Anforderungsbereich I oder II zugeordnet werden, nur in sehr beschränk-
tem Maße von der Lösung von Aufgabenteilen abhängen, die dem Anforderungsbereich III
zugeordnet werden. Am Anfang der Aufgabe sollen keine Teilleistungen erwartet werden,
Jie dem Anforderungsbereich III zugeordnet werden. Es ist gestattet, Zwischenergebnisse
in der Aufgabenstellung anzugeben, um die unabhängige Bearbeitung sich anschließender
Aufgabenteile zu ermöglichen.
Aus der. Formulierung der Aufgaben muß klar hervorgehen, welche Teilleistungen vom
Kandidaten gefordert werden und in welcher Detaillierung sie erwartet werden, es sei denn,
3s ist prüfungsdidaktisch gerechtfertigt, hier eine selbständige Leistung des Kandidaten
zu fordern. Die Gliederung der Aufgabe ist eine prüfungsdidaktische Hilfe, die auch bei den
Aufgabenarten „Lehrerexperiment‘“ und „Schülerexperiment‘“ erforderlich ist. Ist eine kon-
sequente schrittweise Bearbeitung von Aufgabenteilen möglich, soll nicht weiter gegliedert
werden.
Zur Bearbeitung der Aufgabe gehört (auch bei kalkülorientierten Teilen) ein die wesent-
ıichen Gedankengänge und Zusammenhänge darstellender, in angemessener Fachsprache
formulierter Text.
Aufgabenvorschläge für die schriftliche Prüfung
Es sind zwei Aufgabenvorschläge einzureichen, von denen das für das Schulwesen zustän-
dige Mitglied des Senats einen auswählt. Die Angaben für den Kandidaten sind von den
weiteren mit einzureichenden Angaben auf verschiedenen Blättern klar voneinander zu
trennen.
Bei den Aufgabenarten „Lehrerexperiment“ und „Schülerexperiment‘“ ist eine hinreichend
genaue Beschreibung der Experimente (gegebenenfalls unter zusätzlicher Angabe der
benutzten Literatur) sowie der durchzuführenden Beobachtungen beizufügen. Quantitative
Arbeitsunterlagen (unter anderem typische Meßwerte), die mit dem Experiment gewonnen
werden sollen, sind bereits beim Erstellen der Aufgabe zu sichern, zu überprüfen und mit ein-
zureichen. Bei Schülerexperimenten sind gegebenenfalls zusätzlich die erforderlichen Sicher-
heitsmaßnahmen sowie Hilfen für den Fall des Mißlingens des Experimentes anzugeben.
Die mit der Prüfungsaufgabe dem Kandidaten vorzulegenden Materialien sind beizufügen,
sofern es sich um reproduzierbare Materialien handelt. Anderenfalls ist eine Beschreibung
unter Angabe der Quelle erforderlich.
Zur Begründung der Zuweisung der erwarteten Teilleistungen zu den drei Anforderungs-
bereichen sind Angaben über die didaktischen Zusammenhänge zwischen Aufgabenstellung
und dem vorangegangenen Unterricht unter Berücksichtigung der unterrichtlichen Schwer-
punktsetzung zu machen. Hierbei ist im Hinblick auf die Aufgabenstellung därzustellen, in
welcher Art und in welchem Umfang Inhalte und Experimente im vorangegangenen Unter-
richt behandelt wurden und welche Inhalte und Experimente nicht behandelt wurden. Hin-
weise auf die Beispiele im Anhang genügen nicht.