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Dienstblatt des Senats von Berlin Teil III Nr.7 28.März 1985
Im Bereich der Qualität von erbrachten Leistungen ist zu achten auf Erfassen des Pro-
blems und der damit verbundenen Aufgabenstellung, strukturierte Gedankenführung,
schlüssige Argumentation und begründete Wertung, das Herstellen von Begründungszu-
sammenhängen sowie die klare Bestimmung und Abgrenzung von Fachbegriffen und deren
differenzierter Gebrauch.
Die Anforderungen sind ausreichend (5 Punkte) erfüllt, wenn etwa die Hälfte der erwar-
teten Gesamtleistung erreicht worden ist und dabei
zentrale Aussagen und bestimmende Merkmale eines Textes (Materials) in Grundzügen
erfaßt sind,
die Aussagen auf die Aufgabe bezogen sind,
grundlegende fachspezifische Verfahren und Begriffe angewendet werden,
die Darstellung im wesentlichen verständlich ausgeführt und erkennbar geordnet ist.
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Aufgaben der mündlichen Prüfung S
Die erste der beiden dem Kandidaten vorgelegten Aufgaben enthält — ausgehend von vor-
gelegtem Material (zum Beispiel Text, Testauswertung, Tabelle) —- die Aufforderung, sich
in zusammenhängender Darstellung zu einem fachlichen Problem zu äußern. Die zweite
Aufgabe gibt eine Aufforderung, sich zu Sachverhalten als Grundlage des weiteren Prü-
fungsgesprächs zu äußern. In beiden Prüfungsteilen hat der Kandidat nachzuweisen, daß
er über fachbezogene Kenntnisse und Fähigkeiten verfügt, in der Lage ist, zur gestellten
Aufgabe in der gegebenen Zeit Lösungen zu finden sowie differenziert darzustellen und
begründet zu urteilen.
Bewertung der mündlichen Prüfung
Die Bewertung der mündlichen Prüfungsleistung erfolgt entsprechend den Kriterien für
die Bewertung der schriftlichen Prüfung. Bei der Notenfindung sind die kommunikativen
Fähigkeiten angemessen zu berücksichtigen. Sie sollen jedoch keinen Vorrang gegenüber
den fachspezifischen Leistungen haben.
Bewertet wird die Fähigkeit des Kandidaten, auf der Grundlage solider Kenntnisse
fachspezifische Grundbegriffe und Verfahrensweisen anzuwenden,
die Inhalte der Textvorlage zu erfassen und das behandelte Problem zu erläutern,
eine Einordnung des Textes oder des Problems in übergeordnete Zusammenhänge vor-
zunehmen,
sich mit den Sachverhalten und Problemen des Textes auseinanderzusetzen und gegebe-
nenfalls eine eigene Stellungnahme vorzutragen und zu begründen,
Anhang zur Anlage ? d - Psychologie
A — Der Anforderungsbereich I (Kennen) umfaßt:
I. Kennen von Arbeitstechniken und theoretischen Ansätzen:
1. Theorien in ihren Grundzügen charakterisieren,
2. Arbeitsmaterial beschreiben (z. B. Geräte, Testbogen, statistische Unterlagen),
3. Darstellungsform und Arbeitstechnik bezeichnen, !
4. Arbeitstechnik und wissenschaftliche Absicht erläutern,
5. verschiedene mögliche Techniken anführen (z.B. Interviewtechnik, Skalierungsfragen,
Labor-/Feldexperimente);
Kennen und Anwenden fachspezifischer Grundbegriffe und Methoden:
Begriffe, Aussagen und Zusammenhänge der Vorlagen erläutern
{II. Kennen des psychologisch-wissenschaftlichen Standorts der Vorlage:
Ai. vorwissenschaftliche Ausgangssituation herausstellen,
2. Vorlage nach ihrem fachlichen Standort kennzeichnen,
3. mögliche Aspekte des Problems aufzeigen.
B — Der Anforderungsbereich 4 ı Verwenden) umfaßt:
[. Verwenden von Methoden und Arbeitstechniken:
1. die der Vorlage angemessenen Fachbegriffe und Methoden verwenden,
2. Methodenkenntnisse auf das Problem anwenden;
LI. Selbständiges methodisches Verarbeiten fachlicher Kenntnisse und Informationen:
1. Gliederung und Zeitplan für die Durchführung der Studie bzw. des Experiments aufstellen,
2. Zusammenhang mit Gesetzen oder Theorien herausstellen,
3. den weiteren Zusammenhang, in dem das Problem steht, darstellen,
4. alternative Standpunkte durch Heranziehen verschiedener theoretischer Ansätze entwickeln;
[{II. Analyse von Vorlagen mit Hilfe erworbener Kenntnisse:
1. psychologische Fragestellungen und ihre Grenzen kennzeichnen,