Dienstblatt des Senats von Berlin
Teil Ill Wissenschaft und Kunst
Schulwesen
Nr. 2
Berlin, den 10. März 1983
BERLIN
Inhalt
23.12.1982 Rundschreiben über das Verzeichnis der öffentlichen berufsbildenden Oberschulen, der Aufnahme-
schulen und der für die Berufe jeweils zuständigen Berufsschulen (Berufskatalog) ........ .....
11.02.1983 Verwaltungsvorschriften über Lektoren für die Ausbildung in modernen Fremdsprachen ...........
07.02. 1983 Verwaltungsvorschriften zur Änderung der Ausführungsvorschriften über Noten und Zeugnisse ...
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10.02. 1983 Ausführungsvorschriften über Wandertage in der Berliner Schule
Hinweise auf Stellenausschreibungen ....
Der Senator für Schulwesen,
Jugend und Sport
Mein Rundschreiben vom 5.Januar 1982 (ABl. S.211 —
DBl. III S. 25) wird hiermit aufgehoben.
Im Auftrag
Bath
An alle Oberschulen
alle Sonderschulen
die Bezirksämter
nachrichtlich
an den Senator für Arbeit und Betriebe
ABI. S. 217
Verzeichnis
Rundschreiben
über das Verzeichnis
der öffentlichen berufsbildenden Oberschulen,
der Aufnahmeschulen und der für die Berufe
jeweils zuständigen Berufsschulen (Berufskatalog)
Stand: 1. Februar 1983
Vom 23. Dezember 1982 ;
SchulJugSport II —- C B 32
Fernruf: 30 32 — 4.10 oder 30 32 — 1, intern 9 87 — 4 10
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A. Öffentliche berufsbildende Oberschulen ..........
B. Aufnahmeschulen ...
C. Berufskatalog ...
Zuständige Schulen für den “Unterricht der
Schüler in den nachstehend anerkannten oder als
anerkannt geltenden Ausbildungsberufen ......
Zuständige Schulen für sonstige Schüler .......
a) Berufsfachschulen ...... 1 4 aA
b) Fachoberschulen .............
c) Berufsbefähigende Lehrgänge ...........00.
d) Schulen für Jugendliche ohne Ausbildungs-
und Arbeitsverhältnis ...... Were
Sonstige ...... are
‚D. Hinweis auf private berufsbildende Schulen .......
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Ich gebe nachstehend das Verzeichnis der berufsbildenden
Oberschulen, der Aufnahmeschulen und der für die Berufe
jeweils zuständigen Berufsschulen (Berufskatalog) be-
kannt.
Das im Berufskatalog —- Abschnitt C, Spalte 4 — aufge-
führte Kurzzeichen gibt die für den in Spalte 1 genannten
Beruf zuständige Schule an. Die Kurzzeichen sind nur für
den inneren Betrieb der. Verwaltung bestimmt.