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Volume Nr. 15, 30. Dezember 1983

Full text: Dienstblatt des Senats von Berlin (Public Domain) Ausgabe 1983 (Public Domain)

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Dienstblatt des Senats von Berlin Teil III Nr.15 30. Dezember 1983 
11.03. = 17.03. 1984 
12.03. - 17.03. 1984 
15.04. - 13.05. 1984 
ES a 
Der Senator für Schulwesen, 
Jugend und Sport 
Woche der Brüderlichkeit 
Instrumentalwoche für Schüler 
14. FBK - Freie Berliner Kunstaus- 
stellung - Messegelände - 
Theatertreffen 
Jugend trainiert für Olympia 
- Frühjahrsfinale —- 
Liedermacher-Wettbewerb „Schüler 
machen Lieder“ 
Schülertheatertreffen 
Ruderregatta der Berliner Schulen in 
Gatow 
30. Musische Wochen der Schulen 
Tag der Hausmusik 
Bachtage 
22. Übersee-Import-Messe „Partner 
des Fortschritts“ - Messegelände - 
Berliner Festwochen 
Jugend trainiert für Olympia 
- Herbstfinale - 
Jazzfest Berlin 
Veranstaltungsreihe Musikerziehung 
und Experiment - Akademie der 
Künste Berlin - 
Weihnachtsmarkt am Funkturm 
Messegelände - 
An alle Schulen 
nachrichtlich 
an die - Bezirksämter 
die Schulaufsichtsbeamten in den Bezirken 
04.05. - 27.05. 1984 
09.05. - 13.05.1984 
01.06. 1984 
Rundschreiben 
über Gedenktage und Veranstaltungen 
sowie Beflaggung von Schulgebäuden 
im Jahre 1984 
Vom 8. Dezember 1983 
SchullugSport II- CE4 
Fernruf: 3032-3 64 oder 3032-1, intern 987-3 64 
02.06. - 11.06. 1984 
05.06. 1984 
06.06. - 29. 06. 1984 
19.06. 1984 
11.07. - 15.07. 1984 
05.09. - 09. 09. 1984 
Die nachstehende Übersicht der Gedenktage und Veranstaltun- 
gen bis zum Ende des Kalenderjahres 1984 ist als Arbeitshilfe für 
den Lehrer gedacht und soll ihm ermöglichen, die für seinen 
Unterricht in Frage kommenden Gedenktage und Veranstaltun- 
gen in seinen Arbeitsplan einzubeziehen. Es bleibt in der Regel 
dem Schulleiter und dem Lehrer überlassen, ob und in welcher 
Weise die aufgeführten Gedenktage erwähnt und gestaltet wer- 
den. Das gilt in allen Fällen, in denen ich keine besonderen Hin- 
weise gebe; jedoch sollten die Schüler an allen Tagen, an denen 
Flaggenschmuck gezeigt wird, in geeigneter Weise den Anlaß der 
Beflaggung erfahren. 
Der Anlaß für eine vom Senator für Inneres besonders angeord- 
nete Beflaggung wird jeweils mit der Anordnung bekanntgege- 
den. Im übrigen können die Lehrer den Grund der Beflaggung 
öffentlicher Gebäude zu besonderen Anlässen aus den Tages- 
zeitungen entnehmen. 
Termine für Veranstaltungen des Schulsports sowie für Veranstal- 
tungen im Rahmen der Musischen Wochen der Schulen werden 
in einem besonderen Rundschreiben bzw. Programmheft be- 
kanntgegeben. 
Gedenktage und Veranstaltungen 
a) Gedenk- und Erinnerungstage 
31.01.1984 100. Geburtstag Theodor Heuss 
07.04.1984 Weltgesundheitstag 
01.05.1984 Tag der Arbeit 
05.05.1984 Europa-Tag 
12.05.1984 Tag der Luftbrücke 
23.05.1984 Tag der Verkündung des Grund- 
zesetzes 
Welttag des Umweltschutzes 
Tag der deutschen Einheit 
Tag des Widerstandes gegen 
den Nationalsozialismus 
Jahrestag des Mauerbaues 
Tag des Inkrafttretens der 
Europäischen Konvention. zum 
Schutze der Menschen- und 
Grundrechte 
09.09.1984 Tag der Heimat 
20.09.1984 Weltkindertag 
04.10.1984 Welttierschutztag 
24.10.1984 Tag der Vereinten Nationen 
30.10.1984 Weltspartag 
18.11.1984 Volkstrauertag Beflaggung 
10.12.1984 Tag der Menschenrechte 
05.09. - 30. 09. 1984 
25.09. - 30.09. 1984 
01.11.-04.11. 1984 
November 1984 
01.12.- 16.12. 1984 
Im Auftrag 
Bath 
Der Senator für Schulwesen, 
Jugend und Sport 
An den Prüfungsausschuß zur Abhaltung der staatlichen ABI. 5.1732 
Prüfungen für Lehrer der Kurzschrift und für 
Lehrer des Maschinenschreibens 
nachrichtlich 
an die Bezirksämter 
Ordnung der staatlichen Prüfungen 
für Lehrer der Kurzschrift und für Lehrer 
des Maschinenschreibens 
Vom 15. November 1983 
SchulJugSport IbD 2 | 
Fernruf: 30 32 - 2 06 oder 30 32 - 1, intern 987 - 2 06 
I. Allgemeiner Teil 
8 1 — Zweck der Prüfung 
(1) Mit dem Bestehen der staatlichen Prüfung für Lehrer 
der Kurzschrift oder für Lehrer des Maschinenschreibens 
wird die Befähigung zum Erteilen von Unterricht im jewei- 
ligen Fach nachgewiesen. Vorschriften des Laufbahnrechts 
bleiben unberührt. 
(2) Das Bestehen der Prüfung gibt keinen Anspruch auf 
Verwendung im öffentlichen Schuldienst. 
& 2 —- Prüfungsausschuß 
(1) Die Prüfung ist vor einem Prüfungsausschuß bei dem 
für das Schulwesen zuständigen Mitglied des Senats abzu- 
legen. Die Mitglieder des Prüfungsausschusses werden von 
dem für das Schulwesen zuständigen Mitglied des Senats 
für die Dauer von drei Jahren berufen. ; 
(2) Dem Prüfungsausschuß gehören ein Beauftragter des 
für das Schulwesen zuständigen Mitglieds des Senats als 
Vorsitzender und zwei weitere Mitglieder, die Beamte des 
Schuldienstes sind, an. 
9) Veranstaltungen 
27.01.- 05.02.1984 Internationale Grüne Woche 
- Messegelände - 
17.02.- 28.02.1984 Internationale Filmfestspiele
	        
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