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Dienstblatt des Senats von Berlin Teil III Nr.15 30. Dezember 1983
B.
Nicht jede unter „ausreichend“ liegende Endnote in
Normen- und Maschinenkunde, im Schnellschreiben und
in Pädagogik durch mindestens befriedigende Endno-
ten in anderen Prüfungsgegenständen ausgeglichen
wird.
S 26 — Schlußbestimmungen
Diese Prüfungsordnung tritt am 1.Januar 1984 in Kraft.
Sie tritt mit Ablauf des 31. Dezember 1993 außer Kraft.
Dr. Hanna-Renate Laurien
Anlage 1
Der Senator für Schulwesen, Jugend und Sport
Prüfungszeugnis
Herr/FTral ru
geboren aM er TEN RR AED ak
hat die staatliche Prüfung für Lehrer der Kurzschrift am
ee... abgelegt und mit folgendem Ergebnis
bestanden:
Systemkenntnis:
Allgemeine Kurzschriftlehre
einschließlich Geschichte der
Kurzschrift:
Schnellschreiben
(...... Silben in der Minute)
Pädagogik:
Gesamtnote: .......
Der Inhaber dieses Zeugnisses ist berechtigt, sich als
„Staatlich geprüfte(r) Lehrer(in) der Kurzschrift“ zu be-
zeichnen.
Berlin, den
Der Vorsitzende
des Prüfungsausschusses
Siegel des Senators für Schulwesen,
Jugend und Sport
Anmerkung:
Jieser Prüfung lag die Prüfungsordnung vom 15. Dezember 1983
(ABl. S.1732) zugrunde.