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3.1
3.9
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Dienstblatt des Senats von Berlin TeilIH Nr.7 28.März 1985
Der Forderung, daß Prüfungsaufgaben sich nicht auf die Sachgebiete eines Kurshalbjahres
der gymnasialen Oberstufe beschränken dürfen, wird dadurch entsprochen, daß in Fremd-
sprachen sowohl Inhalte als auch sprachpraktische Fertigkeiten geprüft werden.
Einreichung der Aufgabenvorschläge für die schriftliche Prüfung
Es werden zwei Aufgabenvorschläge eingereicht, von denen das für das Schulwesen zu-
ständige Mitglied des Senats einen auswählt.
Der didaktische Zusammenhang der Aufgabe mit vorangegangenem Unterricht wird deut-
lich durch eine kurze Erläuterung der Sachgebiete und Angabe der Texte oder Textsamm-
lungen, die im Unterricht bereits behandelt worden sind. Aus dieser Erläuterung muß
hervorgehen, worin die vom Kandidaten geforderte selbständige Leistung besteht.
Als Hilfsmittel ist ein für die Prüfungsgruppe einheitliches einsprachiges Wörterbuch
zugelassen.
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Verfahrensregelungen für die schriftliche Prüfung
Eine vorzeitige Öffnung der Umschläge mit den Aufgaben kann nicht beantragt werden.
Die Aufgabe einschließlich der Arbeitsanweisungen wird schriftlich vorgelegt und einmal
vorgelesen. Danach beginnt die Arbeitszeit, die im Leistungsfach 270, im Grundkursfach
210 Minuten beträgt.
5
5.1.1
5.1.2
5.1.2.1
5.1.2.2
Bewertung der schriftlichen PrüfungSarbeit
Bewertungskriterien
Bewertet werden die sprachliche Leistung und die inhaltliche Leistung. Zur sprachlichen
Leistung gehören das Ausdrucksvermögen und die sprachliche Richtigkeit. Grundlage der
Bewertung der inhaltlichen Leistung ist der zum Aufgabenvorschlag formulierte Erwar-
tungshorizont (vgl. Nummer 11 Abs. 2).
Ausdrucksvermögen
Beim Ausdrucksvermögen werden bewertet Reichhaltigkeit und Differenziertheit des Wort-
schatzes, Beherrschung des Sachwortschatzes, Idiomatik, Klarheit des Satzbaus, Komple-
xität und Variation im Satzbau, Angemessenheit der Stilebene in bezug auf das Thema
ınd die gestellte Aufgabe, Ökonomie und Treffsicherheit der Ausdrucksweise.
Sprachliche Richtigkeit
Fehlerarten und Bewertung
Es sind die Fehlerbezeichnungen
gr (gramätica),
g (genero),
constr (construcciön),
ord (orden de palabras),
t (tiempo),
pr (preposiciön),
voc (vccabulario),
ex (expresiön),
D (ortografia),
und die Korrekturzeichen
V. 8a. (ver arriba),
mj (mejJor) und
pP (puntuaciön)
zu verwenden.
O-Fehler werden als halbe Fehler, alle anderen als ganze gewertet. Die Kennzeichnung und
Bewertung grammatischer Fehler (z.B. tü libro, tu dices, page, goze) als orthographische
Fehler ist unzulässig. Alle Fehler werden bei ihrem ersten Auftreten angestrichen und
gewertet. Gr-, ord-, constr- und t-Fehler werden bei ihrem zweiten Auftreten und weiterem
Auftreten als halbe Fehler angestrichen und gewertet. G-, voc-, ex-, 0- und pr-Fehler wer-
den bei ihrem ersten Auftreten angestrichen und gewertet, in allen weiteren Fällen nur
noch mit der Bezeichnung „v.a.‘“ angestrichen. Identische Fehler (z.B. yo dijo, yo dijo,
yo dijo) werden einmal bewertet und in allen weiteren Fällen nur noch mit der Bezeich-
nung „V.a.‘“ angestrichen. Verstöße gegen dasselbe grammatische Prinzip in anderem
Zusammenhang (z.B. statt yo dije yo dijo, vo supe yo supo, yo entre.yo entrö) werden
beim ersten Auftreten als ganze Fehler, in allen weiteren Fällen als halbe Fehler gewertet.
Der ungerechtfertigte Tempuswechsel innerhalb eines längeren Abschnitts wird als Fehler
gewertet, nicht aber der konsequente Folgefehler; die Rückkehr in das richtige Tempus
wird nicht als Fehler gewertet. Zeichensetzungsfehler werden angestrichen, aber nicht
gewertet. Sogenannte Flüchtigkeitsfehler sind als Fehler zu kennzeichnen und zu bewerten.
Fehlerindex
Die Bewertung der Leistungen im Bereich „Sprachliche Richtigkeit“ ergibt sich aus der
Zuordnung der Noten zu Fehlerindizes nach der als Anhang beigefügten Tabelle. Bei der
Berechnung des Fehlerindexes wird nur die erste Stelle nach dem Komma berücksichtigt.