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Volume Nr. 2, 10. März 1983

Full text: Dienstblatt des Senats von Berlin (Public Domain) Ausgabe 1983 (Public Domain)

Dienstblatt des Senats von Berlin 
Teil Ill Wissenschaft und Kunst 
Schulwesen 
Nr. 2 
Berlin, den 10. März 1983 
BERLIN 
Inhalt 
23.12.1982 Rundschreiben über das Verzeichnis der öffentlichen berufsbildenden Oberschulen, der Aufnahme- 
schulen und der für die Berufe jeweils zuständigen Berufsschulen (Berufskatalog) ........ ..... 
11.02.1983 Verwaltungsvorschriften über Lektoren für die Ausbildung in modernen Fremdsprachen ........... 
07.02. 1983 Verwaltungsvorschriften zur Änderung der Ausführungsvorschriften über Noten und Zeugnisse ... 
24 
26 
26 
28 
10.02. 1983 Ausführungsvorschriften über Wandertage in der Berliner Schule 
Hinweise auf Stellenausschreibungen .... 
Der Senator für Schulwesen, 
Jugend und Sport 
Mein Rundschreiben vom 5.Januar 1982 (ABl. S.211 — 
DBl. III S. 25) wird hiermit aufgehoben. 
Im Auftrag 
Bath 
An alle Oberschulen 
alle Sonderschulen 
die Bezirksämter 
nachrichtlich 
an den Senator für Arbeit und Betriebe 
ABI. S. 217 
Verzeichnis 
Rundschreiben 
über das Verzeichnis 
der öffentlichen berufsbildenden Oberschulen, 
der Aufnahmeschulen und der für die Berufe 
jeweils zuständigen Berufsschulen (Berufskatalog) 
Stand: 1. Februar 1983 
Vom 23. Dezember 1982 ; 
SchulJugSport II —- C B 32 
Fernruf: 30 32 — 4.10 oder 30 32 — 1, intern 9 87 — 4 10 
Seite 
6 
14 
15 
A. Öffentliche berufsbildende Oberschulen .......... 
B. Aufnahmeschulen ... 
C. Berufskatalog ... 
Zuständige Schulen für den “Unterricht der 
Schüler in den nachstehend anerkannten oder als 
anerkannt geltenden Ausbildungsberufen ...... 
Zuständige Schulen für sonstige Schüler ....... 
a) Berufsfachschulen ...... 1 4 aA 
b) Fachoberschulen ............. 
c) Berufsbefähigende Lehrgänge ...........00. 
d) Schulen für Jugendliche ohne Ausbildungs- 
und Arbeitsverhältnis ...... Were 
Sonstige ...... are 
‚D. Hinweis auf private berufsbildende Schulen ....... 
15 
21 
21 
21 
21 
21 
22 
23 
Ich gebe nachstehend das Verzeichnis der berufsbildenden 
Oberschulen, der Aufnahmeschulen und der für die Berufe 
jeweils zuständigen Berufsschulen (Berufskatalog) be- 
kannt. 
Das im Berufskatalog —- Abschnitt C, Spalte 4 — aufge- 
führte Kurzzeichen gibt die für den in Spalte 1 genannten 
Beruf zuständige Schule an. Die Kurzzeichen sind nur für 
den inneren Betrieb der. Verwaltung bestimmt.
	        
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