2
3.1
3.4
3.)
Dienstblatt des Senats von Berlin: Teil III Nr.7 28.März 1985
Bei der Formulierung der Aufgaben ist anzustreben, daß auch unabhängige Einstiege in
bestimmte Aufgabenteile möglich sind. Insbesondere- soll die Bearbeitung von Aufgaben-
teilen, die dem Anforderungsbereich I oder II zugeordnet werden, nur in sehr beschränk-
tem Maße von der Lösung von Aufgabenteilen abhängen, die dem Anforderungsbereich III
zugeordnet werden. Am Anfang der Aufgabe sollen keine Teilleistungen erwartet werden,
die dem Anforderungsbereich III zugeordnet werden. Es ist gestattet, Zwischenergebnisse
in der Aufgabenstellung anzugeben, um eine unabhängige Bearbeitung sich arschließender
Aufgabenteile zu ermöglichen.
Aus der Formulierung der Aufgaben muß klar hervorgehen, welche Teilleisturgen vom
Kandidaten gefordert werden und in welcher Detaillierung sie erwartet werden, es sei denn,
es ist prüfungsdidaktisch gerechtfertigt, hier eine selbständige Leistung des Kandidaten zu
fordern. Die Gliederung der Aufgaben ist eine prüfungsdidaktische Hilfe; ist eine konse-
guente schrittweise Bearbeitung von Aufgabenteilen möglich, soll nicht weiter gegliedert
werden. S
Zur Darstellung des Lösungsganges durch den Kandidaten, insbesondere bei Aufgabenteilen,
die den Anforderungsbereichen II und III zugeordnet werden, gehört ein sich auf die
wesentlichen gedanklichen Lösungsschritte beziehender Text. Hier sind in angemessener
Fachsprache Bezüge zu wesentlichen Defiritionen und Sätzen zu klären, Lösungsstrategien
zu erläutern und Teilergebnisse zu kommentieren. Werden darüber hinausgehende textliche
Beiträge verlangt, muß das aus der Aufgabenstellung hervorgehen.
Aufgabenvorschläge für die schriftliche Prüfung
Es sind zwei Aufgabenvorschläge einzureichen, von denen das für das Schulwesen zustän-
dige Mitglied des Senats einen auswählt.
Es sind zur Beschreibung der erwarteten Leistungen der Kandidaten die folgenden Angaben
in einer tabellarischen Aufstellung erforderlich:
Nr. des
Aufgaben-
teils
Erwartete Teil- .
leistung mit kurzer Vorwiegender
Angabe der wichtig- Anforderungs-
sten Ergebnisse bereich
Zugeordnete
Bewertungs-
einheiten
Bei den nicht dem. prüfungsdidaktischen Schwerpunkt entnommenen Aufgabenteilen ist
anzugeben, welchem Kurshalbjahr sie zuzuordnen sind. Für jeden Vorschlag sind am Ende
die Summen der Bewertungseinheiten anzugeben, die einerseits auf die drei Anforderungs-
bereiche, andererseits auf die verschiedenen berücksichtigten Kurse entfallen.
Der didaktische Zusammenhang zwischen den Aufgaben und dem zugrunde liegenden Un-
terricht ist zu beschreiben, soweit er sich nicht unmittelbar aus. dem Rahmenplan ergibt.
Werden Aufgabenteile dem Anforderungsbereich III zugeordnet, muß der didaktische Zu-
sammenhang mit dem Unterricht durch spezifische inhaltliche Angaben erläutert, die beson-
dere Schwierigkeit der Problemlösung gekennzeichnet und prüfungsdidaktisch eingeordnet
werden. Hinweise auf die Beispiele aus dem Anhang genügen nicht.
Hilfsmittel können eine Formelsammlung, ein Tabellenwerk, eine -Zahlentafel oder ein
nichtprogrammierbarer Taschenrechner sein; es ist anzugeben, welche dieser Hilfsmittel
von den Kandidaten verwendet werden dürfen. Soll eine Formelsammlung eingesetzt wer-
den, muß der Titel im. Aufgabenvorschlag angegeben werden. Der Einsatz eines program-
mierbaren Rechners muß beantragt werden.
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Verfahrensregelungen für die schriftliche Prüfung
Eine vorzeitige Öffnung der Umschläge mit den Aufgaben kann nicht beantragt werden.
Die Aufgaben werden schriftlich vorgelegt. Die Arbeitszeit beginnt, wenn die Prüfungsauf-
zabe allen Kandidaten vorliegt und beträgt im Leistungsfach 240, in einem Grundkursfach
180 Minuten; sie kann nicht verlängert werden.
Bewertung der schriftlichen Prüfungsarbeiten
J.
[m Rahmen der allgemeinen Anforderungen an die Korrektur der Arbeiten (vgl. Nummer 11
Abs. 3) sind die folgenden Grundsätze zu beachten. Richtige Teilergebnisse, Fehler und
Lücken in der Bearbeitung sind-klar zu kennzeichnen. Für die Fehler ist eine mindestens
Areistufige Skala (z.B. leicht, mittel, schwer) anzuwenden; das Gewicht von Lücken ist
deutlich zu machen. Werden nach Fehlern dennoch Teilleistungen erbracht, die den gefor-
derten Teilleistungen nach Umfang und Schwierigkeitsgrad gleichwertig sind, so sollen die
vorgesehenen Bewertungseinheiten voll gegeben werden, Entsprechend ist zu verfahren,
wenn der Kandidat andere Lösungen erbringt, als im Erwartungshorizont vorgesehen. Die
volle Zahl von Bewertungseinheiten soll nur gegeben werden, wenn die textliche Gestaltung
inhaltlich und fachsprachlich den Ansprüchen genügt.
Die erreichbare Gesamtleistung ergibt sich aus der Summe der Bewertungseinheiten, Die
Beurteilung (Note mit Tendenz) ergibt sich aus dem Prozentsatz der davon tatsächlich
erreichten Summe der Bewertungseinheiten nach folgendem Schlüssel:
1 (plus). (15 Punkte) wird erteilt bei 100 vom Hundert
} (14 Punkte) bei mindestens 95 vom Hundert
1 (minus) (13 Punkte) bei mindestens 90 vom Hundert
2 (plus) - (12 Punkte) bei mindestens 85 vom Hundert