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Dienstblatt des Senats von Berlin TeilIII Nr.7 28.März 1985
N NSASOEAD
Anhang zur Anlage 1 d —- Russisch
Fehlerindex |
Note (Punkte)
Fehlerindizes (in vom Hundert)
Leistungsfach
Leistungsfach (3. Fremdsprache)
(1./2. Fremdsprache) sowie Grundkursfach
”
1 (plus) (15 Punkte)
1 (14 Punkte)
1 (minus) (13 Punkte‘
2 (plus) (12 Punkte)
2 (11 Punkte)
2 (minus) (10 Punkte)
3 (plus) ( 9 Punkte)
3 ( 8 Punkte)
3 (minus) ( 7 Punkte)
4 (plus) ( 6 Punkte)
4 ( 5 Punkte)
4 (minus) ( 4 Punkte)
5 (plus) ( 3 Punkte)
5 ( 2 Punkte)
5 (minus) (4 Punkt)
ß
( 0 Punkte)
a N
= A ee
N
ES
EA
0 -—0,5
0,6—1,0
14:41:85
1,6—2,0
2,1—2,5
2,6-3,0
3,1—3,5
3,6—4,0
4,1-4,5
4,6—5,0
5,1-5,5
5,6—6,0
6,1—6,5
6,6—7,0
7.1-7,5
ab 7.6
BE
0 -—0,5
0,6—1,1
1,2-1.7
1,8-—2,3
2,4-—2,9
3,0-3,85
3,6—4,1
4,2-4,7
4,8—5,3
5,4-5,9
6,0—6,5
6.6—7,1
7,2-7,7
7,8-8,3
8.4—8.9
ab 9.0
Für Teilnehmer an der Abiturprüfung am Abendgymnasium und an den Kollegs sowie der Abitur-
prüfung für Nichtschüler gilt für das Leistungsfach stets Spalte 1.
Anlage 1e — Spanisch
L,
A
2.1
2.2
Le)
z
25
Aufgabenarten der schriftlichen Prüfung
Als Aufgabenart ist die „Textaufgabe‘“ zugelassen. Sie besteht aus einem fiktionalen
(Lyrik, Epik, Drama) oder nichtfiktionalen Text (Sachtext) mit Arbeitsanweisungen. Im
Leistungsfach können auch zwei themenverwandte Texte vorgelegt werden. Die Arbeits-
anweisungen müssen sich auf die Aspekte „Inhalt“, „Form“ sowie „Problemerörterung“
beziehen. Zum Aspekt „Inhalt“ gehören Erfassung des Themas und der Teilthemen des
vorgelegten Textes; zum Aspekt „Form“ gehören Komposition des Textes (Aufbau, Gedan-
kenfolge, punto de vista etc.), Stil (Stilmittel, Sprachebenen, Register und ihre Funktio-
nen im Text, gegebenenfalls Textsorte). Der Aspekt „Problemerörterung“ erfordert eine
Stellungnahme zu den Aussagen der Textvorlage bzw. deren Interpretation. Stellungnahme
bzw. Interpretation müssen auf im Unterricht erworbenen Kenntnissen basieren und kön-
nen weitergehende Kenntnisse, persönliche Erfahrungen und Wertvorstellungen einbe-
ziehen.
Aufgabenstellung für die schriftliche Prüfung
Im Leistungsfach beträgt der Umfang der vorgelegten Texte 600 bis 800 Wörter; die
Arbeitsanweisungen bestehen aus vier bis sechs Arbeitsaufträgen, von denen der Kandidat
nach Angabe drei oder vier, darunter je einen zu den Aspekten „Inhalt“, „Form“ und „Pro-
blemerörterung‘“, bearbeiten muß. Die erwartete Eigenleistung des Kandidaten beträgt
600 Wörter.
Im Grundkursfach beträgt der Umfang des vorgelegten Textes 400 bis 500 Wörter; die
Arbeitsanweisungen bestehen aus vier bis sechs Arbeitsaufträgen, die sich nur auf die
Aspekte „Inhalt“ und „Problemerörterung“ beziehen und von denen der Kandidat drei,
darunter je einen zu jedem dieser Aspekte, bearbeiten muß. Die erwartete Eigenleistung
des Kandidaten umfaßt 450 Wörter.
Sollen kürzere oder längere Texte als vorgeschrieben bearbeitet werden, so ist dies zu
begründen. Soweit in Ausnahmefällen Texte gekürzt werden müssen, dürfen nur Stellen
weggelassen werden, die für das Verständnis nicht notwendig sind. Dabei darf der beson-
dere Charakter des Textes (Diktion, Struktur, Textart, Inhalt, Tendenz) nicht beeinträch-
tigt werden. Streichungen sind zu kennzeichnen. In dem dem Kandidaten vorgelegten Text
dürfen keine Stellen durchgestrichen sein.
Zu den Aufgabenvorschlägen gehören Angaben über Quellen, Wortzahlen und Vokabel-
erklärungen sowie die Angabe, welches einsprachige Wörterbuch verwendet werden darf.
Die Aufgabe entspricht den Anforderungen, wenn die Arbeitsaufträge so gestellt werden,
daß die erwarteten inhaltlichen Leistungen jeweils gleiches Gewicht haben. Die erwarteten
Leistungen sind in wesentlichen Punkten stichwortartig zu skizzieren.